Ein Zebrafink sitzt vor blauem Himmel auf einem Stock. Oben ist schwarz auf weiss der Text: "Verwaltungsgericht lehnt Tierversuchsbewilligung ab!" In der Mitte eine rote Kachel mit weissem Text:"ERFOLG: Tierqualinstitut für Neuroinformatik ETH/UZH darf Gehirnexperimente nicht durchführen!". Unten rechts ist das Logo der LSCV.Ein grosser Erfolg für die Tierrechte: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat als zweite Instanz die Bewilligung der Zürcher Gesundheitsdirektion als nichtig erklärt1. Das Gesuch wurde vom notorisch bekannten Tierqualinstitut für Neuroinformatik der ETH und Uni Zürich eingereicht, wo seit längerem vier Rhesusaffen für Gehirnexperimente missbraucht werden.

Im Kanton Zürich besteht das einzigartige Rekursrecht durch Mitglieder der Tierversuchskommission. Wenn Versuche durch die Gesundheitsdirektion bewilligt werden, können drei Mitglieder, so viele Vertreter*innen des Tierschutzes sind in der Kommission, Rekurs einlegen. Dann muss das Gesuch durch das Verwaltungsgericht beurteilt werden, falls die anderen Mitglieder der Kommission für die Bewilligung sind. Ist die gesamte Kommission anderer Meinung als die Gesundheitsdirektion, kann der Rekurs sogar bis vor Bundesgericht weitergezogen werden.

So musste das Gesuch also  vom Verwaltungsgericht beurteilt werden. Dieses hält fest, dass der minimale Erkenntnisgewinn das gewaltige Leiden der Tiere durch die Versuche nicht rechtfertigt. 100 von insgesamt 136 Zebrafinken sollten Sensoren in den Kopf eingesetzt werden und bis zu neun Stunden am Tag Versuchen unterzogen werden, um so Erkenntnisse über die Entwicklung von Vogelgesang zu gewinnen. Zudem sollte Wissen über Sprachstörungen bei Menschen erworben werden. Letzteres war vermutlich jedoch nur ein vorgeschobenes Argument, um die Versuche «sinnvoller» erscheinen zu lassen. Zudem hätten die tiere in Einzelboxen gehalten werden sollen, auch das ist eine grauenvolle Qual für diese Tiere, welche sich natürlicherweise in Schwärmen aufhalten. Trotz dieser Qualen wollten die Forschenden die Versuche nur als Schweregrad 2 einstufen, ein Fehler, welcher bereits vom Zürcher Veterinäramt mit der Einstufung in den höchsten Schweregrad 3 korrigiert wurde.

Die Informationen welche durch dieses Gerichtsurteil ans Tageslicht kommen sind symptomatisch für die fehlerhaften und schädlichen Strukturen im Tierversuchsfilz: Das Leiden der Tiere wird systematisch kleingeredet und unsichtbar gemacht währenddem der Erkentnisgewinn massiv überhöht wird. Und selbst wenn die Gesuche wahrheitsgetreu verfasst und beurteilt würden, so wird deren Ausführung nicht kontrolliert. Das Zürcher Veterinäramt selbst schreibt in seinem Bericht2, 3 Jahr für Jahr, dass laut Gesetz 20% aller Versuchstierhaltungen kontrolliert werden müssen. Es wurden jedoch nur 1,88 % (2020) bzw. 0,94 % (2019) der Versuchstierhaltungen kontrolliert. Darüber, mit welcher Qualität, also wie kritisch, wie lange die Kontrollen dauerten und was alles kontrolliert wird, verliert der Bericht kein Wort!

Dies alles zeigt, dass die Schweiz aus ihrem Schlaf geweckt und tierversuchsfreie Methoden endlich ernsthaft gefördert werden muss, will unser Land nicht noch weiter ins Hintertreffen geraten. Unterstützen Sie uns dabei in dem Sie Mitglied und oder aktiv werden: lscv.ch/mitglied

 

Quellen

1 Gerichtsurteil

2 Jahresbericht 2020 Veterinäramt ZH

3 Jahresbericht 2019 Veterinäramt ZH