Interventionen beim Eidgenössischen Parlament

Interventionen der LSCV beim Eidgenössischen Parlament

Wichtige Aktionen im Hintergrund

Tiermisshandlungen werden durch schlechte Gesetze ermöglicht, welche die Verantwortlichen nicht bestrafen. Die LSCV setzt sich für entsprechende Gesetzesänderungen ein. Es handelt sich dabei um eine lange und aufwändige Arbeit, die viel Zeit und Mittel erfordert. Leider gibt es nicht genügend Tierschutzverbände, die sich in der Schweiz für ein solches Vorgehen stark machen. Dies infolge fehlender Mittel oder wegen Zeitmangel. Zudem handelt es sich um eine Arbeit im Hintergrund, die von der Öffentlichkeit wenig beachtet wird und dem Image einer Marke deshalb nicht viel bringen kann.
Oftmals werden Standaktionen nur durchgeführt, um in der Öffentlichkeit auf sich aufmerksam zu machen. Man kann so den Eindruck erwecken, eine aktive Organisation zu sein. Auch Medienpräsenz ohne wirkliche Aussagen zieht die Aufmerksamkeit auf sich und lockt die Sponsoren an. Eine bessere Finanzlage unserer Vereinigungen bedeutet noch lange nicht, dass sich deswegen auch das Schicksal der Tiere verbessert.

Es besteht somit ein wirkliches Interesse, das Problem an der Wurzel zu packen. Wir müssen die Politiker und Behörden, die Gesetzesänderungen anregen können, sensibilisieren und informieren.
Zahlreiche kantonale Tierschutzverbände engagieren sich bereits auf lokaler Ebene. Sie kennen ihre kantonalen Behörden und Politiker und haben genügend Einfluss, um Probleme im Zusammenhang mit dem Tierschutz in ihrer Region zu lösen.
Die LSCV ist hauptsächlich auf der Ebene der Bundesbehörden, des Parlaments und des Bundesrates aktiv.

Die Bundesbehörden sorgen dafür, dass die Gesetze durch die Kantone angewendet werden. So gewährleistet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beispielsweise, dass die Kantone (durch die kantonalen Veterinärsdienste oder –ämter) das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) sowie die verschiedenen damit verbundenen Richtlinien anwenden.

Der Bundesrat und das Parlament (oder Bundesversammlung) mit seinen beiden Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat, haben die Möglichkeit, neue Gesetze zu erarbeiten. Sie können auch bestehende Gesetze ändern. Das Parlament hält jedes Jahr vier dreiwöchige Sessionen ab (Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Wintersession). Während diesen Sessionen tagen die beiden Kammern und der Bundesrat im Bundeshaus in Bern.

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Aktionen der LSCV bei den Bundesbehörden

Die Bundesbehörden haben die Aufgabe, auf Vorstösse einzugehen. Wir können auf verschiedene Arten intervenieren.
Wir können die verschiedenen Bundesorgane oder den Bundesrat darauf hinweisen, dass Richtlinien, Gesetze oder Verordnungen nicht angewendet werden oder den Tieren schaden.
Vor allem wenn uns Bewilligungen für Tierversuche missbräuchlich erscheinen (in Bezug auf das Gesetz – sonst würden wir jeden Tag Klage einreichen!), können wir gegen Behörden Klage einreichen.
Schliesslich kann der Bundesrat eine Bundesbehörde damit beauftragen, einen neuen Gesetzesentwurf auszuarbeiten oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes anzuregen. Für die LSCV geht es darum, bei der Erarbeitung eines Projekts angehört zu werden und dafür zu sorgen, dass ihre Stellungnahme berücksichtigt wird.

 

Wer setzt sich für den Tierschutz ein?

Die Plattform TierPolitik Schweiz ist eine Online-Beobachtungsstelle für die Tierschutzfrage aus der Perspektive des politischen Handelns. Sie ist auch eine Entscheidungshilfe für alle Personen und Organisationen, die die Tierrechte in der Schweiz auf der politischen Bühne und auch an der Urne voranbringen wollen.

Sie richtet sich an stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, Tierschutzorganisationen, die Politik, die Medien, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Allgemeinen sowie an alle interessierten Personen.

TierPolitik Schweiz listet die in den Parlamenten auf Bundes- und Kantonsebene eingereichten Vorlagen auf, die einen direkten Bezug zu Tieren haben. Darüber hinaus bewertet, benotet und klassifiziert die Plattform:

  • amtierende Politiker*Innen
  • die Kandidat*Innen für die Wahlen
  • politische Parteien
  • Regierungen (derzeit nur der Bundesrat)
  • die Parlamente
  • die thematischen Kommissionen
  • die Kantone

Das Bewertungs- und Ratingsystem gibt Aufschluss darüber, ob ihr politisches Handeln der Tierschutzfrage förderlich oder abträglich ist. Es basiert hauptsächlich auf den im Parlament eingereichten Vorlagen und den Abstimmungen der gewählten Vertreterinnen und Vertreter zu diesen Vorlagen. Es berücksichtigt aber auch die Interessenbindungen der Gewählten, die von der Plattform Lobbywatch stammen.

TierPolitik Schweiz veröffentlicht zudem die in der Schweiz durchgeführten Umfragen im Zusammenhang mit der Tierrechtsfrage. Diese Umfragen spiegeln die öffentliche Meinung und die gesellschaftlichen Entwicklungen in diesem Bereich wider.

Schliesslich verbreitet die Plattform regelmässig Neuigkeiten im Zusammenhang mit den von ihr veröffentlichten Daten, zum Beispiel in Form von Artikeln, Reportagen oder Interviews.