Präsentation der LSCV

Wie alles begann

Die Schweizer Liga gegen Tierversuche und für die Rechte des Tieres (LSCV) wurde in Genf im Jahr 1883 im Rahmen der Bewegung gegen die Vivisektion gegründet, die in den 1870-Jahren in England entstand.

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Entstehung der LSCV und der Bewegung gegen die Vivisektion
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Die LSCV ist ein Verein gemäss Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Ihre Funktionsweise, ihre Aktivität, ihre Ziele, die Ernennung ihres Vorstandes und die Verwendung ihrer Guthaben wurden in den Vereinsstatuten festgelegt, welche ihre Mitglieder an der Generalversammlung vom 30. Juni 1978 verabschiedeten.
Der Sitz der LSCV befindet sich in Genf. Seit 1993 sind die Büros in einem Chalet, in der Genfer Gemeinde Thônex untergebracht.

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Zweck

Gemäss Art. 2 ihrer Statuten strebt die LSCV die völlige Abschaffung „von medizinischen, wissenschaftlichen oder kommerziellen Versuchen am Tier “ an.

Sie setzt sich für die „Schaffung einer gesamtschweizerischen Gesetzgebung, die den Schutz und die Achtung der Rechte des Tieres garantieren“ sowie die „Förderung der ständigen Verbesserung dieser Gesetzgebung und (die) stete Kontrolle ihrer strikten Anwendung“ ein.

Sie fördert und unterstützt finanziell die „Anerkennung neuer Methoden wissenschaftlicher Forschung“, welche die Aufhebung von Tierversuchen ermöglicht. Sie fördert und unterstützt insbesondere so genannte Ersatz- (oder Alternativ-)methoden. Diese verwenden menschliche Gewebe oder Zellen (in vitro Modelle), die beispielsweise aus in Krankenhäusern durchgeführten Biopsien stammen, oder bio-informatische Daten (in silico Modelle).

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Information

Die LSCV informiert ihre Mitglieder anhand der vierteljährlich erscheinenden Zeitung über laufende Aktionen.

Sie leiht kostenlos Bücher, wissenschaftliche Artikel, CDs oder DVDs aus und stellt auf Anfrage von Einzelpersonen, Schulen oder Universitäten Dokumentationen zur Verfügung.

Mit Hilfe von Informationsständen macht sie auf ihre Ziele und Aktionen aufmerksam oder sammelt Unterschriften für Petitionen oder Volksinitiativen.

Mittels Plakatkampagnen im öffentlichen Raum und Presseinseraten informiert und sensibilisiert sie die Bevölkerung für das Thema Tierversuche und Tierrecht.

Sie sorgt dafür, dass gesetzliche Verstösse und Misshandlungen von Tieren strafrechtlich verfolgt werden.

Sie beteiligt sich an internationalen Tierrechtskampagnen, wenn deren Zwecke und Ziele mit ihren Statuten übereinstimmen.

 

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Finanzen

Die LSCV wird ausschliesslich durch Spenden und Legate finanziert. Sie erhält keinerlei staatliche Subventionen, was ihr eine totale Unabhängigkeit gewährleistet.
Die als gemeinnützige Organisation anerkannte LSCV ist steuerbefreit. An sie gerichtete Spenden können von den Steuern abgezogen werden.
Gemäss Art. 19 ihrer Statuten verfolgt die LSCV keine gewinnbringenden Aktivitäten. Die Gelder dürfen nur für die erwähnten Ziele eingesetzt werden.

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Organe der LSCV

Die drei Organe der LSCV sind die Generalversammlung, der Vorstand und die Rechnungsprüfungskommission.

Die Generalversammlung

Gemäss Art. 8 ihrer Statuten findet die Generalversammlung (GV) der Mitglieder der LSCV jedes Jahr zwischen dem 1. März und dem 30. April statt.
Die GV ernennt den Präsidenten, den Kassier, den Sekretär und die übrigen Vorstandsmitglieder. Sie wählt auch die Rechnungsprüfer und heisst den Jahresbericht des Präsidenten sowie die Vereinsrechnung gut oder lehnt diese ab. Sie hat auch die Befugnis, die Statuten zu ändern und den Jahresbeitrag festzulegen. An der GV können nur jene Mitglieder teilnehmen, die den Mitgliederbeitrag Jahr entrichtet haben.

Der Vorstand

Der Vorstand der LSCV wird für drei Jahre gewählt. Alle drei Jahre erklärt er sich zum Rücktritt bereit. Er kann umgehend wieder gewählt werden.
Jegliche neue Kandidatur ist der Geschäftsstelle der LSCV vor der Erneuerung des Vorstandes bis spätestens am 15. Februar zu melden. Um gewählt zu werden, muss der Präsident während mindestens einem Jahr dem Vorstand angehört haben.

Der Vorstand legt die durchzuführenden Aktionen fest und verwaltet das Vereinsvermögen. Auf Antrag des Präsidenten trifft er sich so oft als notwendig. An den Sitzungen des nationalen Vorstandes nehmen die Vorstandsmitglieder und die Delegierten der verschiedenen Kantone teil. Die Gelder der Liga können nur mittels kollektiver Unterschrift zu zweien ihres Präsidenten oder Vizepräsidenten zusammen mit derjenigen des Sekretärs oder Kassiers ausgegeben werden. Auslagen von über Fr. 5’000.- erfordern die Zustimmung einer Vorstandsmehrheit.

Zusammensetzung des Vorstandes für die Zeitspanne 2021-2024

  • Benja Frei (Präsident*in)
  • Ludmila Meichtry

Mitglieder

Gemäss Art. 5 der Statuten der LSCV können alle Personen Mitglied der LSCV werden, die ihren Jahresbeitrag von CHF 15.- entrichtet haben.
Die Mitglieder unterstützen die Ziele und Zwecke der LSCV. Mitglieder, die den Aktivitäten der LSCV schaden, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.

Auf Beschluss des Vorstandes sind folgende Mitgliedschaften möglich:
Mitglied auf Lebzeit: alle Personen, die der Liga einen beträchtlichen Beitrag gespendet haben
wohltätiges Mitglied: alle Personen, die sich durch persönliche Aktivitäten oder materielle Spenden dafür einsetzen, dass die LSCV ihre Ziele erreicht
Ehrenmitglied: alle Personen, die sich durch spezielle Verdienste auszeichnen, die dem Interesse der LSCV entsprechen

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Rechnungsprüfungskommission

Die GV wählt drei Rechnungsprüfer für eine jeweils zweijährige Periode. Die Rechnungsprüfer sind damit beauftragt, die Verwendung des Vermögens der LSCV zu kontrollieren. Sie unterbreiten an der GV einen Bericht zur Finanzverwaltung der LSCV im vergangenen Geschäftsjahr.