Laufende Vernehmlassungen

Laufende Vernehmlassungen

Als Vernehmlassungsverfahren wird diejenige Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, in der Vorhaben des Bundes von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft werden.

Das Vernehmlassungsverfahren wird durch den Bundesrat angeordnet und durch das sachlich zuständige Departement durchgeführt. Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern. Die Antworten der Vernehmlassungsteilnehmer werden ausgewertet, bevor der Bundesrat seine Vorlage im Grossen und Ganzen festlegt.

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