Erstellung der Listen LSCV

Erstellung der Listen tierversuchsfreier Kosmetika

Die Erstellung einer Liste tierversuchsfreier Kosmetika ist immer problematisch, wenn sich nicht vertraglich gewährleisten lässt, dass ein verzeichnetes Unternehmen auch tatsächlich auf Tierversuche verzichtet.

Die meisten Kosmetikahersteller scheuen vor keinen Mitteln zurück, um Kunden zu gewinnen. Sie behalten Informationen für sich, machen falsche Angaben über die Herkunft verwendeter Substanzen usw. In diesem Bereich scheint es keine Grenzen zu geben, um weitere Markanteile zu erwerben. Dass sich ein (kleiner) Teil der Bevölkerung für die Anliegen der Tiere einsetzt und Kosmetika bevorzugt, die nicht an Tieren getestet wurde, scheint für diese Hersteller kein Problem zu sein. Ihre Kosmetika werden einfach zu „nicht an Tieren getesteten“ Produkten.

Wenn eine Marke sich nur damit rühmt, ihre „Endprodukte nicht an Tieren zu testen“, kann mit 100%-iger Sicherheit angenommen werden, dass dies für die Inhaltsstoffe nicht zutrifft.
Wenn sie behauptet, auch bei den Bestandteilen ihrer Produkte auf Tierversuche zu verzichten, dann gibt sie diese Tests meist an andere Labors weiter, sofern sie nicht eine eigene Filiale mit der Durchführung solcher Versuche beauftragt.
Andere Labors, die weder Tests vornehmen, noch diese anderweitig in Auftrag geben, kaufen oft neue, an Tieren getestete Substanzen, sobald diese auf dem Markt zugelassen sind.

Erklärungen der Hersteller von Kosmetikprodukten: Welche Kontrolle?

Im Jahr 2005 aktualisierten wir unsere Liste der tierversuchsfreien Kosmetika. Hunderte von Schreiben wurden an Hersteller versandt. Ein beigelegter Fragebogen sollte ausgefüllt und unterschrieben an uns retourniert werden.
Die Verantwortlichen des Kundendienstes verschiedener Marken liessen uns die „offizielle“ Stellungnahme ihrer Direktion zukommen, die selbstverständlich Tierversuche ablehnten. Sie behaupteten, nicht das „Recht“ zu haben, Fragebogen wie den unseren zu beantworten. Andere Marken, z.B. Clarins, sandten uns den Fragebogen voll falscher Informationen zurück, versicherten aber gleichzeitig, keinerlei Tierversuche durchzuführen! Schliesslich setzten wir rund zwanzig Marken auf unsere neue Liste.

In einem unterzeichneten Dokument bestätigten die Hersteller, sowohl bei der unter dem Markennamen verkauften Kosmetika als auch bei den verwendeten Inhaltsstoffen auf Tierversuche verzichtet zu haben. Die Zusammensetzung der Produkte, welche die entsprechenden Marken herstellen, darf keinerlei Substanzen enthalten, die in den letzten fünf Jahren an Tieren getestet wurde. Dies soll aber keineswegs bedeuten, dass die Verwendung von Substanzen, die vor mehr als fünf Jahren getestet wurden, akzeptabel ist. Vielmehr geht es darum, die Erklärungen der Hersteller kontrollieren zu können.
Ab dem Jahr 2000 machte die Europäische Union verschiedene Datenbanken öffentlich zugänglich. Bei Nachforschungen zu Substanzen liess sich – sofern die Registrierung nicht zu lange zurücklag – deren Registrierungsdatum, sowie Informationen über die Durchführung von Tierversuche ermitteln.
Leider wurde der Zugang zu verschiedenen Datenbanken in der Folge gesperrt, was eine optimale Kontrolle der Kosmetika verunmöglicht. Im Herbst 2010 wandten wir uns an verschiedene kantonale Chemiker und europäische Labors, welche sich auf die Analyse von Bestandteilen kosmetischer Produkte spezialisiert haben. Zu unserer grossen Überraschung war es nicht möglich, eine Analyse der Substanzen durchzuführen, die bei der Zusammensetzung kosmetischer Produkte eine Rolle spielen. Dies zeigte insbesondere, dass sich die Zusammensetzung von Kosmetika nicht wirklich kontrollieren lässt. Unsere Gesundheitsbehörden können sich also nur auf die Erklärungen der Hersteller berufen. Dieses Wissen ist für Konsumentinnen und Konsumenten nicht gerade beruhigend! Vor allem wurde aber auch klar, dass wir unter solchen Bedingungen nicht mehr wirklich gewährleisten konnten, dass eine auf unserer Liste enthaltene Kosmetikmarke auch tatsächlich auf Tierversuche verzichtet.

 

Internationaler Standard HCS (Human Cosmetics Standard)


Aus diesem Grund entschieden wir, indem wir uns der ECEAE anschlossen, das HCS-Label zu fördern. Wir verbreiten eine neue Liste, auf der die Marken aufgeführt sind, die den Bedingungen des Labels entsprechen. Die Marken mit dem HCS-Label werden regelmässig aktualisiert. Während einige das Label wieder verlieren, werden andere neu zertifiziert. Aus diesen Gründen sollte nur die aktualisierte Liste verwendet oder verbreitet werden. Sie kann jederzeit auf unserer Seite „Kosmetika“ heruntergeladen werden.

Auf unserer Liste sind auch einige Marken aufgeführt, die von anerkannten Organisationen wie Cosmébio, Ecocert, BDIH, Demeter und Natrue zertifiziert sind oder keinerlei chemische Substanzen enthalten, denn es sind die neuen chemischen Stoffe welche Tierversuche erfordern. Die natürlichen Substanzen sind schon seit langem für eine Verwendung in der Kosmetik zugelassen. Ebenso wurden die meisten chemischen Substanzen, die bei der Herstellung bio-zertifizierter Produkte verwendet werden, in den Siebziger- und Achtzigerjahren validiert.

 

Tatsächlich tierversuchsfreie Kosmetika gibt es nicht

In Tat und Wahrheit wurden nahezu alle Substanzen, die in den Kosmetikprodukten enthalten sind – seien sie nun bio-zertifiziert, labelisiert oder nicht – eines Tages an Tieren getestet. Eine neue, natürliche oder chemische Substanz zu testen, stellte stets eine gesetzliche Verpflichtung dar, um eine Marktzulassungsbewilligung zu erhalten. Bei den natürlichen Kosmetika wurden die Inhaltsstoffe der Produkte bereits vor einigen Jahrzehnten getestet.
Somit ist es unmöglich, ein Kosmetikprodukt zu verwenden, für dessen Herstellung nicht irgendwann Tierversuche durchgeführt wurden. Hingegen ist es möglich, gegen die aktuelle oder künftige Verwendung von Tieren für Kosmetik vorzugehen, indem man auf den Kauf von Produkten verzichtet, die neue Tierversuche erfordern. Rund 9‘000 Substanzen wurden für die Anwendung in der Kosmetik validiert. Dies ist bereits viel mehr, als erforderlich wäre, um neue und vielfältige Produktsortimente zu erarbeiten. Neue Substanzen zu entwickeln, ist vollkommen überflüssig und verwerflich, wenn dies die Misshandlung von Tieren zur Folge hat.

Liste der tierversuchsfreien Produkte in der Schweiz und Europäische Kosmetikrichtlinie

Zu den Bestimmungen der Europäischen Kosmetikrichtlinie gehört natürlich das Verbot, innerhalb der Europäischen Union Tierversuche durchzuführen. Noch wichtiger ist aber das Verbot, Substanzen, die im Ausland an Tieren getestet wurden, in die EU zu importieren. Mit dieser Richtlinie sollte es künftig möglich sein, nur noch tierversuchsfreie Kosmetika zu verwenden.
Leider scheint das in weite Ferne zu rücken. Erstens erlaubt die Richtlinie immer noch Tierversuche. Die auf 2013 festgelegte Frist, um die letzten drei bewilligten Versuche zu beenden, dürfte demnächst auf 2023 verschoben werden. Anschliessend wird die Richtlinie mehrere Jahre benötigen, um bezüglich des Imports von Substanzen ihre Wirkung zu entfalten. Dazu kommt die Tatsache, dass der Schweizer Markt, der grösstenteils von europäischen Lieferanten abhängig ist, in keiner Weise ein Einhalten der Richtlinien für die im Verkauf erhältlichen Produkte gewährleisten kann.
Wir sind also noch nicht bereit, die an Tieren getesteten Kosmetikprodukte definitiv loszuwerden.