Strafverfahren im Tierschutz
Die Bundesbehörde veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht zu den Strafverfahren, die in der Schweiz im Rahmen des Tierschutzgesetzes eingeleitet wurden.
Die Strafverfahren betreffen hauptsächlich Haus- und Nutztiere sowie Tierversuche.
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Tierschutz – von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2016
Die Anzahl der gemeldeten Strafverfahren hat 2016 im Vergleich zu 2015 um 422 (d.h. um 21,6%) zugenommen.
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Tierschutz – von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2015
Die Anzahl der gemeldeten Strafverfahren hat 2015 im Vergleich zu 2014 um 267 (d.h. um 15,8%) zugenommen.
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Tierschutz – von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2014
Die Anzahl der gemeldeten Strafverfahren hat 2014 im Vergleich zu 2013 um 157 (d.h. um 10,3%) zugenommen.
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Tierschutz – von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2013
Die Anzahl der gemeldeten Strafverfahren hat 2013 im Vergleich zu 2012 um 141 (d.h. um 10,2%) zugenommen.
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Tierschutz – von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2012
Die Anzahl der gemeldeten Strafverfahren hat 2012 im Vergleich zu 2011 um 155 (d.h. um 12,6%) zugenommen. Zu beachten ist, dass fast die Hälfte der Strafverfahren Widerhandlungen in der Haltung und im Umgang mit Hunden betrafen: 637 im Vergleich zu 762 Verfahren, die andere Tiere betrafen.
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Tierschutz – von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2011
Die Anzahl der gemeldeten Straffälle hat 2011 im Vergleich zu 2010 um 91 (d.h. um 8%) zugenommen. Zu beachten ist, dass fast die Hälfte der Strafverfahren Widerhandlungen in der Haltung und im Umgang mit Hunden betreffen: 520 im Vergleich zu 686 Verfahren, die andere Tiere betreffen.
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Tierschutz – von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2010
Die Zunahme der Straffälle im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr ist u.a. darauf zurückzuführen, dass im Kanton ZH zu einem Sachverhalt 43 Strafverfahren eröffnet wurden, welche anschliessend eingestellt wurden. Die generelle Zunahme der Straffälle in den Jahren 2009 und 2010 im Vergleich zum Jahr 2008 ist wohl auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Einerseits dürfte der Anstieg der Strafverfahren mit dem Inkrafttreten der neuen Tierschutzgesetzgebung auf den 1. September 2008 zusammenhängen sowie mit der darin normierten Verpflichtung der Vollzugsbehörden, Verstösse gegen das Tierschutzgesetz anzuzeigen. Andererseits erfolgen die Meldungen der Strafverfahren durch die Kantone heute konsequenter als in den Vorjahren. Zu beachten ist, dass eine grosse Anzahl von Strafverfahren Widerhandlungen in der Haltung und im Umgang mit Hunden betreffen.
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Commentaires LSCV
Die neuesten vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) veröffentlichten Statistiken zu den Strafverfahren sind recht aufschlussreich. Nachdem sich das Volk am 7. März 2010 vehement gegen die Einführung eines Tierschutzanwalts ausgesprochen hatte, wurde behauptet, die Tiere seien mit dem neuen Recht auf Bundesebene ausreichend geschützt. Begründet wurde dies damit, die Kantone seien verpflichtet, gegen alle festgestellten Misshandlungen strafrechtlich vorzugehen. »» Mehr
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Tierschutz – von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2009
Strafverfahren stellen im Bereich des Tierschutzes eine Ergänzung zu den zahlreicheren Verwaltungsverfahren dar. Die Zunahme der Straffälle im Vergleich zum Jahr 2008 ist wohl auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Einerseits dürfte der Anstieg der Strafverfahren mit dem Inkrafttreten der neuen Tierschutzgesetzgebung auf den 1. September 2008 zusammenhängen sowie mit der darin normierten Verpflichtung der Vollzugsbehörden, strafbare vorsätzliche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz anzuzeigen. Andererseits erfolgen die Meldungen der Strafverfahren durch die Kantone heute konsequenter als in den Vorjahren. Nicht auszuschliessen ist, dass auch die Diskussion über die Tierschutzanwalt-Initiative zu einer Zunahme der Meldungen von Straffällen beigetragen hat. Zu beachten ist, dass eine grosse Anzahl von Strafverfahren Widerhandlungen in der Haltung und im Umgang mit Hunden betreffen.
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Tierschutz – von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2008
Das Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG; SR 455) trat am 1. September 2008 in Kraft und löste das Tierschutzgesetz vom 9. März 1978 (aTSchG) ab. Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vom 9. März 1978 (Tatbegehung vor dem 1. September 2008) werden grundsätzlich nach den Strafbestimmungen des aTSchG beurteilt; falls die Beurteilung erst nach Inkrafttreten des TSchG erfolgt und die Bestimmungen des TSchG für den Täter die milderen sind, kommt das TSchG zur Anwendung. Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, welche nach dem 1. September 2008 begangen wurden, werden nach dem TSchG beurteilt.
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Tierschutz – von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2007
In der vorliegenden Statistik wurde zunächst die Zahl der Widerhandlungen gegen die beiden Strafbe-stimmungen Art. 27 (Tierquälerei) und Art. 29 (Übrige Widerhandlungen) des Tierschutzgesetzes (TSchG) festgehalten.
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