Das Institut für Neuroinformatik (INI) wurde 1995 von der Universität Zürich (UZH) und der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich gemeinsam eingerichtet. Es befindet sich auf dem Campus Irchel der UZH, an der Winterthurerstrasse 190, 8057 Zürich.

Die am INI durchgeführten Versuche zielen hauptsächlich auf die Hirnforschung ab. Einige davon verursachen schwere physische und psychische Belastungen und werden an verschiedenen Tierarten wie Nagetieren, Katzen, Primaten (zurzeit nur im Ausland) und sogar an Vögeln durchgeführt.
Nur schon ein Blick auf die Publikationsliste und die Publikationstitel (1) auf der INI-Website gibt ein ungefähres Bild davon, was die Tiere in diesem Institut erleiden müssen. Und zu welchem Zweck?

Artikel 137 der Tierschutzverordnung (TSchV) verlangt, dass Tierversuche das «unerlässliche Mass» nicht überschreiten und definiert dieses Mass wie folgt: Das Versuchsziel muss in Zusammenhang mit der Erhaltung oder dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mensch und Tier stehen oder neue Kenntnisse über grundlegende Lebensvorgänge erwarten lassen.
Inwiefern erfüllen Grundlagenstudien, die beispielsweise die am Vogelgesang beteiligten neuronalen Mechanismen untersuchen, diese Vorgaben?
Welche gesetzliche Berechtigung haben solche Tierversuche?

 

(1) Lesions of a higher auditory brain area during a sensorimotor period do not impair birdsong learning
https://sciencematters.io/articles/201603000018

Neural code alterations and abnormal time patterns in Parkinson’s disease
http://iopscience.iop.org/article/10.1088/1741-2560/12/2/026004/meta

Local Circuits for Contrast Normalization and Adaptation Investigated with Two-Photon Imaging in Cat Primary Visual Cortex
http://www.jneurosci.org/content/35/27/10078

Spatial Representations in Local Field Potential Activity of Primate Anterior Intraparietal Cortex (AIP)
http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0142679