Zunahme der Tierversuche und Tests für Kosmetika

Gemäss den Statistiken, die das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am 5. Juli 2011 veröffentlichte, wurden bei Tierversuchen in der Schweiz im Jahr 2010 761’675 Tiere verwendet. Nach einem leichten Rückgang im Vorjahr werden wieder mehr Tiere verwendet. Zurückzuführen ist dies auf Versuche für die Geflügelproduktion, bei denen insgesamt 57‘000 Tiere eingesetzt wurden.

Verwendet wurden 417‘007 Nager (74 %) sowie 738 Katzen und 3‘102 Hunde. Zahlreiche Versuche wurden auch an Vieh durchgeführt, wobei 3’896 Rinder, 2’933 Schweine, 1’272 Pferde und Esel sowie 1’638 Schafe und Ziegen eingesetzt wurden.

3‘560 Versuche wurden im Jahr 2010 einer Validierung unterzogen. Die Kantone erteilten 1‘197 neue Tierversuchsbewilligungen, was einer Zunahme von 14 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Insgesamt lehnten die Kantone zwölf Gesuche ab. Das BVET liess auch verlauten, gegen eine der sechzehn Bewilligungen des Kantons Graubünden Rekurs eingelegt zu haben, jedoch ohne entsprechende Erklärung. Angesichts der Laschheit des BVET, auf verpflichtende Weise zu intervenieren, ist zu vermuten, dass es sich dabei um einen besonders erbärmlichen Versuch handelte.

Immer mehr Tiere für die Universitäten

Wie jedes Jahr nimmt die Verwendung von Tieren in der Grundlagenforschung zu und ist in der angewandten Forschung rückläufig. Dies ist nicht weiter erstaunlich, dienen doch 70 % der öffentlichen Finanzen für Tierversuche ausschliesslich dazu, die Löhne der Forscher, die immer etwas zu tun finden, zu bezahlen. Dabei scheren sie sich keinen Deut darum, dass solche Versuche für die Tiere mit Schmerzen und unnötigen Leiden verbunden sind und nur dazu dienen, eine Vielzahl unnützer wissenschaftlicher Publikationen zu füllen. Egal ist ihnen auch, dass die Steuerzahler den Spass zu berappen haben. Unsere Universitätsbarone freuen sich über ihr tolles Einkommen und ihre gute Vorsorgeplanung, welche die Universitäten grosszügig gewähren. Diese sind stolz darauf, unter ihren Dächern solch wissenschaftlichen Koryphäen Unterkunft zu gewähren, die es ihnen erlauben, die Klassierungen der besten Universitäten hinaufzuklettern.
Stellt sich also die Frage, wie es denn in diesem Zusammenhang mit den medizinischen Fortschritten bestellt ist. Die Medizin schreitet stets voran – mit grossen Zwergenschritten. Angesichts der Hunderte von Millionen Franken, welche die Schweizer Universitäten jedes Jahr für Tierversuche ausgeben, stellt dies einen echten Wirtschaftsskandal dar

Tests für einen Sonnenschutzfilter

Neu ist auch, dass die Schweiz wieder kosmetische Produkte testet. Diesbezüglich liegt die berechtigte Frage nahe, wie sachdienlich solche Tests sind. Das BVET begnügt sich jedoch damit, auf die Verwendung von vier Nagern hinzuweisen, „um die Toxizität eines UV-Filters zu testen, der den Bestandteil eines Sonnenschutzfilters bildet.“ Der Versuch war bewilligt worden, da „der Schutz gegen ultraviolette Strahlen ein Thema der öffentlichen Gesundheit darstellt.“

Am 26. Juli 2011 wandten wir uns mit einer E-Mail ans BVET, in der wir die fehlende Transparenz der Versuche bemängelten. Wir erklärten, unserer Ansicht nach lasse sich die Weigerung, vollständigere Informationen zu liefern, nicht mit dem Datenschutz rechtfertigen. Sie stehe im Widerspruch zu Art. 36 TschG und Art. 146 Abs. 1 TSchV. Auf diese Weise könne nicht ermittelt werden, ob die Tierversuche dem Tierschutzgesetz entsprechen würden oder nicht.
Darüber hinaus stellten wir folgende Fragen:
1) Stimmt es, dass vier Nager verwendet wurden, um die Zusammensetzung eines Solarfilters zu testen? Wenn nicht, wie viele Tiere wurden dann für wie viele Versuche verwendet?
2) Unter welchem Schweregrad liefen diese Versuche?
3) In welchen Kantonen erfolgten sie?
4) Wenn es nur darum ging, die Toxizität eines UV-Filters zu testen, war der Versuch dann in Hinblick auf Art. 17 und Art. 19 Abs. 4 TSchG gerechtfertigt? Worin unterscheidet sich dieser UV-Filter oder weist er ein höheres Interesse im Vergleich zu denjenigen auf, die bereits im Handel sind (Art. 137 Abs. b TSchV)?
5) Erteilte die Kommission für Tierversuche des entsprechenden Kantons ein positives Gutachten?

In seiner üblichen Phrasendrescherei antwortete das BVET am 23. August wie folgt:

„Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung gehört zu den weltweit fortgeschrittensten und der Tierschutzbereich ist streng geregelt. Jeder Versuch wird von einer kantonalen Kommission geprüft. Die Forscher müssen beweisen, dass die für die Gesellschaft damit verbundenen Vorteile grösser sind als die Leiden, welche die Versuche für die Tiere mit sich bringen (Interessenabwägung). Im Rahmen einer „rein“ kosmetischen Studie wäre somit keine Bewilligung erteilt worden. Die Tatsache, dass verschiedene Instanzen am Bewilligungsverfahren beteiligt sind, gewährleistet die gegenseitige Kontrolle.

Bezüglich Ihrer Fragen im Besonderen und wie oben bereits erwähnt, finden Sie alle Antwortelemente auf unserer Website:
1) Ja, die Versuche wurden an vier Ratten durchgeführt.
2) Der Versuch wies den Schweregrad 2 auf.
3) Der Versuch fand im Kanton Aargau statt.
4) Der Versuch wurde von den zuständigen Behörden mit Rekursmöglichkeit validiert. Das BVET ist der Ansicht, die erforderlichen Bedingungen seien vorhanden.

Unsere Politik hat sich in keiner Weise geändert und wir möchten Sie zudem darauf aufmerksam machen, dass dieser Test nicht abgeschlossen ist. Die erteilte Bewilligung gilt bis 2013. Somit ist mit der Verwendung weiterer Ratten in den Jahren 2012 und 2013 zu rechnen.“

Am 24. August wandten wir uns erneut an das BVET:

„Leider beantworten Sie die Frage 4 nicht, welches die wichtigste ist. Ihre Aussage, „Der Versuch wurde von den zuständigen Behörden mit Rekursmöglichkeit validiert. Das BVET ist der Ansicht, die erforderlichen Bedingungen seien vorhanden,“ enthält keinerlei stichhaltige Information.

Im März 2010 verurteilte das Strafgericht des Kantons Solothurn Dr. Pierre Bize wegen seinen Tierversuchen. Wie die Untersuchung zeigte, hatten sowohl Ursula Moser, die ehemalige Mitarbeiterin des BVET, als auch die Solothurner Behörden gegen die geltende Gesetzgebung verstossen, indem sie Dr. Bize ihre Bewilligung erteilten, Versuche durchzuführen.

Deshalb werden Sie verstehen, dass wir weder beruhigt noch überzeugt sind, dass die für diese Kosmetiktests erteilte Bewilligung sachdienlich ist. Wie wir in unserer E-Mail vom 26. Juli 2011 feststellten, lässt sich so nicht ermitteln, ob die Versuche der Gesetzgebung entsprechen (Art. 147 Abs. 1 TSchV).

Auch Ihre Antwort ist enttäuschend. Einmal mehr weicht das BVET aus, um nicht klar Stellung beziehen zu müssen. Die Auskunft, ob der getestete Filter anders oder von grösserem Interesse ist als diejenigen, die sich bereits im Handel befinden, verletzt den Datenschutz nicht. Die Frage betrifft die Evaluation und die Interessenabwägung im Zusammenhang mit diesem Gesuch und nicht chemische Informationen zur getesteten Substanz oder zum Unternehmen, welches den Test in Auftrag gab. Da das BVET gegen die von der Aargauer Behörde erteilte Bewilligung keinen Rekurs eingelegt hat, kann man der Ansicht sein, es unterstütze das Gutachten dieses Kantons. Das BVET kann somit die geforderten Informationen erteilen.“

In der Folge hakten wir bezüglich Frage 4 und 5 nach. Aus der Antwort des BVET lässt sich in keiner Weise schliessen, dass eine Kommission zu diesem Versuch ein positives Gutachten erteilt hat. Dies lässt nichts Gutes erahnen.

Fortsetzung folgt.