Der Europäische Gerichtshof bestätigt in seinem Urteil C-592/14 vom 21. September 2016 das in der Verordnung Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel vorgesehene EU-weite Importverbot für Kosmetika, deren Bestandteile an Tieren getestet wurden.

Der europäische Branchenverband der Hersteller kosmetischer Rohstoffe EFfCI (European Federation for Cosmetic Ingredients) verlangte von der englischen Justiz die Überprüfung der Frage, ob sich seine Mitglieder strafbar machen, wenn sie in Grossbritannien kosmetische Mittel in Verkehr bringen, die für den Verkauf in China und Japan an Tieren getestet wurden. Die Verordnung, so die Ansicht des EFfCI, werde nicht verletzt, wenn Tierversuche in Drittländern durchgeführt würden, um deren gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen.

Der Gerichtshof berücksichtigte den Zusammenhang und die Ziele der Verordnung und erinnerte daran, dass diese die Verwendung von tierversuchsfreien Alternativmethoden zur Gewährleistung der Sicherheit von kosmetischen Produkten aktiv fördern wolle. Diese Zielsetzung wäre erheblich gefährdet, wenn Tierversuche in Drittländern durchgeführt werden dürften. Mit dieser Begründung bestätigte der Gerichtshof das in der Verordnung formulierte Verbot.