Für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel

Am 3. Mai 2018 hat das Europäische Parlament mit einer überwältigenden Mehrheit von 620 zu 14 Stimmen die Resolution 2017/2922(RSP) angenommen. Diese hat zum Ziel, das in der Europäischen Union geltende Verbot von Tierversuchen für Kosmetika auf alle Länder der Welt auszuweiten.

Die seit 2013 geltende EU-Kosmetikverordnung untersagt sowohl Tierversuche für die Inhaltsstoffe von kosmetischen Produkten in der EU als auch den Import von Produkten, welche die Bedingungen dieser Verordnung nicht erfüllen.
Leider hat das europäische Verbot nicht viele Nachahmer gefunden. In 80 Prozent der Länder weltweit sind Tierversuche für Kosmetika nach wie vor erlaubt. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr 500’000 Tiere für solche Versuche eingesetzt.

Bei einer im März 2016 durchgeführten Eurobarometer-Umfrage waren 89 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger der Ansicht, dass die EU mehr tun sollte, um die Bedeutung des Tierschutzes international stärker ins Bewusstsein zu rücken. Deshalb fordert die Resolution, «dass die EU-Kosmetikverordnung als Modell herangezogen wird, um auf internationaler Ebene ein Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel und ein Verbot des internationalen Handels mit Kosmetikbestandteilen und kosmetischen Mitteln, die an Tieren getestet wurden, einzuführen, das noch vor 2023 in Kraft tritt».

Zur Erreichung dieses Ziels fordert das Parlament die Europäische Kommission, den Europäischen Rat und die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre diplomatischen Netzwerke zu nutzen und sich bei internationalen Verhandlungen für die Durchsetzung eines weltweiten Verbots von Tierversuchen für Kosmetika einzusetzen. Die Resolution soll zudem anlässlich der nächsten UNO-Generalversammlung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt werden.
Das Parlament fordert die Europäische Kommission auf, proaktiv mit allen Interessenträgern, allen voran jenen, die sich für ein weltweites Verbot von Tierversuchen engagieren, mit Nichtregierungsorganisationen und Vertretern der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um den Dialog über die Vorzüge und den Nutzen eines internationalen Verbots zu fördern.

Für eine uneingeschränkte Unterstützung der Resolution durch die Eidgenossenschaft

Es ist sehr wichtig, dass die Schweiz, die seit 2002 UNO-Mitglied ist, die Resolution des EU-Parlaments voll und ganz unterstützt. Die LSCV beteiligt sich aktiv an Lobbying-Aktionen bei unseren Behörden und Politikern, um diese zu einem solchen Engagement zu bewegen. Es ist ethisch inakzeptabel, dass im Jahr 2018 immer noch Tierversuche für Produkte wie Kosmetika eingesetzt werden.

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Organisation einer Konferenz am UNO-Sitz in Genf zur Unterstützung des Verbots

Um die Schweiz dazu zu bewegen, die europäische Resolution bei den Vereinten Nationen zu unterstützen, organisiert die LSCV zusammen mit den Vereinen OIPA und ATRA eine Tagung mit dem Titel «Animal Tests Ban for Cosmetics: Debate on a EP’s resolution», die am 16. November 2018 am UNO-Sitz in Genf stattfindet.
Von 10 bis 18 Uhr treten Referenten wie Max Pradella (OIPA), Bruno Fedi (LIMAV), Tamara Zietek (Ärzte gegen Tierversuche), Max Molteni (ATRA), Daniel Favre (LSCV) und Kerry Postlewhite (CFI) auf. Die Vorträge sowie die anschliessenden Fragen und Diskussionen werden simultan auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch übersetzt.

Sie sind herzlich zur Teilnahme an dieser Konferenz eingeladen. Die Veranstaltung ist öffentlich und der Eintritt kostenlos. Um Zugang zum UNO-Gebäude zu erhalten, ist jedoch eine Anmeldung über die folgende Website erforderlich:
https://reg.unog.ch/event/25958/