Die europäische Verordnung weist zwar zahlreiche Mängel auf, stellt aber wenigstens eine Realität dar. Diesbezüglich hinkt unser Land weit hinter der EU her.

Die Kosmetikmarken, bei denen der Handel mit gewissen Produkten verboten wird, werden diese auf dem Schweizer Markt auch weiterhin vertreiben können.
Es sei denn, ein grosser öffentlicher Druck veranlasse den Bundesrat, rasch neue Bestimmungen zu erlassen, die den Handel mit Kosmetikprodukten, für die Tierversuche erforderlich sind, ebenfalls verbieten.
Am Tag nach dem europäischen Verbot wurde beim Parlament zuhanden des Bundesrates ein erster Vorstoss gewagt. Wir danken der Zürcher Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP) ganz herzlich für ihre Interpellation. Hoffentlich werden zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihrerseits das strenge Verbot von Tierversuchen für kosmetische Produkte unterstützen.