Jeder Versuch mit Tieren erfordert eine Bewilligung durch die kantonalen Behörden. Deren Beschluss stützt sich auf eine Güterabwägung und eine Beurteilung des «unerlässlichen Masses» durch eine Tierversuchskommission. Doch wer sind die Kommissionsmitglieder, die diese wichtigen Entscheide treffen? Das ist oft nicht leicht herauszufinden, wie ein Blick in die Romandie zeigt.
Freiburg
Auf dem Internetportal des Kantons Freiburg war lange keine Mitgliederliste der kantonalen Kommission zu finden. Nachdem wir den Kommissionsverantwortlichen mehrere E-Mails geschrieben hatten, hat sich die Situation etwas verbessert. Seit einigen Monaten ist die Liste auf dieser Seite verfügbar: https://bit.ly/Kommission-Tierversuche-Freiburg. Die Sache hat nur einen – gar nicht mal so kleinen – Haken: Es ist nicht auf einen Klick ersichtlich, wer welchen Bereich vertritt, und somit schwierig herauszufinden, welche Mitglieder den Tierschutz vertreten. Man könnte fast meinen, dass Absicht dahintersteckt.
Genf
Der Kanton Genf gehört zu den wenigen Kantonen, die diese Informationen von öffentlichem Interesse leicht auffindbar bereitstellen. Eine Liste sämtlicher kantonaler Kommissionen ist auf dem Internetportal verfügbar: https://cof.silgeneve.ch/ Selbst die Tätigkeitsberichte der Kommission sind leicht zugänglich. Auch hier ist aber das Problem, dass keine Informationen zu den zwei Tierschutzvertreter*innen, Maria Cristina Diamantini Trugenberger und Marcel Gyger, verfügbar sind. Es ist nicht ersichtlich, welcher Organisation sie angehören. Somit lässt sich nicht prüfen, ob sie wirklich für die Tiere einstehen oder ob es sich um reine Alibi-Mitglieder handelt.
Jura
Lucas Bassin vom Amt für Konsumentenschutz und Veterinärwesen hat unsere Anfrage wie folgt beantwortet: «Wir erhalten sehr wenige Gesuche für Tierversuche und nur für solche mit geringem Schweregrad (Beringung von Störchen, Schulungen für die künstliche Besamung von Rindern). Da wir weder eine Hochschule noch andere Organisationen mit Versuchstierhaltungen haben, verfügen wir nicht über die Fachleute für eine solche Kommission. Wir haben einen Vertrag mit dem Kanton Waadt, der uns seine Kommission zur Verfügung stellt. Im Kanton Jura werden auch einige Versuche durchgeführt, die in anderen Kantonen bewilligt wurden (wenig invasive veterinärmedizinische Studien mit Pferden, Monitoring von grossen Beutegreifern). Diese gehen aber nicht über den Schweregrad 1 hinaus. Ich beurteile die Versuche des Schweregrads 0 und formuliere die Auflagen dazu.»
Neuenburg
Der Kantonstierarzt, Pierre-François Gobat, gab uns folgende Auskunft: «Der Kanton Neuenburg hat keine eigene Tierversuchskommission. Er hat diese Aufgabe an den Kanton Waadt delegiert. Die Liste der Mitglieder kann dort bezogen werden.»
Waadt
Auch auf dem Internetportal des Kantons Waadt finden sich keine Informationen zur Kommission. Der Waadtländer Kantonstierarzt, Giovanni Peduto, antwortete auf unser E-Mail:
«Gerne übermitteln wir Ihnen die Namen der Kommissionsmitglieder und der Organisationen, die sie vertreten:
- Präsident, unabhängig, vorgeschlagen vom Departement: Daniele Roppolo
- Vizepräsidentin, unabhängig, vorgeschlagen vom Departement: Annick Clerc Bérod
- Vertreter*innen der Universität Lausanne: Ariane Müller und Manuel Mameli
- Vertreter der EPFL: Raphaël Doenlen
- Vertreter*innen von Tierschutzorganisationen: Debra Kirchdoerffer (SPA la Côte) und Simon Barraud (Ligue vaudoise de défense des animaux)
- Vertreter der Gesellschaft Waadtländischer Tierärzt*innen: Marc-Alain Tièche
- Vertreter von Naturschutzorganisationen: Pierre Perréaz (Pro Natura Waadt)
[…] Die Zusammensetzung der Kommission kann jederzeit bei unserer Behörde nachgefragt werden. Sie wird durch Artikel 9 des kantonalen Ausführungsgesetzes zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (LVLPA) geregelt. Informationen zur Zusammensetzung sind zwar nicht online verfügbar, werden aber auf Nachfrage jederzeit transparent kommuniziert.»
Wallis
Die Antwort von Claire Zen Ruffinen lautete: «In unserem Kanton werden nur sehr wenige Tierversuche durchgeführt (4 im Jahr 2024). Unser Amt hat keine Kommission. Für allfällige Gesuche haben wir einen Vertrag mit dem Amt für Veterinärwesen des Kantons Waadt, das diese Fälle behandelt.»
Christian Rodriguez Perez ist Mitglied der Freiburger Kommission für Tierversuche. Im Interview gibt er uns einen Einblick in die Funktionsweise und die Befugnisse der kantonalen Kommissionen. Wir haben mit ihm über seinen Werdegang und seine Motivation für die Kommissionsarbeit gesprochen. Da er an das Amtsgeheimnis gebunden ist, darf er keine sensiblen Informationen preisgeben.
Können Sie sich kurz vorstellen und uns etwas über Ihren Werdegang erzählen?
Ich bin in Biel geboren und aufgewachsen. Meine Eltern sind aus dem spanischen Galicien in die Schweiz eingewandert. Mein Interesse für Philosophie und Sozialwissenschaften erwachte schon während meiner Zeit am Gymnasium, aber ich habe mich erst gegen Ende meines Unistudiums auf die Ethik konzentriert. Heute betrachte ich mich als Ethiker, aber auch als Forscher und interdisziplinärer Akteur am Schnittpunkt zwischen Ethik, Soziologie, Psychologie und weiteren Fachbereichen.
2018 haben Sie einen Master in Philosophie an der Universität Freiburg erlangt. In Ihrer Masterarbeit analysierten Sie die landwirtschaftliche Tiernutzung aus Sicht der Tier- und der Populationsethik. Warum gerade diese Thematik?
Als ich mich das erste Mal mit Tierethik beschäftigte, wusste ich sofort, dass ich meine Masterarbeit zu diesem Thema schreiben möchte. Es hat meine Sichtweise grundlegend verändert. Meine Arbeit beleuchtete verschiedene ethische Positionen von der Deontologie über den Utilitarismus und den Abolitionismus bis hin zum Welfarismus. Meine Argumentation sollte aufzeigen, dass bestimmte Formen des Utilitarismus entgegen unserer Intuition bis zu einem gewissen Grad die Industrialisierung der landwirtschaftlichen Tiernutzung begünstigen.
Sie waren Lehrer, pädagogischer Verantwortlicher und Laufbahnberater. Was hat Sie dazu bewegt, Doktorand und Forschungsassistent am Institut für Bio- und Medizinethik der Universität Basel (IBMB) zu werden?
Nach dem Studium wollte ich unterrichten, vor allem im Fachbereich Philosophie. Neben meiner Lehrtätigkeit arbeitete ich in den Bereichen Forschung, Beratung und Design für Unternehmen und Privatpersonen. Ich arbeitete gerne in diesen verschiedenen Tätigkeitsgebieten, die alle auf irgendeine Weise mit meinen Studienfächern zusammenhingen. Ich hatte aber auch immer den Wunsch, eine akademische Laufbahn einzuschlagen und in der Forschung zu arbeiten. Als sich die Gelegenheit für ein interdisziplinäres Doktorat in Bioethik im Zusammenhang mit Tieren ergab, sah ich das als meine Chance.
Tierethik steht im Zentrum Ihrer Berufslaufbahn. Woher kommt Ihr Interesse für Tierrechte? Welche Beziehung haben Sie zu nichtmenschlichen Tieren?
In meiner Kindheit in Biel hatte ich vor allem Kontakt zu Haustieren. Wir hatten zu Hause Fische, Hamster, Kanarienvögel und Katzen. In den Sommerferien in Galicien hatten wir Kontakt zu Tieren, die für andere Nutzungen vorgesehen waren. Die Nachbarn in unserem Dorf hielten zum Beispiel Esel als Transport-mittel und Hühner, Kühe, Schweine oder Kaninchen als Nahrungslieferanten. Damals hinterfragte ich diese Praxis nicht. Mein Interesse für die Tierethik entwickelte sich erst in der Auseinandersetzung mit philosophischen Argumenten.
Aktuell arbeiten Sie für das Projekt «EXPLOR3R: Exploring 3R with Experimental Ethics», das im Rahmen des NFP 79 «Advancing 3R» vom SNF finanziert wird. Welche Funktion haben Sie dort?
Ich arbeite als Forschungsassistent im Rahmen meines Doktorats für das Projekt. Ich werde meine Dissertation Ende 2025 verteidigen, das Projekt geht aber noch bis 2026 weiter. Meine Aufgabe ist es, das 3R-Prinzip für Tierversuche nach ethischen Gesichtspunkten zu untersuchen. Das 3R-Prinzip zielt darauf ab, die Nutzung von Versuchstieren zu vermeiden, zu verringern und zu verbessern. Weder die Bedeutung noch die Umsetzung des Prinzips ist eindeutig definiert. Die 3R werden von den Institutionen und Autor*innen unterschiedlich definiert und von den Fachleuten, die an Tierversuchen beteiligt sind, unterschiedlich umgesetzt und wahrgenommen.
Zudem stellt sich die Frage nach der ethischen Dimension des Prinzips (sofern es eine solche gibt). Deshalb untersuchen wir das Thema empirisch bei Fachpersonen aus der Branche und bei der Schweizer Bevölkerung. Wir haben persönliche Interviews und auf ethischen Szenarien basierende Experimente, aber auch Gruppengespräche mit Jugendlichen in Deutsch- und Westschweizer Schulen durchgeführt. Das Ziel ist, die Mängel und die Vorteile des 3R-Prinzips im Hinblick auf künftige Revisionen besser zu verstehen.
Wie wird sich unser Verhältnis zu den sogenannten «Versuchstieren» in den nächsten Jahrzehnten Ihrer Meinung nach verändern? Was könnte die Entwicklung von ethischen Forschungsmethoden bremsen?
Wenn man zum Beispiel die eidgenössische Volksinitiative von 1984 mit der von 2022 vergleicht, stellt man fest, dass die Argumente und Positionen zur Tierversuchsfrage sich kaum verändert haben. Die Gesetzgebung ist strenger geworden und es sind heute mehr Tierarten (einschliesslich der Wirbellosen) geschützt. Dieser Trend könnte sich fortsetzen. Es ist aber frappant, wie stark sich die Debatten im Vorfeld solcher Initiativen ähneln. Ich befürchte, dass die neue Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» da keine Ausnahme bilden wird, obwohl sie mehrere Zwischenschritte bis zu einem Tierversuchsverbot vorschlägt.
Interessant für die Zukunft ist, dass wir heute an einem Punkt stehen, wo wir weniger von einem Verbot als von einer «Ausstiegsstrategie» sprechen. Das kann ein guter Ansatz sein, um einen Paradigmenwechsel herbeizuführen und mehr Investitionen für tierfreie Methoden zu gewinnen.
Nur wenige wissen, dass in der Schweiz jedes Jahr über eine Million sogenannte «überzählige» Versuchstiere getötet werden, ohne für Versuche verwendet zu werden, weil sie nicht über die richtigen genetischen Eigenschaften verfügen. Warum ist die Bevölkerung so schlecht informiert?
Das Problem ist die mangelnde Transparenz. Wir beschäftigen uns im Rahmen unseres Projekts mit dieser Thematik und haben sie auch mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) diskutiert. Ein grosser Teil der Bevölkerung bezieht Informationen zum jährlichen Bericht über die Tierversuchsstatistik wahrscheinlich aus den Medien. Die Medienartikel erwähnen jeweils die im Bericht zusammengefassten wichtigsten Punkte, in denen die sogenannten «überzähligen Tiere» und ihr Schicksal bisher nicht thematisiert wurden. Bis 2025 mussten die Tierhaltungen diese Zahlen weder dem BLV melden noch öffentlich kommunizieren. Der Schwerpunkt lag auf der Zahl der eingesetzten Versuchstiere oder den «Schweregraden» der Versuche. Seit Anfang 2025 ist eine positive Gesetzesänderung in Kraft: Die Tierhaltungen müssen dem BLV nun auch die Zahl der «überzähligen» Tiere melden.
Die öffentliche Bekanntgabe der Zahlen ist gesetzlich zwar immer noch nicht vorgeschrieben, das BLV dürfte dies aber künftig im Bestreben nach Transparenz tun. Es ist wichtig, dass das Schicksal dieser Tiere bekannt wird, denn es ist eine Tatsache, dass die Mehrheit der Versuchstiere aus rein logistischen und wirtschaftlichen Gründen getötet werden. Sie können ja nicht auf unbegrenzte Zeit in Versuchstierhaltungen leben. Das ist ein grosses ethisches Problem, das transparenter kommuniziert werden muss. Meiner Meinung nach ist es entscheidend, dass diese Informationen aktiv kommuniziert und der Bevölkerung frei zugänglich gemacht werden, damit diese die Auswirkungen von Tierversuchen richtig einschätzen kann.
Seit Januar 2024 sind Sie Mitglied der Kommission für Tierversuche des Kantons Freiburg. Was ist Ihre Motivation für dieses Amt?
Die Kommissionsarbeit ist für mich eine Gelegenheit, das Wissen und die Kompetenzen, die ich bei meiner Forschung erworben habe, in die Praxis umzusetzen. Darüber hinaus kann ich neue Sichtweisen auf die zu bewertenden Fälle und die Auslegung der Gesetze und Richtlinien einbringen. Die praktische Anwendung der Ethik, ob in Bezug auf nichtmenschliche oder menschliche Tiere, stand immer im Zentrum meines Interesses und war der Grund dafür, dass ich diese Funktion übernehmen wollte.
Was machen die kantonalen Tierversuchskommissionen konkret?
In der Schweiz bedarf jeder Versuch an Tieren, die durch das Gesetz geschützt sind, einer Bewilligung durch die kantonalen Behörden. Tierversuche werden in «Schweregrade» von 0 bis 3 eingeteilt. Die Kommission prüft alle Gesuche für Versuche der Schweregrade 1 bis 3 und stellt anschliessend einen Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung an die zuständige Behörde. Bei der Begutachtung der Gesuche müssen wir prüfen, ob der Versuch zulässig und notwendig ist. Sind diese Bedingungen erfüllt, müssen wir eine Güterabwägung zwischen dem verursachten Tierleid und dem Nutzen für die Gesellschaft vornehmen. Zudem wirken die Kommissionsmitglieder bei der Kontrolle der Tierversuche und der Versuchstierhaltungen mit.
Haben Sie das Gefühl, etwas Nützliches zu tun?
Innerhalb der gesetzlichen Grenzen bin ich mit meinem Beitrag in der Kommission zufrieden. In der Freiburger Kommission muss ein Mitglied aus den Bereichen Ethik oder Recht vertreten sein, und ich nehme diese Position ein. Personen mit einem solchen Profil sind meines Erachtens dringend nötig, wenn geprüft wird, ob Versuche gesetzeskonform sind, denn ethische Überlegungen sind bei der Begutachtung entscheidend. Ich denke deshalb, dass diese Funktion nützlich und wichtig ist und in gewissen Situationen den Ausschlag geben kann.
«Die schweizerische Gesetzgebung fordert für die Bewilligung von Tierversuchen
eine «Güterabwägung» zwischen dem verursachten Tierleid und dem Nutzen für die Gesellschaft.»
Die Kommissionen lehnen kaum Gesuche für Tierversuche ab. Warum?
Das ist eine wichtige Frage, die in der Literatur diskutiert wird und mit der sich das Projekt THINK-3R der Universität Basel beschäftigt. Es spielen zu viele Faktoren mit, um sie in einer kurzen Antwort zusammenzufassen, aber ich halte einen Schlüsselaspekt für besonders erwähnenswert: Wie bereits erwähnt fordert das Gesetz eine «Güterabwägung» zwischen dem verursachten Tierleid und dem Nutzen für die Gesellschaft. Diese Abwägung wird von vielen Seiten hinterfragt, weil sie zwei Dinge vergleicht, die nur schwer vergleichbar sind. Wenn die meisten Gesuche für Tierversuche bewilligt werden, bedeutet das, dass die Güterabwägung zugunsten der Gesellschaft, also in der Regel der Menschen, und zuungunsten der eingesetzten Tiere ausgefallen ist. Gleichzeitig kann man davon ausgehen, dass dieses Ergebnis nicht von allen gutgeheissen wird, weil es sich um eine subjektive Bewertung handelt, für welche die Schweizer Gesetze und Richtlinien meiner Meinung nach keine klaren Kriterien vorgeben.
Nur im Kanton Zürich haben die Mitglieder der Tierversuchskommission ein Beschwerderecht. Drei Mitglieder – was der Zahl der Tierschutzvertreter*innen in der Kommission entspricht – können gemeinsam Beschwerde gegen eine von der Gesundheitsdirektion erteilte Bewilligung einlegen. Sind die anderen Mitglieder für die Bewilligung, kommt die Beschwerde vor Verwaltungsgericht. Wäre eine ähnliche Regelung für alle Tierversuchskommissionen wünschenswert?
Ich finde das Modell interessant, zumal sich gezeigt hat, dass das Beschwerderecht nicht exzessiv genutzt wird und dass mehrere Beschwerden letztinstanzlich vom Bundesgericht gutgeheissen wurden. Die Frage, ob die Kommissionen eher nach dem Konsens- oder dem Mehrheitsprinzip entscheiden sollen, wird immer wieder diskutiert. Ohne Konsens wird in gewisser Weise die Effektivität der Güterabwägung infrage gestellt. Andererseits ist diese Abwägung wie gesagt eine höchst subjektive Angelegenheit. Ich denke also, dass dieser Ansatz gewisse Vorteile hat.

