Der Beschluss der Kommission für Tierversuche, zwei Versuche an Affen abzulehnen, wurde von den Medien mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Im Januar berichtete die Sonntagszeitung als erste über den ablehnenden Entscheid der Kommission. Kurz darauf äusserte sich die übrige Deutschschweizer Presse zum Thema. In der Westschweiz folgte die Berichterstattung zwei Monate später, wobei eine klare Meinungsmache zugunsten der Wissenschaftler stattfand. Diese nutzten die Plattform, um ihrem Ärger Luft zu machen. Reisserisch titelten die meisten Westschweizer Zeitungen: „Gebt uns unsere Affen.“
Während einige Deutschschweizer Blätter den Mitgliedern der Zürcher Kommission für Tierversuche die Möglichkeit gab, ihre Ablehnung zu begründen, wurde in der Westschweiz nur über die „Bestürzung“ der betroffenen Forscher berichtet. Die als Opfer eines ungerechtfertigten Entscheids hingestellten Wissenschaftler haben in der Zwischenzeit beim Verwaltungsgericht Berufung eingelegt.

Schon einmal Primatenversuche abgelehnt

Der ablehnende Entscheid der Zürcher Kommission stellt keine Premiere dar, hatte sie doch schon einmal einen Primatenversuch nicht bewilligt. Nachdem sich die Zürcher Gesundheitsdirektion aber damals gegen ihren Beschluss gestellt hatte, gab die Kommission für Tierversuche schliesslich nach. Dieses Mal stiess der ablehnende Bescheid aber auf Zustimmung.

Würde des Tieres

Mit den beiden Versuchen, die Forscher der ETH Zürich und der Zürcher Universität gemeinsam durchführen wollten, sollten verschiedene menschliche Hirnerkrankungen an Rhesusäffchen untersucht werden.
Die Zürcher Kommission begründete ihren Entscheid mit der im geltenden Tierschutzgesetz erwähnten Interessenabwägung. Sie meinte, gemessen am erwarteten Kenntnisgewinn würden den Tieren unverhältnismässige Leiden bereitet. „Diese Versuche lassen sich auch nicht mit der Würde der Tiere vereinbaren“, meinte die Kommission und bezog sich damit auf einen Artikel des neuen Tierschutzgesetzes, das erst 2008 in Kraft treten wird. „Da die Validität dieser Versuche drei Jahre beträgt, konnte der entsprechende Gesetzesartikel schon im Voraus angewandt werden“, erklärt das Bundesamt für Veterinärwesen. Und zog damit den Ärger der betroffenen Wissenschaftler auf sich. „Die Tiere leiden nicht“, behauptet der Neurobiologe Daniel Kiper frustriert. Er bestreitet auch vehement, dass die Würde der Tiere verletzt werde oder die Interessenabwägung gegen die Versuche spreche. Der von der ETH Zürich und der Zürcher Universität eingereichte Rekurs ist noch beim Verwaltungsgericht hängig.

Wer möchte in China arbeiten?

Bei jeder Aktion gegen Tierversuche drohen die wissenschaftlichen Kreise damit, die „Denkerhirne“ würden in umgänglichere Länder auswandern, die nicht über solch absurde Tierschutzbegriffe verfügten. Diese seien eh nur rührseliges Gefasel. Vor Jahren wurden die Oststaaten als Vorbilder zitiert. Seit einiger Zeit scheinen die asiatischen Länder das neue Eldorado darzustellen. Vertreiben wir die Wissenschaftler mit unseren Aktionen und Forderungen tatsächlich aus der Schweiz? Um unsere Gesetzgebung zu umgehen, werden wissenschaftliche Projekte in der Tat verlagert. Zu der angekündigten globalen Abwanderung ist es aber noch nie gekommen.
Bekanntlich sahnen diese an unseren Universitäten und Technischen Hochschulen tätigen „Professoren“ ganz schön ab. Ihre immensen Nebenkosten werden freundlicherweise von den Instituten übernommen. Unsere Universitäten reissen sich um die „besten“ Wissenschaftler und treiben so deren Löhne in die Höhe, die wir mit unseren Steuergeldern berappen. Wir wünschen all diesen Forschern, die unter anderem mit dem Wegzug nach China drohen, viel Spass mit den dortigen „sozialen Vorteilen“, die sie in den Provinzen des Landes „geniessen“ können.