Verkauf von Pelzen in der Schweiz – 90 Prozent der Läden halten sich nicht an die Deklarationsvorschriften

Seit dem 1. März 2013 müssen in der Schweiz alle Läden, die Pelze verkaufen, auf dem Produkt den Namen der Tierart, das Herkunftsland des Fells sowie die Art der Haltung oder die Fangmethode angeben.
Wie steht es nun über drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung um die Pelzdeklaration?
Vom 25. September bis 24. November 2017 hat die LSCV in den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg und Bern 71 Läden kontrolliert.
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