«Affen unter Kokain an der Universität Freiburg: für einen sofortigen Abbruch der Experimente!»

Am 22. Februar 2018 hat die LSCV beim Sekretariat des Freiburger Grossen Rates die mit 19’000 Unterschriften versehene Petition für eine sofortige Einstellung der Kokain-Versuche mit Affen an der Universität Freiburg eingereicht. Gleichzeitig wurde dem Vorsteher der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport, Staatsrat Jean-Pierre Siggen, ein Brief mit derselben Forderung zugesandt.

Die Petition moniert unter anderem die Unklarheiten im Zusammenhang mit dem behördlichen Bewilligungsverfahren, die ernsthafte Zweifel an der Rechtmässigkeit der Bewilligung aufkommen lassen.
Ob diese Zweifel berechtigt sind, könnten sowohl der Grossen Rat als auch der Staatsrat leicht überprüfen. Sie müssten lediglich eine Kopie der Ziffern 61 bis 63 des vom Forscher ausgefüllten Gesuchformulars für die Tierversuche verlangen. Das wäre weder kompliziert noch problematisch, denn unter diesen drei Ziffern sind keinerlei Informationen enthalten, die das Forschungsgeheimnis verletzen würden. Eine Prüfung dieser Punkte würde entweder beweisen,
1) dass die LSCV sich täuscht und das Verfahren korrekt ablief oder
2) dass die LSCV recht hat.
Im zweiten Fall müssten die Versuche eingestellt, die Verantwortlichen identifiziert und Massnahmen getroffen werden, die solche Missbräuche künftig verhindern.

Um zu verhindern, dass dieser zweite Fall öffentlich wird, haben die Mitglieder des Grossen Rates und der Staatsrat so reagiert, wie es zu erwarten war: Sie haben entschieden, nichts zu überprüfen, mit der Begründung, es sei sowieso alles in bester Ordnung. Damit machen es sich die Politiker leicht, denn sie wissen, dass die LSCV die Universität nicht auf dem Rechtsweg zur Herausgabe des Dokuments zwingen kann.

Das Verfahren wird nicht hinterfragt

Für den Freiburger Staatsrat ist alles gut, so wie es ist

Als Erstes traf am 22. März 2018 die Antwort von Staatsrat Jean-Pierre Siggen bei uns ein. Dieser räumte zwar in der Einleitung ein, dass er die «Oberaufsicht» über die Universität habe, berief sich aber auf die «Lehr- und Forschungsfreiheit» der Hochschule. Deshalb, so Staatsrat Siggen weiter, stehe es ihm nicht zu, sich «zum wissenschaftlichen Inhalt der durchgeführten Versuche oder zu den gewählten methodischen Ansätzen zu äussern».
Das mag sein, doch die leeren Floskeln beantworten in keiner Weise die aufgeworfene Frage: Wurde das Verfahren, das zur behördlichen Bewilligung der Affenversuche führte, gesetzeskonform durchgeführt? Darauf erhielten wir keine brauchbare Antwort. Ganz offensichtlich wollte Staatsrat Siggen es lieber nicht so genau wissen.
Das einzig Relevante an diesem Schreiben ist die Bestätigung, dass die wissenschaftliche Begutachtung des Forschungsprojekts tatsächlich nicht vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) durchgeführt wurde, auf den sich der Forscher berufen hatte, sondern von «einer privaten Stiftung, die ein eigenes, vollkommen unabhängiges Gutachten erstellt» habe. Da kann man nur das Schlimmste befürchten. Kleine, intransparente Stiftungen gibt es zuhauf – einige wurden von den Forschern gleich selbst gegründet. Wie die besagte Stiftung heisst, erfahren wir nicht.

Auch für den Freiburger Grossen Rat ist alles bestens

Am 16. Juli 2018 schrieb die LSCV die Mitglieder der Petitionskommission des Freiburger Grossen Rates erneut an. Wir baten um eine Anhörung, bei der wir die strittigen Punkte mündlich vorbringen und Quellen vorlegen können, die unsere Position stützen. Die Kommission antwortete schon am 19. Juli, um uns zu versichern, es sei alles in bester Ordnung. Und da alles in Ordnung sei, habe man das Dossier «in einer ordentlichen Sitzung eingehend geprüft» und geschlossen. Auch die Kommission beruft sich auf die «Autonomie» und die «Lehr- und Forschungsfreiheit», welche der Universität gemäss dem kantonalen Gesetz über die Universität zustehe. So ein Gesetz ist immer praktisch, vor allem wenn es einem die Möglichkeit gibt, weiterzuschlafen. Die Kommission nimmt gerade noch die Mühe auf sich, uns daran zu erinnern, dass «das im Kanton Freiburg angewendete Bewilligungsverfahren für belastende Tierversuche bekannt» sei und «besonders hohe Anforderungen» stelle. Ja, schönen Dank auch. Schliesslich kommt die Kommission, offensichtlich ohne irgendein Dokument einzusehen, zum Schluss: «Nichts weist darauf hin, dass es im Verfahren für den in Ihrer Petition angesprochenen Fall zu irgendeinem Verstoss gekommen ist (…) und die Petitionskommission kann nicht zulassen, dass die Rechtschaffenheit und die ethische Gesinnung involvierter Personen Gegenstand von Verdächtigungen oder Verleumdungen ist.»

Wie kann es weitergehen?

Aufgrund der Gesetzeslage ist es der LSCV nicht möglich, Strafanzeige gegen die Behörden oder die Universität einzureichen und diese zur Herausgabe der strittigen Punkte zu zwingen. Da weder der Staatsrat noch der Grosse Rat handeln wollen, werden die Tierversuche fortgesetzt. Solange die sogenannten «Ethikkommissionen» mehrheitlich mit Forschenden und Sympathisanten der Hochschulen besetzt und somit reine Alibiübungen sind, wird sich an dieser Situation nichts ändern. Doch diese unwürdigen Versuche müssen aufhören und wir werden weiter für ihre Beendigung kämpfen.