Schweizer Liga gegen Vivisektion und für die Rechte des Tieres
 

Geschichte
Ziel und Zweck
Information
Finanzen


Vorstand
Gewählter Vorstand für 2011-2014

Mitgliedschaft

Mitglied werden

Wir suchen laufend Personen die über mehr oder weniger viel Zeit verfügen.
Helfen Sie mit !

 
 
 

Geschichte

Die Schweizer Liga gegen Vivisektion, gegründet im Jahr 1883 unter dem Namen "Genfer Liga gegen Vivisektion", besteht unter der aktuellen Bezeichnung seit 1978 als Verein gemäss Art. 60 des schweizerischen Zivilgesetzes.
Mit Sitz in Genf, befinden sich die Büros seit 1993 in einem kleinen Chalet in der Vorortgemeinde Thônex.

Ziel und Zweck

Kampf mit allen legalen Mitteln gegen Versuche an lebenden Tieren (Vivisektion) in der Medizin, zu wissenschaftlichen, militärischen, industriellen oder kommerziellen Zwecken bis zur völligen Abschaffung.
Förderung und finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Ersatz- und Alternativmethoden jeglicher Art.

 

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Information

• Die SLGV informiert ihre Mitglieder anhand der vierteljährlich erscheinenden Mitgliederzeitung über laufende Aktionen.

•Auf individuelle oder kollektive Anfrage (Schulen, Universitäten usw.) stellt sie zudem gratis audiovisuelles Material (Videos, CDs, DVDs, Dias) sowie diverse Publikationen zu spezifischen Themen zur Verfügung.

• Mittels bezahlter Inserate in den Printmedien lenkt sie das öffentliche Interesse auf skandalöse, unerträgliche und schmerzhafte Praktiken gegenüber Tieren.

• Mit Hilfe von Informationsständen macht sie auf Projekte und Aktionen aufmerksam und sammelt Unterschriften für Petitionen und Initiativen.

• Bei der Übergabe von Petitionen an die Behörden oder zu Beginn neuer Kampagnen lädt sie zu Pressekonferenzen ein. Sie enthüllt schwerwiegende, tierquälerische Vergehen.

• Die SLGV beteiligt sich auch an internationalen Kampagnen für den Tierschutz.

Unterstützung für Tiere in Not
• Die SLGV unterstützt mit materiellen und/oder finanziellen Mitteln Tierheime im In- und Ausland, die sich in Schwierigkeiten befinden. Sie beteiligt sich an Sterilisations- und Kastrationsmassnahmen an wildlebenden (streunenden) Hunden und Katzen.

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Finanzen

Finanziert wird die SLGV ausschliesslich durch Spenden und Vermächtnisse.
Die SLGV erhält keine staatlichen Subventionen, was ihr eine totale Unabhängigkeit garantiert.
Als gemeinnützige Organisation anerkannt, ist die SLGV steuerbefreit. Spenden ab Fr. 100.- können von den Steuern abgezogen werden.
Gemäss Art. 19 ihrer Statuten, verfolgt die SLGV keine gewinnbringenden Aktivitäten. Die Gelder dürfen nur für die erwähnten Ziele eingesetzt werden.

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Vorstand

Der Vorstand definiert die einzelnen Aktionen, sowie die Finanzierung des Vereins. Er wird satzungsgemäss während der Generalversammlung jeweils für 3 Jahre gewählt.
Der Vorstandspräsident kann zu jeder Zeit und so oft wie nötig eine Sitzung einberufen.
Die Sitzungen des nationalen Vorstands, mit Mitgliedern und Delegierten aus verschiedenen Kantonen, finden jährlich mindestens zweimal statt.

Gewählter Vorstand für 2011-2014
Präsident: M.Moret
Vize-Präsident: L.Fournier
Buchführerin: M.Schmid
Vorstandssekretärin: L.Nicoulin
Vorstandsmitglieder und Delegierte: S.Benoît, S.Karagoez, M.Loisel, R.Müller, E.Naef, S.Wachtl.

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Mitgliedschaft

Gemäss Art. 5 der Statuten der SLGV können alle Personen Mitglied werden – Mitgliederbeitrag Fr. 15.-.
Der Vorstand entscheidet über
verschiedene Arten der Mitgliedschaft:
lebenslängliches Mitglied: Jede Person, die der SLGV einen beachtlichen Betrag spendet.
wohltätiges Mitglied: Jede Person, die sich für das Erreichen der Ziele der SLGV einsetzt, sei es durch persönliche Aktivitäten oder durch materielle Spenden.
Ehrenmitglied: Jede Person, die sich durch spezielle Verdienste auszeichnet, die dem Interesse der SLG entsprechen.

Mitglied werden

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Wenn die Ausbeutung der Tiere und ihre Leiden Sie in Wut und Rage versetzen, dann glauben Sie nicht, machtlos zu sein. Tierquälerei ist kein unabänderliches Schicksal.

Helfen Sie mit!

Wir suchen laufend Personen, die über mehr oder weniger viel Zeit verfügen, und gewillt sind, die SLGV bei ihren Aktionen ehrenamtlich zu unterstützen. Sie sind:

diplomierte Forscherin/diplomierter Forscher, Biologin/Biologe oder Autodidakt mit Wissen in Physiologie oder anderen relevanten Gebieten und möchten uns beim Studium diverser Akten in Zusammenhang mit Tierexperimenten helfen.

Verhaltensforscherin/Verhaltensforscher, mit Kenntnis über Tierverhalten oder Tierhaltung (z.B. Erfahrung in Tierheimen) und möchten uns unterstützen, wenn es darum geht, mit wohl begründeten Argumenten die Behörden davon zu überzeugen, dass die Haltung der Labortiere verbessert werden muss.

diplomierte Juristin/diplomierter Jurist oder verfügen über Kenntnis der Gesetze und möchten uns in Streitfällen gegenüber Behörden oder Privatpersonen tatkräftig unterstützen.

Sind Sie nichts von alledem, aber trotzdem motiviert, sich für den Tierschutz zu engagieren? In diesem Fall gibt es immer noch tausendundeine Möglichkeit, dies zu tun. Ausser dem Studium von Akten und Gesetzestexten könnten Sie die SLGV in verschiedenen kantonalen Kommissionen, z.B. in der Kommission für Tierversuche, vertreten. Sie könnten auch Vorstandsmitglied werden.

Sind Sie interessiert oder haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an unser Büro.