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Mai 2008Ohne Geld keine Tierversuche Zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung erhält der SNF vom Bundesrat jährlich 500 Millionen Schweizer Franken. Rund 7'000 Forscher werden vom SNF jedes Jahr bei ihren Projekten ganz oder teilweise unterstützt. Geforscht wird unter anderem in so unterschiedlichen Bereichen wie Medizin, Philosophie, Humanwissenschaft und Biologie. Der SNF evaluiert die wissenschaftliche Qualität der eingereichten Projekte und gewährt seine finanzielle Unterstützung unabhängig von der jeweiligen politischen Richtung. Aus diesem Grund wurde er 1952 in Form einer privatrechtlichen Stiftung gegründet. So funktioniert der SNFDer Stiftungsrat ist das
höchste Organ des SNF.
Er besteht aus Vertretern von Wissenschaft und Forschung, Bund und Kantonen
sowie Wirtschaft und Kultur. Der Abteilung 3 „Biologie und Medizin“ gehören rund dreissig Mitglieder an. Diese evaluieren die meisten Projekte, die Tierversuche betreffen. Gelder werden für eine ein- bis dreijährige Dauer gesprochen. Der SNF und Tierversuche Tierversuche stellen ein heikles Thema dar. Mit Hilfe von zwei Massnahmen sorgt der SNF dafür, dass sich ein Forschungsprojekt, bei dem Tierversuche durchgeführt werden, in der Öffentlichkeit vertreten lässt: 1. Das Interesse von Forschungsprojekten wird von wissenschaftlichen Experten evaluiert - den Mitgliedern der Abteilung 3 des Nationalen Forschungsrates. 2. Wissenschaftler, die vom SNF unterstützt werden, erklären
sich schriftlich zur Einhaltung gewisser ethischer Regeln bereit. Diese
sind in den „Ethischen Grundsätzen und Richtlinien
für Tierversuche“ der Schweizerischen Akademie der
Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Akademie der Naturwissenschaften
(SCNAT) aufgeführt. Diese ethischen Grundsätze und Richtlinien werden als Beispiel
genannt, um die Good Practices der Tierversuche in der Schweiz zu rechtfertigen.
So liess der Bundesrat in seiner Antwort vom 9. Juni 2006 auf die Interpellation
(06.3126) einer Nationalrätin, welche sich gegen die an der ETH
Zürich an Affen vorgenommenen Tierversuche wandte, verlauten: Tierversuche lösen also geistig hoch stehende Reflexionen aus, bei denen ethische Aspekte und eine „Interessenabwägung“ zugunsten der Tiere durchmischt werden. Stirbt ein Tier schliesslich aus wissenschaftlichen Gründen, so liess sich dies trotz aller Bemühungen leider nicht vermeiden. Für die Tiere handelt es sich bei solchen Erwägungen leider
nicht um blosse Theorie. Wie uns bekannt ist, hält sich kein Forscher
in der Praxis tatsächlich an die „Ethischen Grundsätze
und Richtlinien für Tierversuche“. Die Richtlinien werden also in keiner Weise befolgt. Ganz im Gegenteil - verschiedene Wissenschaftler, die vom SNF für ihre Tierversuche Hunderttausende von Franken erhalten, nehmen kantonale Behörden, welche die geltenden Gesetze im Bereich der Tierversuche anwenden, aufs Heftigste unter Beschuss. Die „ethischen“ Grundsätze, die eine „Interessenabwägung“ zugunsten
der Tiere darstellen sollten, entsprechen in keiner Weise der Realität. Sichtlich gut gelaunt erklärte er anschliessend der Journalistin: „Genetik ist sehr kompliziert. Bei gewissen Dingen hat man wirklich Mühe, sie zu verstehen (...) Das macht diese Arbeit aber schlussendlich so interessant. Sie ist wie ein Puzzle. Man glaubt, über alle Elemente zu verfügen; dabei versteht man überhaupt nichts. Man nimmt an den Mäusen genetische Veränderungen vor – eine phänomenale Menge von Veränderungen an einer genauen Stelle ihrer Chromosome und dann gibt es Hunderte von Dingen, die man macht und die drastische Auswirkungen haben. Die Mäuse können nicht einmal geboren werden. Andere Veränderungen haben praktisch keine Auswirkungen und man versteht nicht warum. Man möchte gerne verstehen, wie das geht – wirklich! Das wäre ein tolles Papier, eine super Publikation.“ In einem Schreiben vom 8. Dezember 2006 befragten wir den SNF zur Anwendung der Grundsätze und Richtlinien durch die Wissenschaftler. Wir stellten insbesondere folgende Fragen: „Nehmen wir an, ein Wissenschaftler befolgt diese Richtlinien nicht. Hat dann der SNF beispielsweise vorgesehen, seine finanzielle Unterstützung einzustellen oder einzuschränken? Wenn ja, sind Ihnen solche Fälle bekannt?“ Werden die öffentlichen Einrichtungen (Universitäten, ETH usw.), die solche Tierversuche vornehmen, aufgefordert, diese Richtlinien zu befolgen? Wenn ja, wird die finanzielle Unterstützung der verschiedenen NFS unter der ausdrücklichen Bedingung verliehen, dass die Einrichtungen, die über solche Schwerpunkte verfügen, die besagten Richtlinien einhalten? (…) Wie gewährleistet der SNF die Anwendung der Richtlinien? Holt er bei den kantonalen Behörden (Kantonsveterinäre) oder bei den kantonalen Tierschutzkommissionen entsprechende Informationen ein? Wenn dies nicht der Fall ist, über welche Mittel verfügt er dann? Der SNF antwortete uns am 16. Januar 2007 (Auszüge): „(...) Mit ihrer Unterschrift unter diesem Formular erklären die Forscherinnen und Forscher, „die ethischen Grundsätze und Richtlinien für Tierversuche der SAMW und der SCNAT aus dem Jahr 2005 zur Kenntnis genommen zu haben“ und „ihre wissenschaftlichen Versuche den Instruktionen gemäss vorzunehmen“. Der SNF verlangt diese Erklärungen seit den Neunzigerjahren (...). Die Grundsätze und Richtlinien haben keinen obligatorischen Charakter, sondern stellen ethische Empfehlungen dar. Ihre Einhaltung hängt massgeblich vom persönlichen Einsatz der Forscherinnen und Forscher ab. (...)
Wenn der SNF vernimmt, dass sich von ihm finanziell unterstützte
Forscherinnen und Forscher nicht an die Verpflichtungen gehalten haben,
wird er die entsprechenden Fälle prüfen. Wenn den ethischen
Grundsätzen und Richtlinien zuwidergehandelt wurde, wird er dies
als Verletzungen der Bestimmungen betrachten, deren Einhaltung eine
Vorbedingung zur Gewährung finanzieller Unterstützung darstellt. (…) Da die finanzielle Unterstützung des SNF direkt an die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und nicht an die öffentlichen Einrichtungen geht, verpflichtet der SNF Letztere nicht, die Richtlinien der Akademien einzuhalten. Bei den Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) delegiert der SNF vertraglich gewisse Pflichten und Aufgaben an die Direktorinnen und Direktoren der NFS sowie die Zuständigen der Unterprojekte. (…) Die systematische Kontrolle der Einhaltung ihrer Aufgaben im Alltag fällt jedoch nicht in den Verantwortungsbereich und die Kompetenz des SNF.“ |
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