Tierversuche sogar an Vögeln der Roten Liste

Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF)

Mai 2008

Ohne Geld keine Tierversuche

Diese Realität ist insbesondere in der öffentlichen Forschung spürbar, die hauptsächlich an Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen betrieben wird. Im Gegensatz zu den Pharmaunternehmen, die für ihre Forschung über beträchtliche Mittel verfügen, sind die meisten Wissenschaftler im öffentlichen Bereich auf die finanzielle Unterstützung öffentlicher Einrichtungen, privater Stiftungen und anderer Geldquellen angewiesen.

Zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung erhält der SNF vom Bundesrat jährlich 500 Millionen Schweizer Franken. Rund 7'000 Forscher werden vom SNF jedes Jahr bei ihren Projekten ganz oder teilweise unterstützt. Geforscht wird unter anderem in so unterschiedlichen Bereichen wie Medizin, Philosophie, Humanwissenschaft und Biologie. Der SNF evaluiert die wissenschaftliche Qualität der eingereichten Projekte und gewährt seine finanzielle Unterstützung unabhängig von der jeweiligen politischen Richtung. Aus diesem Grund wurde er 1952 in Form einer privatrechtlichen Stiftung gegründet.

So funktioniert der SNF

Der Stiftungsrat ist das höchste Organ des SNF. Er besteht aus Vertretern von Wissenschaft und Forschung, Bund und Kantonen sowie Wirtschaft und Kultur.
Der Nationale Forschungsrat ist das „Expertenorgan“ des SNF. Ihm gehören rund hundert Wissenschaftler an, die meistenteils an Schweizer Hochschulen (FH) tätig sind. Diese Experten beurteilen hauptsächlich Projekte und entscheiden über die Vergabe der Beiträge.
Der Nationale Forschungsrat besteht aus vier Abteilungen:
Abteilung 1 „Geistes- und Sozialwissenschaften“
Abteilung 2 „Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften“
Abteilung 3 „Biologie und Medizin“
Abteilung 4 „Orientierte Forschung“

Der Abteilung 3 „Biologie und Medizin“ gehören rund dreissig Mitglieder an. Diese evaluieren die meisten Projekte, die Tierversuche betreffen. Gelder werden für eine ein- bis dreijährige Dauer gesprochen.

Der SNF und Tierversuche

Tierversuche stellen ein heikles Thema dar. Mit Hilfe von zwei Massnahmen sorgt der SNF dafür, dass sich ein Forschungsprojekt, bei dem Tierversuche durchgeführt werden, in der Öffentlichkeit vertreten lässt:

1. Das Interesse von Forschungsprojekten wird von wissenschaftlichen Experten evaluiert - den Mitgliedern der Abteilung 3 des Nationalen Forschungsrates.

2. Wissenschaftler, die vom SNF unterstützt werden, erklären sich schriftlich zur Einhaltung gewisser ethischer Regeln bereit. Diese sind in den „Ethischen Grundsätzen und Richtlinien für Tierversuche“ der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT) aufgeführt.
„Die ethische Grundhaltung der Ehrfurcht vor dem Leben verpflichtet den Menschen zum Schutz der Tiere als empfindungsfähige Mitwesen. Diese Ehrfurcht und die Pflicht, Leiden möglichst zu vermeiden, gebieten es, Tierversuche so weit wie möglich einzuschränken.“
und weiter: „Darüber hinaus haben Tiere Anspruch auf Respektierung ihrer Würde (...). Der Mensch missbraucht seine Freiheit und wird damit seiner eigenen Würde nicht gerecht, wenn er die dem Tier zuerkannte Würde missachtet.“

Diese ethischen Grundsätze und Richtlinien werden als Beispiel genannt, um die Good Practices der Tierversuche in der Schweiz zu rechtfertigen. So liess der Bundesrat in seiner Antwort vom 9. Juni 2006 auf die Interpellation (06.3126) einer Nationalrätin, welche sich gegen die an der ETH Zürich an Affen vorgenommenen Tierversuche wandte, verlauten:
„Die an Uistitis vorgenommenen Tierversuche dienten dazu, die Auswirkungen ihrer vorübergehenden Trennung von den Eltern auf die Entwicklung ihres Verhaltens und die physiologischen Parameter in den von der Entwicklung einer Depression betroffenen Gehirnregionen zu untersuchen (...). Der SNF unterstützt Tierversuche nur, wenn Projekte folgenden Kriterien entsprechen: (...) Verpflichtung des Antragsstellers, die ethischen Richtlinien der Akademie der Medizinischen Wissenschaften und der Akademie der Naturwissenschaften einzuhalten (...)“.

Tierversuche lösen also geistig hoch stehende Reflexionen aus, bei denen ethische Aspekte und eine „Interessenabwägung“ zugunsten der Tiere durchmischt werden. Stirbt ein Tier schliesslich aus wissenschaftlichen Gründen, so liess sich dies trotz aller Bemühungen leider nicht vermeiden.

Für die Tiere handelt es sich bei solchen Erwägungen leider nicht um blosse Theorie. Wie uns bekannt ist, hält sich kein Forscher in der Praxis tatsächlich an die „Ethischen Grundsätze und Richtlinien für Tierversuche“.
Ganz im Gegenteil – die meisten Wissenschaftler, die den Grundsätzen und Richtlinien unterstellt sind und danach befragt werden, müssen eingestehen, davon keinerlei Kenntnis zu haben. Dies obwohl sie das beim SNF eingereichte Dokument unterschrieben und sich somit zur Einhaltung der Richtlinien verpflichteten.

Die Richtlinien werden also in keiner Weise befolgt. Ganz im Gegenteil - verschiedene Wissenschaftler, die vom SNF für ihre Tierversuche Hunderttausende von Franken erhalten, nehmen kantonale Behörden, welche die geltenden Gesetze im Bereich der Tierversuche anwenden, aufs Heftigste unter Beschuss.

Die „ethischen“ Grundsätze, die eine „Interessenabwägung“ zugunsten der Tiere darstellen sollten, entsprechen in keiner Weise der Realität.
So besagt beispielsweise Punkt 3.5.:
„Bestimmte Versuchsanordnungen sind für Tiere voraussichtlich mit derart schwerem Leiden verbunden, dass eine Güterabwägung immer zugunsten der Tiere ausfallen wird. Wenn es nicht gelingt, durch Änderung der zu prüfenden Aussage andere, weniger belastende (...) Versuchsanordnungen zu finden, muss auf den Versuch und damit auf den erhofften Erkenntnisgewinn verzichtet werden.“
und unter Punkt 4.12. heisst es:
„Tiere mit genetisch bedingten Krankheiten, Schäden oder Verhaltensstörungen dürfen nur erzeugt werden, wenn ihre Verwendung nach einer sorgfältigen Güterabwägung als nötig erachtet wird (...).“
Am 26. Februar 2008 strahlte das Westschweizer Radio eine Sendung über einen Wissenschaftler aus, welcher der Abteilung 3 des Nationalen Forschungsrates des SNF angehört und Direktor eines Nationalen Forschungsschwerpunktes (NFS) ist. Bei dieser Gelegenheit machte der Forscher, der vom SNF in der Zeitspanne 2005-2009 mit 16 Millionen Schweizer Franken unterstützt wird, einige zweifelhafte Aussagen. In einem Livemitschnitt eines Gesprächs mit einem seiner Mitarbeiter, der nicht verstand, warum eine der Mutationen, die er vornahm, zum Tod der Mäuse geführt hatte“, liess er verlauten: Weißt du nicht, in welchem Alter sie krepieren?“

Sichtlich gut gelaunt erklärte er anschliessend der Journalistin: „Genetik ist sehr kompliziert. Bei gewissen Dingen hat man wirklich Mühe, sie zu verstehen (...) Das macht diese Arbeit aber schlussendlich so interessant. Sie ist wie ein Puzzle. Man glaubt, über alle Elemente zu verfügen; dabei versteht man überhaupt nichts. Man nimmt an den Mäusen genetische Veränderungen vor – eine phänomenale Menge von Veränderungen an einer genauen Stelle ihrer Chromosome und dann gibt es Hunderte von Dingen, die man macht und die drastische Auswirkungen haben. Die Mäuse können nicht einmal geboren werden. Andere Veränderungen haben praktisch keine Auswirkungen und man versteht nicht warum. Man möchte  gerne verstehen, wie das geht – wirklich! Das wäre ein tolles Papier, eine super Publikation.“

In einem Schreiben vom 8. Dezember 2006 befragten wir den SNF zur Anwendung der Grundsätze und Richtlinien durch die Wissenschaftler. Wir stellten insbesondere folgende Fragen:

„Nehmen wir an, ein Wissenschaftler befolgt diese Richtlinien nicht. Hat dann der SNF beispielsweise vorgesehen, seine finanzielle Unterstützung einzustellen oder einzuschränken? Wenn ja, sind Ihnen solche Fälle bekannt?“

Werden die öffentlichen Einrichtungen (Universitäten, ETH usw.), die solche Tierversuche vornehmen, aufgefordert, diese Richtlinien zu befolgen? Wenn ja, wird die finanzielle Unterstützung der verschiedenen NFS unter der ausdrücklichen Bedingung verliehen, dass die Einrichtungen, die über solche Schwerpunkte verfügen, die besagten Richtlinien einhalten?

(…) Wie gewährleistet der SNF die Anwendung der Richtlinien? Holt er bei den kantonalen Behörden (Kantonsveterinäre) oder bei den kantonalen Tierschutzkommissionen entsprechende Informationen ein? Wenn dies nicht der Fall ist, über welche Mittel verfügt er dann?

Der SNF antwortete uns am 16. Januar 2007 (Auszüge):

„(...) Mit ihrer Unterschrift unter diesem Formular erklären die Forscherinnen und Forscher, „die ethischen Grundsätze und Richtlinien für Tierversuche der SAMW und der SCNAT aus dem Jahr 2005 zur Kenntnis genommen zu haben“ und „ihre wissenschaftlichen Versuche den Instruktionen gemäss vorzunehmen“.

Der SNF verlangt diese Erklärungen seit den Neunzigerjahren (...).

Die Grundsätze und Richtlinien haben keinen obligatorischen Charakter, sondern stellen ethische Empfehlungen dar. Ihre Einhaltung hängt massgeblich vom persönlichen Einsatz der Forscherinnen und Forscher ab.

(...) Wenn der SNF vernimmt, dass sich von ihm finanziell unterstützte Forscherinnen und Forscher nicht an die Verpflichtungen gehalten haben, wird er die entsprechenden Fälle prüfen. Wenn den ethischen Grundsätzen und Richtlinien zuwidergehandelt wurde, wird er dies als Verletzungen der Bestimmungen betrachten, deren Einhaltung eine Vorbedingung zur Gewährung finanzieller Unterstützung darstellt.
Je nach Grad der Verletzung wird der SNF verschiedene Sanktionen aussprechen und sich beispielsweise weigern, weiterhin finanzielle Unterstützung zu leisten (...). Bis anhin musste der SNF nie solche Sanktionen aussprechen.

(…) Da die finanzielle Unterstützung des SNF direkt an die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und nicht an die öffentlichen Einrichtungen geht, verpflichtet der SNF Letztere nicht, die Richtlinien der Akademien einzuhalten. Bei den Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) delegiert der SNF vertraglich gewisse Pflichten und Aufgaben an die Direktorinnen und Direktoren der NFS sowie die Zuständigen der Unterprojekte.

(…) Die systematische Kontrolle der Einhaltung ihrer Aufgaben im Alltag fällt jedoch nicht in den Verantwortungsbereich und die Kompetenz des SNF.“