Mai
2008
Tierversuche sogar
an Vögeln der Roten Liste
„Tierversuche werden in der Schweiz stark kontrolliert.
Von den Behörden werden nur Versuche bewilligt, die
für das Verständnis menschlicher Krankheiten von
grösster Bedeutung sind oder neue grundlegende Erkenntnisse
bringen. Unabhängige kantonale Kommissionen kontrollieren
zudem die Berechtigung von Anträgen sowie die Durchführung
von Versuchen.“
So oder ähnlich äussern sich die Behörden und
Wissenschaftler unseres Landes, um die Öffentlichkeit
in Bezug auf die Durchführung von Tierversuchen zu beruhigen.
Das nachfolgende veröffentlichte Dossier gibt Einblick
in eine ganze Reihe von Versuchen, die ein Wissenschaftler
an frei lebenden Vögeln vornahm. Auf kantonaler und auf
Bundesebene wurden Bewilligungen für diese Experimente
erteilt. Trotz dem qualvollen Tod mehrerer Tiere wurden von
den Behörden keinerlei Kontrollen vorgenommen. Auffallend
sind zahlreiche Verstösse gegen das Gesetz und verschiedene
Fehler, die sich ereigneten:
• Die
kantonalen Behörden
stimmten zu, dass Eingriffe ohne lokale Betäubung oder
Verabreichung von Schmerzmitteln an Jungvögel
vorgenommen werden konnten, da der Wissenschaftler "dies
schon im Waadtland getan habe, ohne besondere Schmerzreaktionen
festzustellen".
• Die
Behörden bewilligten Tierversuche eines Wissenschaftlers,
der nicht über die erforderliche Ausbildung verfügte.
• Die
kantonalen Behörden erteilten die Bewilligung,
Versuche an Alpenseglern (apus melba) und somit an einer streng
geschützten Vogelart durchzuführen, die in Anhang
2 der Erklärung von Bern aufgeführt wird.
• Der
Schweregrad der Versuche wurde von den kantonalen und den
Bundesbehörden unterschätzt.
• Der
Antrag auf Tierversuche wurde von der kantonalen Behörde
der Prüfung und dem Gutachten einer kantonalen Kommission
entzogen, obwohl es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes
Verfahren handelt.
• Der
Versuch wurde vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanziert. Dies
obwohl er den ethischen Grundsätzen und
Richtlinien widersprach, die für alle Forscher, welche
vom SNF unterstützt werden möchten, als „obligatorisch“ gelten.
Nachdem bekannt wurde, dass die
Vögel in Folge der Versuche
starben :
• Führte die kantonale Behörde keinerlei Untersuchungen
durch, um die Gründe für den Tod der Vögel festzustellen.
• Wurden
die Erklärungen des Wissenschaftlers, mit denen
dieser die Verantwortung für den Tod der Vögel von
sich wies, in keiner Weise in Frage gestellt.
• Griffen
die kantonalen Behörden, trotz dem Tod der
Vögel, nicht ein, um die Versuche zu stoppen. |