Pressemitteilung   [fr] [it]

Wie muss ein Tierversuch in der Schweiz ablaufen?
Welche Aufgaben haben die kantonalen Behörden, das Bundesamt für Veterinärwesen sowie die kantonalen Tierversuchskommissionen?

Schlampige und der geltenden Gesetzgebung widersprechende Verwaltungsverfahren
Mangelnder Willen der kantonalen Behörden, die tatsächliche Ursache für den Tod der Tiere zu ermitteln
Schilderung sämtlicher Verfehlungen und Inkohärenzen der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Dossier von Dr. Bize
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Kompetenz der kantonalen sowie der Bundesbehörden

Werden Tierversuche in der Schweiz wirklich kontrolliert? Verfügen unsere Behörden tatsächlich über die erforderlichen Kompetenzen, um die von Wissenschaftlern gestellten Anträge auf Tierversuche zu prüfen und zu verstehen?

Das Dossier von Dr. Bize weist auf ein lückenhaftes Vorgehen der Behörden hin.
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Worin bestanden der Zweck und das wissenschaftliche Interesse der Versuche von Dr. Bize?
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Rolle der Schweizerischen Vogelwarte Sempach im Zusammenhang mit diesem Dossier
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Der SNF und Tierversuche

Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) gewährleistet, dass die von ihm finanzierten Tierversuche ethischen Richtlinien unterstellt sind. In Tat und Wahrheit haben die Forscher aber freie Bahn und werden in keiner Weise kontrolliert.
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Mai 2008

Tierversuche sogar an Vögeln der Roten Liste

„Tierversuche werden in der Schweiz stark kontrolliert. Von den Behörden werden nur Versuche bewilligt, die für das Verständnis menschlicher Krankheiten von grösster Bedeutung sind oder neue grundlegende Erkenntnisse bringen. Unabhängige kantonale Kommissionen kontrollieren zudem die Berechtigung von Anträgen sowie die Durchführung von Versuchen.“

So oder ähnlich äussern sich die Behörden und Wissenschaftler unseres Landes, um die Öffentlichkeit in Bezug auf die Durchführung von Tierversuchen zu beruhigen. Das nachfolgende veröffentlichte Dossier gibt Einblick in eine ganze Reihe von Versuchen, die ein Wissenschaftler an frei lebenden Vögeln vornahm. Auf kantonaler und auf Bundesebene wurden Bewilligungen für diese Experimente erteilt. Trotz dem qualvollen Tod mehrerer Tiere wurden von den Behörden keinerlei Kontrollen vorgenommen. Auffallend sind zahlreiche Verstösse gegen das Gesetz und verschiedene Fehler, die sich ereigneten:

Die kantonalen Behörden stimmten zu, dass Eingriffe ohne lokale Betäubung oder Verabreichung von Schmerzmitteln an Jungvögel vorgenommen werden konnten, da der Wissenschaftler "dies schon im Waadtland getan habe, ohne besondere Schmerzreaktionen festzustellen".

Die Behörden bewilligten Tierversuche eines Wissenschaftlers, der nicht über die erforderliche Ausbildung verfügte. 

Die kantonalen Behörden erteilten die Bewilligung, Versuche an Alpenseglern (apus melba) und somit an einer streng geschützten Vogelart durchzuführen, die in Anhang 2 der Erklärung von Bern aufgeführt wird.

Der Schweregrad der Versuche wurde von den kantonalen und den Bundesbehörden unterschätzt.

Der Antrag auf Tierversuche wurde von der kantonalen Behörde der Prüfung und dem Gutachten einer kantonalen Kommission entzogen, obwohl es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren handelt.

Der Versuch wurde vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanziert. Dies obwohl er den ethischen Grundsätzen und Richtlinien widersprach, die für alle Forscher, welche vom SNF unterstützt werden möchten, als „obligatorisch“ gelten.

Nachdem bekannt wurde, dass die Vögel in Folge der Versuche starben :

Führte die kantonale Behörde keinerlei Untersuchungen durch, um die Gründe für den Tod der Vögel festzustellen.

Wurden die Erklärungen des Wissenschaftlers, mit denen dieser die Verantwortung für den Tod der Vögel von sich wies, in keiner Weise in Frage gestellt.

Griffen die kantonalen Behörden, trotz dem Tod der Vögel, nicht ein, um die Versuche zu stoppen.

Im Juli 2006 wurden in der Stadt Solothurn zwei junge beringte Alpensegler aufgefunden, deren Verletzungen auf einen chirurgischen Eingriff hinwiesen. Wenige Tage nachdem sie in Pflege genommen wurden, starben die Vögel.
Tierärztin Christiane Haupt, Präsidentin der deutschen Gesellschaft für Mauersegler e.V., und Clarice Allemann von der Vogelstation Oeschenbach (BE) wollten daraufhin von den Solothurner Behörden wissen, was es mit den Eingriffen an diesen Vögeln und den an ihnen durchgeführten Tierversuchen auf sich hatte. Da sie keine zufrieden stellende Erklärung erhielten, schrieb Dr. Christiane Haupt der Solothurner Regierung am 12. März 2007 (Auszug):

« Tierquälerische Tierversuche mit Todesfolge an einer unbekannten Anzahl wildlebender Alpensegler (Apus melba) in den Brutkolonien Solothurn und Biel

Am 26.07.06 und am 28.07.06 wurde in Solothurn je ein ca. 35tägiger, noch nicht flugfähiger Alpenseglernestling verletzt aufgefunden. Die Vögel trugen Ringe der Vogelwarte Sempach mit den Nummern F-52896 und F-52881. Sie wurden in den örtlichen Tierarztpraxen Dr. med. vet. K. Vögtli und Dr. med. vet. Peter von Roll abgegeben und von dort an unsere Kooperationspartnerin Frau Clarice Allemann überwiesen, die seit Jahren verletzte und verwaiste Alpen- und Mauersegler betreut. Beide Nestlinge wiesen glatte klaffende unvernähte Einschnitte von ca. 15 mm Länge und 6-8 mm Tiefe unter beiden Achseln auf. Sie waren panisch und zeigten hochgradig gestörtes Allgemeinbefinden. Der erste Nestling starb am 30.07.06, der zweite am 02.08.06 nach progressiver Verschlechterung des Allgemeinbefindens.

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Chronologie

09.05.2006: Dr. Bize reicht beim kantonalen Veterinäramt Solothurn (KVA) einen ergänzenden Antrag für Tierversuche ein. Rund hundert Jungvögel sollen, mittels Einschnitt und bei vollem Bewusstsein, mit einem Implantat, einer Kortikosterontablette, versehen werden.
Bei diesen Eingriffen an Alpenseglern (apus melba) wird weder eine Anästhesie vorgenommen, noch werden Schmerzmittel verabreicht. Dr. Bize begnügt sich mit der Aussage: „Wie Beobachtungen gezeigt haben, ist die Implantierung von Kortikosteron für die Tiere in keiner Weise schmerzhaft. Somit ist bei diesem Vorgehen keine Anästhesie erforderlich.“

04.07.2006: Das KVA bewilligt diese Versuche mit Schweregrad 1 („leichte“ Belastung für das Tier), obwohl bei den Vögeln weder eine Anästhesie durchgeführt, noch Schmerzmittel verabreicht werden. Als einzige Auflage wird Dr. Bize aufgefordert, „innert sechs Monaten nach Ausstellung der Bewilligung“ die Weiterbildung zu absolvieren (Verordnung vom 12. Oktober 1998), die ihn zur Durchführung solcher Versuche befähigt.

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