Tierversuche sogar an Vögeln der Roten Liste

Kompetenz der kantonalen und der Bundesbehörden

 

Mai 2008

Wie die jährlich vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) veröffentlichten Tierversuchsstatistiken zeigen, stellte das kantonale Veterinäramt (KVA) Solothurn im Jahr 2006 nur zwei Bewilligungen für Tierversuche aus. Aus den gleichen Statistiken geht zudem hervor, dass der Kanton vor diesen Versuchen seine letzte Bewilligung 1996 erteilt hatte.
Kann eine so selten in Anspruch genommene Kantonsverwaltung überhaupt über den Wissensstand verfügen, der zur Beurteilung der wissenschaftlichen Notwendigkeit von Tierversuchen erforderlich ist?
Beim Durchlesen des Dossiers zu den von Dr. Bize in Solothurn durchgeführten Tierversuchen und den damit verbundenen administrativen Unstimmigkeiten kommen diesbezüglich berechtigte Zweifel auf.

Ziemlich kategorisch gehen die meisten kantonalen Behörden davon aus, dass mit der Finanzierung durch den SNF die wissenschaftliche Notwendigkeit eines Versuches bewiesen ist und somit in keiner Weise angezweifelt werden soll. Ein Antrag für Tierversuche ist somit gerechtfertigt. Als einzige Massnahme muss man sich vergewissern, dass alle Rubriken der Beiwiligungsanfrage korrekt ausgefüllt sind, bevore der Antrag an die Behörde weitergeleitet wird.

Die mangelnde Kompetenz oder die fehlenden Kontrollmittel in gewissen Kantonen sind noch einigermassen erklärbar. Äusserst beunruhigend ist jedoch das Schweigen der Bundesbehörden im Zusammenhang mit dem Dossier von Dr. Bize.
Dabei machte es den Anschein, als würde das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) über ausreichende Mittel verfügen, um die von den Kantonen erteilten Bewilligungen auf deren Gültigkeit zu überprüfen. Das Dossier Bize zeigt jedoch, dass die „Oberaufsicht“ keine wirkliche Kontrolle ausübt. Oder handelt es sich einfach um ein unglückliches Zusammentreffen verschiedener Umstände? Sollte dies der Fall sein, müsste das BVET eine horrende Busse aussprechen und uns mitteilen, welche Massnahmen es künftig ergreifen wird, um eine derartige Abfolge administrativer Fehler künftig zu vermeiden. Das BVET scheint aber nicht einmal zu wissen, ob ein Antrag für Tierversuche einer kantonalen Kommission für ein entsprechendes Gutachten vorgelegt werden muss, bevor ein Kanton diesen bewilligen kann. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Anforderung.

Hätte sich etwas geändert, wenn Dr. Bizes Antrag auf Tierversuche einer kantonalen Kommission vorgelegt worden wäre?

Wahrscheinlich nicht, da die Arbeit oder die Kompetenzen dieser Kommissionen nur auf dem Papier gut aussehen. Unserer Kenntnis nach gibt es nur zwei Kommissionen, die ihre Arbeit korrekt erledigen und die man auch korrekt arbeiten lässt. Alle übrigen dreizehn kantonalen Kommissionen scheinen ihren in den entsprechenden Artikeln der Tierschutzverordnung umschriebenen Auftrag nicht zu erfüllen.
Dies gilt zumindest für die Neuenburger Kommission, die als „von der Behörde unabhängig“ bezeichnet wird. In Tat und Wahrheit wird sie aber vom Kantonsveterinär geleitet. Obwohl wir das BVET bereits 2005 auf diesen Missstand hinwiesen, hat sich bisher nichts daran geändert.
Auch die Genfer Kommission scheint nicht gerade arbeitswütig zu sein. Obwohl sie aus sieben Mitgliedern besteht und jährlich 120 bis 150 Tierversuche zu evaluieren hat, bei denen mehrere Zehntausend Tiere eingesetzt werden, hat diese Kommission seit Jahren kein Gutachten mehr erstellt. Die einzigen Mitglieder, welche die Anträge prüfen und ihre Kommentare der kantonalen Behörde mitteilen, sind die beiden Vertreter der SLGV.
Die Kommission des Kantons Waadt, die beim Kantonsveterinär eine Bewilligung einholen muss, damit dieser Versuche „kontrollieren“ und die Wissenschaftler vor seinem Besuch vorwarnen kann, funktioniert auf spezielle Weise. Macht eine Kontrolle im Rahmen eines angemeldeten Besuches überhaupt Sinn? Auch die Tatsache, dass Dr. Bize seine Eingriffe an lebenden Vögeln damit rechtfertigte, ähnliche Versuche seien „vom Kanton Waadt bewilligt worden“, stärkt das Vertrauen in diese Kommission nicht unbedingt.
Der Kanton Wallis hat es seit Jahren geschafft, die Dossiers zu Tierversuchen zur Kontrolle an den Kanton Waadt weiterzuleiten. Kein Kommissionsmitglied hat aber je einen Tierversuch in diesem Kanton kontrolliert.
In den Kantonen Aargau und Uri sieht die Lage gleich aus. Die meisten Mitglieder der Basler Kommission wissen nicht einmal, dass sie für die Kontrolle in diesen Kantonen zuständig sind. Zudem ist es höchst unwahrscheinlich, dass die Basler Kommission eine 150 km lange Wegstrecke auf sich nimmt, um einen Tierversuch in Uri zu kontrollieren.

Man könnte anhand zahlreicher weiterer Beispiele zeigen, wie ineffizient diese Kommissionen sind. Ebenso könnte man auf die Kommissionen hinweisen, die von Kantonsveterinären geleitet werden, welche „Tierschutzvertreter“ gewählt haben, die nie eine Frage stellen.

Die wirkliche Verantwortung bei der Kontrolle von Tierversuchen hat jedoch der Kanton, der diese bewilligt. Im Zusammenhang mit den Versuchen von Dr. Bize wird jedoch klar, dass das Dossier von den gesetzlich vorgesehenen „Filtern“ in keiner Weise kontrolliert wurde. Dabei sollten diese doch vor absurden Tierversuchen schützen. Wären aber

• nicht in öffentlichem Raum Tiere tot aufgefunden worden und
• hätten wir nicht zufälligerweise Zugang zu vertraulichen Dokumenten gehabt, die auf eine Anhäufung von Fehlern und die Missachtung der Wahrheit durch unsere Behörden hingedeutet hätten,


hätten wir von diesen Versuchen nie auch nur Kenntnis erhalten.

Angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz jährlich rund 800 neue Tierversuche mit über 700'000 eingesetzten Tiere bewilligt werden, stellt man sich lieber nicht vor, was in den Labors unseres Landes wirklich passiert. So lange Tierversuche nicht auf transparente Weise durchgeführt werden, vertraut man besser weder den Behörden noch den Wissenschaftlern.