Mai 2008
Wie die jährlich vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
veröffentlichten Tierversuchsstatistiken zeigen, stellte das kantonale
Veterinäramt (KVA) Solothurn im Jahr 2006 nur zwei Bewilligungen
für Tierversuche aus. Aus den gleichen Statistiken geht zudem hervor,
dass der Kanton vor diesen Versuchen seine letzte Bewilligung 1996 erteilt
hatte.
Kann eine so selten in Anspruch
genommene Kantonsverwaltung überhaupt über
den Wissensstand verfügen, der zur Beurteilung der wissenschaftlichen
Notwendigkeit von Tierversuchen erforderlich ist? Beim Durchlesen des
Dossiers zu den von Dr. Bize in Solothurn durchgeführten Tierversuchen
und den damit verbundenen administrativen Unstimmigkeiten kommen diesbezüglich
berechtigte Zweifel auf.
Ziemlich kategorisch gehen die meisten
kantonalen Behörden davon
aus, dass mit der Finanzierung durch den SNF die wissenschaftliche Notwendigkeit
eines Versuches bewiesen ist und somit in keiner Weise angezweifelt werden
soll. Ein Antrag für Tierversuche ist somit gerechtfertigt. Als
einzige Massnahme muss man sich vergewissern, dass alle Rubriken der
Beiwiligungsanfrage korrekt ausgefüllt sind, bevore der Antrag an
die Behörde weitergeleitet wird.
Die mangelnde Kompetenz oder die fehlenden
Kontrollmittel in gewissen Kantonen sind noch einigermassen erklärbar. Äusserst beunruhigend
ist jedoch das Schweigen der Bundesbehörden im Zusammenhang mit
dem Dossier von Dr. Bize.
Dabei machte es den Anschein, als würde das Bundesamt für Veterinärwesen
(BVET) über ausreichende Mittel verfügen, um die von den Kantonen
erteilten Bewilligungen auf deren Gültigkeit zu überprüfen.
Das Dossier Bize zeigt jedoch, dass die „Oberaufsicht“ keine
wirkliche Kontrolle ausübt. Oder handelt es sich einfach um ein
unglückliches Zusammentreffen verschiedener Umstände? Sollte
dies der Fall sein, müsste das BVET eine horrende Busse aussprechen
und uns mitteilen, welche Massnahmen es künftig ergreifen wird,
um eine derartige Abfolge administrativer Fehler künftig zu vermeiden.
Das BVET scheint aber nicht einmal zu wissen, ob ein Antrag für
Tierversuche einer kantonalen Kommission für ein entsprechendes
Gutachten vorgelegt werden muss, bevor ein Kanton diesen bewilligen kann.
Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Anforderung.
Hätte sich etwas geändert, wenn Dr. Bizes Antrag auf
Tierversuche einer kantonalen Kommission vorgelegt worden wäre?
Wahrscheinlich nicht, da die Arbeit oder
die Kompetenzen dieser Kommissionen nur auf dem Papier gut aussehen. Unserer Kenntnis nach gibt es nur zwei
Kommissionen, die ihre Arbeit korrekt erledigen und die man auch korrekt
arbeiten lässt. Alle übrigen dreizehn kantonalen Kommissionen
scheinen ihren in den entsprechenden Artikeln der Tierschutzverordnung
umschriebenen Auftrag nicht zu erfüllen.
Dies
gilt zumindest für die Neuenburger Kommission, die als „von
der Behörde unabhängig“ bezeichnet wird. In Tat und Wahrheit
wird sie aber vom Kantonsveterinär geleitet. Obwohl wir das BVET
bereits 2005 auf diesen Missstand hinwiesen, hat sich bisher nichts daran
geändert.
Auch die Genfer Kommission scheint nicht
gerade arbeitswütig zu
sein. Obwohl sie aus sieben Mitgliedern besteht und jährlich 120
bis 150 Tierversuche zu evaluieren hat, bei denen mehrere Zehntausend
Tiere eingesetzt werden, hat diese Kommission seit Jahren kein Gutachten
mehr erstellt. Die einzigen Mitglieder, welche die Anträge prüfen
und ihre Kommentare der kantonalen Behörde mitteilen, sind die beiden
Vertreter der SLGV.
Die
Kommission des Kantons Waadt, die beim Kantonsveterinär eine
Bewilligung einholen muss, damit dieser Versuche „kontrollieren“ und
die Wissenschaftler vor seinem Besuch vorwarnen kann, funktioniert
auf spezielle Weise. Macht eine Kontrolle im Rahmen eines angemeldeten
Besuches überhaupt
Sinn? Auch die Tatsache, dass Dr. Bize seine Eingriffe an lebenden Vögeln
damit rechtfertigte, ähnliche Versuche seien „vom Kanton Waadt
bewilligt worden“, stärkt das Vertrauen in diese Kommission
nicht unbedingt.
Der
Kanton Wallis hat es seit Jahren geschafft, die Dossiers zu Tierversuchen
zur Kontrolle an den Kanton Waadt weiterzuleiten. Kein Kommissionsmitglied
hat aber je einen Tierversuch in diesem Kanton kontrolliert.
In den
Kantonen Aargau und Uri sieht die Lage gleich aus. Die meisten
Mitglieder der Basler Kommission wissen nicht einmal, dass sie für
die Kontrolle in diesen Kantonen zuständig sind. Zudem ist es höchst
unwahrscheinlich, dass die Basler Kommission eine 150 km lange Wegstrecke
auf sich nimmt, um einen Tierversuch in Uri zu kontrollieren.
Man könnte anhand zahlreicher weiterer Beispiele zeigen, wie ineffizient
diese Kommissionen sind. Ebenso könnte man auf die Kommissionen
hinweisen, die von Kantonsveterinären geleitet werden, welche „Tierschutzvertreter“ gewählt
haben, die nie eine Frage stellen.
Die wirkliche Verantwortung bei der Kontrolle
von Tierversuchen hat jedoch der Kanton, der diese bewilligt. Im Zusammenhang
mit den Versuchen von Dr. Bize wird jedoch klar, dass das Dossier von
den gesetzlich vorgesehenen „Filtern“ in
keiner Weise kontrolliert wurde. Dabei sollten diese doch vor absurden
Tierversuchen schützen. Wären aber
• nicht in öffentlichem Raum
Tiere tot aufgefunden worden und
• hätten wir nicht zufälligerweise Zugang zu vertraulichen
Dokumenten gehabt, die auf eine Anhäufung von Fehlern und die Missachtung
der Wahrheit durch unsere Behörden hingedeutet hätten,
hätten wir von diesen Versuchen nie
auch nur Kenntnis erhalten.
Angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz jährlich rund 800
neue Tierversuche mit über 700'000 eingesetzten Tiere bewilligt
werden, stellt man sich lieber nicht vor, was in den Labors unseres Landes
wirklich passiert. So lange Tierversuche nicht auf transparente Weise
durchgeführt werden, vertraut man besser weder den Behörden
noch den Wissenschaftlern.
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