Tierversuche sogar an Vögeln der Roten Liste

Fehler, Lügen oder absichtliche Unterlassungen der Behörden

 

Mai 2008

Es ist einfach, irgendetwas zu behaupten, wenn man weiss, dass die Unterlagen, die das Gegenteil beweisen, nicht veröffentlicht werden. Wenn die SLGV nicht zu verschiedenen vertraulichen Unterlagen Zugang gehabt hätte, wären die Fehler, Lügen und absichtlichen Unterlassungen der kantonalen sowie der Bundesbehörden geheim geblieben.
Die Liste der Verfehlungen, welche die Behörden begangen haben, ist erschreckend. Hier ein kleiner Überblick:

Kantonales Veterinäramt

1. Erlaubnis erteilt, Eingriffe (ohne lokale Betäubung oder Verabreichung von Schmerzmitteln) an lebenden Jungvögeln vorzunehmen, um unter deren Haut Kortikosteronimplantate einzuführen:

Im Artikel der „Solothurner Zeitung“ vom 20. April 2007 zu den Versuchen Dr. Bizes, die den Tod der Vögel verursacht hatten, erklärt das kantonale Veterinäramt:
„Mit Hilfe dieser Tests wollte man herausfinden, welche Folgen Stress auf die Entwicklung der Vögel hat“. Das Experiment war somit gerechtfertigt und in keiner Weise ausserordentlich. „Ähnliche Versuche wurden schon bei anderen Vogelarten vorgenommen. Rein medizinisch gesehen, waren dies nicht sehr massive Eingriffe.“

Ein Versuch, bei dem einem lebenden Tier ohne Betäubung Schnittwunden beigefügt werden, gilt als Vivisektion. Ein solches Experiment ist in der Schweiz aber aussergewöhnlich, da eine Betäubungspflicht besteht (Art. 11 TSchG) und im Rahmen chirurgischer Eingriffe fast nicht auf eine Betäubung verzichtet werden kann (Art. 16 TSchG, Abs. 2). Für Solothurn scheint dies allerdings nicht zu gelten. Um eine Bewilligung für die Operation an lebenden Tieren zu erhalten, musste Dr. Bize dem KVA nur mitteilen: „Wie Beobachtungen gezeigt haben, ist die Implantierung von Kortikosteron für die Tiere in keiner Weise schmerzhaft. Somit ist bei diesem Vorgehen keine Anästhesie erforderlich.“

Im gleichen Artikel erklärte die Kantonsveterinärin im Zusammenhang mit der gegen Dr. Bize eingereichten Klage: „Wir werden in Zukunft noch genauer hinsehen, wenn wir Versuche genehmigen.“ Sie ist jedoch der Ansicht, bis anhin seien Anträge stets auf ihre Notwendigkeit hin überprüft worden. „Genehmigungen werden von uns nur sehr restriktiv vergeben.“

Die in der Chronologie einsehbaren Unterlagen beweisen jedoch, dass im Rahmen der von Dr. Bize durchgeführten Versuche keinerlei Zurückhaltung ausgeübt wurde.

2. Bewilligung zur Durchführung von Tierversuchen an einen Wissenschaftler ohne erforderliche Ausbildung erteilt:

Damit ein Forscher einen Tierversuch durchführen kann, muss er gemäss Art. 59d der TSchV eine spezielle Ausbildung absolvieren. Wenn ein Kanton Versuche eines Wissenschaftlers bewilligt, obwohl dieser nicht über eine solche Ausbildung verfügt, erfolgt dies unter der Bedingung, dass er von einem Wissenschaftler supervisiert wird, dessen Ausbildung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In einem Labor kann problemlos gewährleistet werden, dass ein Wissenschaftler bei seinen Versuchen gut betreut wird.

Warum das KVA Dr. Bize erlaubt hat, seine Versuche durchzuführen, bevor er über die erforderliche Ausbildung verfügt, ist schleierhaft. Dass er diese an frei lebenden Tieren alleine und ohne die geringste Kontrolle vornehmen konnte, ist schlichtweg unglaublich. Hat sich das KVA vergewissert, dass Dr. Bize über die erforderlichen Kompetenzen verfügte, um Tiere operieren zu können und zumindest die ersten Interventionen überprüft? Nein. Scheinbar fand es kein Mitarbeiter des KVA für nötig, sein Büro zu verlassen, um die Tierversuche zu beobachten.
Dass Dr. Bize die geforderte Ausbildung fünf Monate nach seinen Versuchen absolvieren durfte, bei denen er bereits 36 Vögel operiert hatte, ist absolut unverständlich.

3. Schweregrad der von Dr. Bize durchgeführten Versuche zu tief eingestuft:

Wie konnte das KVA einen Versuch, bei dem Hunderten von lebenden Tieren eine Schnittwunde beigefügt wird, unter „Schweregrad 1“ einstufen? Unter diesen Schweregrad fallen nur „Eingriffe und Handlungen, die eine leichte, kurzfristige Belastung bewirken“. Da die Versuche unter 0 bis 3 eingestuft wurden (Schweregrad 3 umfasst Versuche, die zum Tod eines Tieres führen können), stellt sich die Frage, ob das KVA diesen Versuch absichtlich zu tief eingestuft hat, um sich eine zu weit reichende Prüfung des Dossiers zu ersparen. In Anbetracht der zahlreichen in der Schweiz eingereichten Tierversuchsanträge prüfen die meisten kantonalen Behörden die unter Schweregrad 1 eingestuften Versuche gar nicht erst. Sie konzentrieren sich vielmehr auf die weniger häufigen Anträge der Schweregrade 2 und 3, welche für die Tiere schmerzhaft sind. Dass der Antrag von Dr. Bize vom KVA unter Schweregrad 1 eingestuft wurde, zeigt jedenfalls, dass die Bewilligung vom BVET in keiner Weise ernsthaft geprüft wurde.
Schockierend ist jedoch insbesondere die Tatsache, dass das KVA nach der Einreichung des Berichtes C, in dem Dr. Bize dem Amt am 10. Februar 2007 den durch seine Eingriffe verursachten Tod mehrerer Tiere mitteilte, die Versuche weiterhin unter Schweregrad 2 und somit zu tief einstufte, bevor es den Bericht an das BVET weiterleitete.

4. Absichtlich unterlassen, einen Antrag auf Tierversuche der kantonalen Kommission zur Prüfung und für ein Gutachten vorzulegen:

Jeder Kanton, der Tierversuche bewilligt, muss eine von der kantonalen Behörde unabhängige Kommission bilden. Dieser werden alle neuen oder ergänzenden Anträge für Tierversuche zum Gutachten vorgelegt. Dabei handelt es sich nicht um eine „gutwillige“ Massnahme, sondern um eine in Art. 18 des TSchG und Art. 62 der TSchV erwähnte gesetzliche Pflicht.
Die Tatsache, dass das KVA diesen Antrag mit voller Absicht nicht von einer unabhängigen Kommission prüfen liess, ist inakzeptabel. Es handelt sich dabei um ein bewusstes Vorgehen und nicht um einen durch die Inkompetenz des Amtes bedingten Verwaltungsfehler. Im Übrigen ist es bedauerlich, dass das KVA nie den Mut hatte, dies zuzugeben. Ganz im Gegenteil – die Tatsache wurde mehrmals abgestritten.

5. Keine Untersuchungen durchgeführt, um die Gründe für den Tod der Vögel festzustellen:

Zwei Alpensegler, die am 26. und 28. Juli 2006 verletzt aufgefunden wurden, wurden zu einer Pflegestation für Vögel gebracht. Dort verstarben sie wenige Tage später. Das KVA wurde benachrichtigt. Es unternahm aber weder irgendwelche Untersuchungen, noch wollte es die Kadaver sehen. An der Pflegestation selber beschloss man sieben Monate später, einen der tief gefrorenen Kadaver zur Autopsie nach Deutschland zu schicken. Bei der Analyse stiess man auf einen „Fremdkörper“ (Kortikosteron-Implantat). Der Tod des Tieres wurde auf eine Infektion zurückgeführt, die durch den Eingriff bedingt war. Dr. Bize behauptete jedoch, eine Überdosis der Kortikosteronimplantate habe den Tod der Tiere verursacht.

Das KVA machte keinerlei Anstalten, den „Fremdkörper“ einzufordern, der „im Labor aufbewahrt“ wurde und „für pharmazeutische Analysen zur Verfügung“ stand.

Es bekundete auch keinerlei Interesse an den Blutanalysen (die natürlich auf einen erhöhten Kortikosteron-Gehalt hinwiesen), die Dr. Bize gemäss eigenen Angaben von der Schweizerischen Vogelwarte in Sempach hatte analysieren lassen.

Nach der Meldung über die verletzten Vögel begab sich das KVA auch nicht an den Ort des Geschehens, um zu überprüfen, ob sich noch weitere Vögel im gleichen Zustand befanden.

In unserem Schreiben an das KVA vom 25. Mai 2007 drückten wir unser Erstaunen darüber aus, dass dieses den praktizierenden Tierärzten verboten hatte, die verletzten Alpensegler zu pflegen. Wir liessen insbesondere verlauten:
« die Pflege verletzter Wildvögel ist nicht nur im Interesse des Tierschutzes sondern trägt ebenfalls dazu bei, die direkten Auswirkungen der von Dr. Bize durchgeführten Experimente an den Tieren zu evaluieren. Es ist allgemein bekannt, dass die von den Forschern beschriebenen und zu erwartenden Nebenwirkungen nicht immer der Realität entsprechen, manchmal durch Unwissenheit, manchmal aber auch durch bewusstes Umgehen und Vereinfachen von Bewilligungen. Eine kantonale Behörde hat die Möglichkeit, die Auswirkungen an Tieren während eines Experimentes zu überprüfen und bei Bedarf neue Auflagen oder die sofortige Einstellung des Versuchs anzuordnen ».

Die kantonale Behörde kontrollierte die Versuche in keiner Weise, obwohl dies vom Gesetz vorgeschrieben ist.Es wäre für die Verwaltung ein Leichtes gewesen, solche Kontrollen durchzuführen : wenn Jungvögel im Nest operiert werden, diese noch nicht flügge, und zudem beringt sind, ist es ein Leichtes, sie wenige Tage nach den chirurgischen Eingriffen zu zählen. Dabei lässt sich feststellen, ob Vögel verendet sind, vorallem aber, ob die Operationen für die Tiere tatsächlich keine negativen Auswirkungen haben. Wegen der fehlenden Kontrolle durch die Behörden konnte aber nicht festgestellt werden, ob die Erklärung Dr. Bizes zum Tod von vier Vögeln (zwei im öffentlichen Raum und zwei im Nest gefundene Vögel) der Wahrheit entsprach. Weitere tote Tiere hätten problemlos eliminiert werden können.

6. Wissenschaftler lehnt jegliche Verantwortung ab – Behauptungen nicht in Zweifel gezogen

Am 10. Februar reicht Dr. Bize beim BVET seinen Bericht C ein, in dem er die im Juli durchgeführten Versuche beschreibt. Darin lässt der Wissenschaftler verlauten:

„Um die Auswirkungen des Stresshormons auf die Entwicklung und das Immunsystem der Jungvögel zu bestimmen, verwendete ich mit Kortikosteron gefüllte Tabletten. Diese wurden vom Innovative Research of America (Ref. G-111: Dosierung 25 mg pour bei einer 7-tägigen Verabreichung) geliefert und sollten dazu dienen, während 5-7 Tagen das Kortikosteron im Blut zu verbreiten. Das Kortikosteron im Blut sollte anschliessend 10-20 ng/ml über dem normalen Gehalt liegen.“
„Während diesem Versuch ist ein Problem aufgetreten. Entgegen meiner Absicht, den Kortikosterongehalt bei den Jungvögeln um 10-20ng/ml zu erhöhen, macht es den Anschein, dass die Implantate des Innovative Research of America überdosiert waren. In Zusammenarbeit mit Dr. Lucas Jenni und Dr. Susie Jenni-Eiermann von der Schweizerischen Vogelwarte im Januar 2007 untersuchten wir den Kortikoidgehalt bei Jungvögeln vier Tage nach der Implantation und stellten fest, dass dieser eher erhöht (>100ng/ml) als gemässigt  (10-20ng/ml) war. Dr. Jenni und Dr. Jenni-Eiermann berichteten, in der Vergangenheit auch schon Probleme mit der Überdosierung von Implantaten gehabt zu haben. Das Problem kann damit zusammenhängen, dass die Tabletten zuerst an Nagern (Mäusen und Ratten) im Labor getestet werden und die Beigabe von Kortikosteron somit starken Unterschieden unterliegt, wenn dieses an Vögeln verwendet wird. Säugetiere verfügen nicht über den gleichen Stoffwechsel. Dr. Jenni und Dr. Jenni-Eiermann verwenden Implantate des Innovative Research of America. Diese bewirken einen viel weniger grossen Anstieg des Kortikosterons als die Implantate, die mir verkauft wurden.“
Andererseits stellten wir in Bezug auf den Kortikosteron-Gehalt zwischen den Jungvögeln mit einem Placebo-Implantat und ihren Artgenossen, die kein Implantat erhalten hatten, keinen Unterschied fest. Dies bedeutet, dass sich das Implantat nicht auf die Gesundheit der Vögel auswirkte. Die beim Versuch 2006 festgestellte negative Auswirkung war auf eine Überdosierung der vom Innovative Research of America gelieferten Implantate zurückzuführen. Das ist ein sehr trauriger und bedauernswerter Fehler, den ich aber nicht verhindern konnte.“

Dem Artikel, den die „Solothurner Zeitung“ am 20. April 2007 veröffentlicht, ist des Weiteren zu entnehmen, „die Dosis der für die besagten Test verwendeten Tabletten war mit Sicherheit zu hoch“. Dies „entgegen den Herstellerangaben, wie der Biologe versicherte.“ Dr. Bize vermutet, dies habe schliesslich zum Tod der Tiere geführt. „Ich bin wirklich bestürzt über das Geschehen“, erklärt der Wissenschaftler. Er habe den Hersteller gefragt, wie so etwas möglich sei.

In einem Polizeiverhör am 18. August 2007 erklärt Dr. Bize:
„Ich liess von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach Blutanalysen vornehmen (Anm. d. Red.: nach dem Tod der Vögel). Die Analysen ergaben, dass die Implantate zu hoch dosiert waren. Diesen Unfall zu vermeiden, war schwierig. Ich konnte nicht wissen, dass die Implantate überdosiert waren. Sie waren eigens für diesen Versuch hergestellt worden.“

Dr. Bize erwähnt in seinem Bericht C mit dem Titel Host-parasite relationship in the system alpine swift/C. melbae“ sowie in der Zusammenfassung Stress hormones, food shortages and parasitism: an experiment in the alpine swift (Apus melba)“ die Verwendung der Tabletten „G-111: Dosierung 25mg während 7 Tagen“. Ein Blick auf die Website des amerikanischen Herstellers „Innovative Research of America“ (I.R.A.) genügt, um sich darüber klar zu werden, dass diese Implantate nicht „eigens für diesen Versuch hergestellt“ worden waren. Ihre Kortikosteron-Dosierung ist zudem viel höher als diejenige, die Dr. Bize erwähnt. Das Problem hätte somit vorhergesehen werden können:
A) In der Tabelle zu den Eigenschaften der Implantate G-111 werden für die Aussalzung dieser pharmakologischen Zusammensetzung 21, 60 und 90 Tage angegeben.
Zur Verfügung stehen verschiedene Dosierungen, die von 0.001 bis 200 mg pro Implantat reichen. Wie im Formular C beschrieben wird, gibt es auch Implantate mit 25 mg. Auf der Website des Herstellers I.R.A werden als Mindestdauer für die Aussalzung des Kortikosterons bei den Implantaten G-111 21 Tage angegeben.

B) Ausgewachsene Alpensegler wiegen zwischen 80 und 120 Gramm. Die für Dr. Bizes Versuch verwendeten Jungvögel waren 40 Tage alt und wogen wahrscheinlich 45 – 50 Gramm.

Gehen wir als anschauliches Beispiel von einem überdimensionierten Jungvogel mit einem Gewicht von 100g aus, lässt sich Folgendes feststellen:

- 25 mg Kortikosteron in einem 100 g schweren Vogelkörper (wir gehen vom Vogel als Ganzem und nicht von seinem Blutvolumen aus) entsprechen 0,25 mg Kortikosteron pro Gramm Vogel.
- Bei einer Aussalzung im ganzen Körper während 21 Tagen ergeben sich somit 0,012 mg Kortikosteron pro Gramm Vogel und pro Tag.

Diese 12 Mikrogramm/g Vogel/Tag entsprechen 12’000 Nanogramm/g Vogel/Tag. Davon ausgehend, dass 1 ml 1 Gramm entspricht (das ganze Vogelvolumen besteht aus Blut, dies nur zu Anschauungszwecken!), entsprechen diese 12'000 Nanogramm Kortikosteron pro Vogel und Tag einer Konzentration des aktiven Produkts, die MINDESTENS 600 bis 1200 Mal höher ist als im Tierversuchsantrag beschrieben.
Einerseits wurde das Vogelvolumen überbewertet – andererseits entspricht das Blutvolumen des Jungvogels mindestens 50% des Gesamtvolumens. Die im Blut schliesslich vorhandene Kortikosteronkonzentration ist somit eindeutig höher als die oben erwähnten Schätzungen. Es handelt sich somit nicht einfach um eine Überdosierung, sondern um eine Hyperdosierung.

C) Wurde ein anderer Typ Kortikosteronimplantate verwendet? Betrug die Aussalzungszeit allenfalls 90 statt 21 Tage?

Wir haben also eine Aussalzung von 2800 ng Kortikosteron pro Gramm Vogel und Tag. Diese Konzentration ist MINDESTENS 140 bis 280 Mal höher als im Forschungsantrag beschrieben.

Sogar der durch den Angriff eines „Super-Raubvogels“ erzeugte Stress würde bei einem Jungvogel nicht zu einer derartigen Kortikosteronmenge führen. Auch wenn ein Implantat von 0,25 mg verwendet worden wäre (dies ist unwahrscheinlich, da an zwei Stellen von 25 mg G-111-Implantaten ausgegangen wurde), wäre die Konzentration MINDESTENS 6 bis 12 Mal zu hoch gewesen.

7. Trotz dem Tod mehrerer Vögel in keiner Weise versucht, die Experimente zu stoppen:

Im Artikel der „Solothurner Zeitung“ vom 20. April 2007 hiess es:
„Im nächsten Sommer werden keine Versuche an Alpenseglern durchgeführt. Gemäss der Kantonsveterinärin wurde keine Bewilligung erteilt.“

Das KVA bestätigte unserem Rechtsanwalt am 6. Februar 2008 schriftlich:
„Gerne bestätige ich Ihnen, dass seit 2006 KEINE Versuche an Alpenseglern in Solothurn durchgeführt werden. Es wurden keine Versuche sistiert, weil keine weder bewilligt noch am Laufen waren. Denn die Berichte über den Versuch von Herrn Bize im Jahr 2006 haben auch ohne Intervention von Frau Allemann bereits Ende 2006 dazu geführt, Herrn Bizes Forschung nicht ohne weiteres Gesuch weiterführen zu lassen.“

Verschiedene Unterlagen stehen aber im klaren Widerspruch zu diesen Aussagen des KVA. So zeigt der am 9. Mai 2006 von Dr. Bize eingereichte Tierversuchsantrag, dass während zwei Jahren fünfzig Vogelpaare (100 Vögel) eingesetzt wurden. Unter Punkt 5.1. des Antrags heisst es explizit: Ein Jungtier im Nest erhält ein Kortikosteron- und das andere ein Placebo-Implantat. Der Versuch soll an rund 25 Bruten jährlich durchgeführt werden.“
Der vom KVA erteilten Bewilligung ist auch zu entnehmen, dass die Versuche bis im Juli 2008 weitergeführt werden können.
Dr. Bize erklärte, im Jahr 2006 36 Vögel (18 Paare) eingesetzt zu haben. Er verfügte somit noch über eine Bewilligung, mit der er in den Jahren 2007 und 2008 64 Vögel (32 Paare) operieren konnte.

Offen bleibt, wie das KVA angesichts dieser Tatsachen behaupten kann: „Es wurden keine Versuche eingestellt, da weder Bewilligungen noch weitere Versuche hängig waren.“

Als Dr. Bize dem KVA am 10. Februar 2007 den Bericht C weiterleitete, liess er verlauten: „Im Sommer 2007 werde ich diese Versuche an einer kleineren Anzahl Jungvögel (6-8 Jungvögel pro Gruppe) weiterführen (...). In Übereinstimmung mit unseren vorgängigen E-Mails werde ich das Veterinäramt kontaktieren, bevor ich 2007 die ersten Implantationen vornehme, damit Ihr Amt meine Methoden genehmigen kann.“

Im Artikel der „Solothurner Zeitung“ vom 20. April 2007 heisst es auch: „Für ihn (Dr. Bize, Anm. d. Red.) sei jedoch ganz klar, dass er keine derartigen Tests mehr starten werde.“
Fest steht, dass das KVA im April 2007 und somit neun Monate nach den ersten Versuchen Dr. Bizes keinerlei Massnahmen ergriffen hat, um die dem Forscher erteilte Bewilligung rückgängig zu machen. Im Gegensatz zu den Erklärungen des KVA erfolgte die „natürliche“ Einstellung dieser Versuche erst, nachdem Klage eingereicht und im Zusammenhang mit dem Dossier weiterhin Druck ausgeübt wurde. Unseren Informationen gemäss sprach das KVA bis anhin kein offizielles Verbot für Dr. Bize aus, neue chirurgische Eingriffe an Tieren vorzunehmen.

Bundesamt für Veterinärwesen

1. Auf die Unterschätzung des Schweregrades der Versuche nicht reagiert:

Weshalb hat das BVET nichts gegen den Kanton Solothurn unternommen, um den Schweregrad der Versuche neu zu beurteilen und diese zu verbieten?
Die vom KVA Solothurn am 4. Juli 2006 erteilte Bewilligung traf am 5. oder 6. Juli beim BVET ein. Bereits am 6. Juli liess das BVET in einem Fax an das KVA verlauten, es lege gegen die erteilte Bewilligung keinen Rekurs ein. Dies zeigt, dass das BVET den Antrag Dr. Bizes auf die Schnelle behandelte, ohne sich eingehend damit zu befassen.

2. Keine Schritte gegen den Kanton Solothurn eingeleitet, obwohl dieser nicht versucht hat, die Tierversuche nach dem Tod mehrerer Vögel zu stoppen:

Im Zusammenhang mit den Versuchen Dr. Bizes weist das BVET jegliche Verantwortung von sich. Seiner Ansicht nach ist es Sache der Kantone, Tierversuche zu kontrollieren, die auf deren Gebiet durchgeführt werden. Art. 35 des TSchG ist jedoch zu entnehmen: Die Oberaufsicht des Bundes über den Vollzug dieses Gesetzes durch die Kantone obliegt dem Bundesamt für Veterinärwesen.“ In Art. 70 der TSchV heisst es zudem: „Das Bundesamt sorgt für eine einheitliche Anwendung des Gesetzes und dieser Verordnung durch die Kantone.“
Wenn sich ein Kanton also nicht an das Gesetz hält, ist das BVET zu einem Einschreiten verpflichtet. Diese gesetzlich vorgeschriebene Pflicht kann es nicht einfach von sich weisen.
In Anbetracht der Tatsache, dass das BVET für die Formulierung sowie für Änderungen und Zusätze des Tierschutzgesetzes sowie der entsprechenden Verordnung zuständig ist, muss man sich allerdings fragen, wie wichtig der Bundesbehörde die Anwendung der Gesetzgebung überhaupt ist.