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Tierversuche sogar an Vögeln der Roten Liste

Ein Tatsachenbericht

 

Im Juli 2006 wurden in der Stadt Solothurn zwei junge beringte Alpensegler aufgefunden, deren Verletzungen auf einen chirurgischen Eingriff hinwiesen. Wenige Tage nachdem sie in Pflege genommen wurden, starben die Vögel.
Tierärztin Christiane Haupt, Präsidentin der deutschen Gesellschaft für Mauersegler e.V., und Clarice Allemann von der Vogelstation Oeschenbach (BE) wollten daraufhin von den Solothurner Behörden wissen, was es mit den Eingriffen an diesen Vögeln und den an ihnen durchgeführten Tierversuchen auf sich hatte. Da sie keine zufrieden stellende Erklärung erhielten, schrieb Dr. Christiane Haupt der Solothurner Regierung am 12. März 2007 (Auszug):

« Tierquälerische Tierversuche mit Todesfolge an einer unbekannten Anzahl wildlebender Alpensegler (Apus melba) in den Brutkolonien Solothurn und Biel

Am 26.07.06 und am 28.07.06 wurde in Solothurn je ein ca. 35tägiger, noch nicht flugfähiger Alpenseglernestling verletzt aufgefunden. Die Vögel trugen Ringe der Vogelwarte Sempach mit den Nummern F-52896 und F-52881. Sie wurden in den örtlichen Tierarztpraxen Dr. med. vet. K. Vögtli und Dr. med. vet. Peter von Roll abgegeben und von dort an unsere Kooperationspartnerin Frau Clarice Allemann überwiesen, die seit Jahren verletzte und verwaiste Alpen- und Mauersegler betreut. Beide Nestlinge wiesen glatte klaffende unvernähte Einschnitte von ca. 15 mm Länge und 6-8 mm Tiefe unter beiden Achseln auf. Sie waren panisch und zeigten hochgradig gestörtes Allgemeinbefinden. Der erste Nestling starb am 30.07.06, der zweite am 02.08.06 nach progressiver Verschlechterung des Allgemeinbefindens.

Der Nestling mit der Ringnummer F-52881 wurde an unsere Gesellschaft zur Beurteilung und Erstellung eines Sektionsgutachtens übergeben. Am 21.02.07 wurde der Vogel im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in D-35396 Giessen einer Sektion unterzogen. In der linken Flanke des Vogels, unweit einer der beiden symmetrischen Schnittwunden, wurde ein tablettenförmiger Fremdkörper von 5x5x2 mm Grösse gefunden.
Der besagte Fremdkörper wird im Hessischen Landeslabor verwahrt und steht für eine pharmakologische Analyse zur Verfügung.

Aufgrund von Indizien und Zeugenaussagen besteht der begründete Verdacht, dass die vorgenommenen Tierversuche sowohl tierschutz- und naturschutzrechtlich Straftatbestände darstellen als auch unter medizinischen und pharmakologischen Gesichtspunkten dilettantisch und unsinnig sind.

Auch und gerade deswegen besteht öffentliches Interesse daran, ob und wie Herr Dr. Bize seine tierquälerischen Experimente in einer  Brutkolonie wildlebender Alpensegler offiziell mit dem Tierschutz- und Naturschutzgesetz in Einklang zu bringen und ihre wissenschaftliche Notwendigkeit zu beweisen vermag.

Die widersprüchlichen und wenig schlüssigen bisherigen Stellungnahmen der im Vorfeld befragten Kantonsveterinäre tragen nicht dazu bei, die dubiosen Vorfälle zu erhellen. Sie verstärken vielmehr den Eindruck, dass es sich um nicht offiziell genehmigte, willkürliche Tierversuche des Herrn Dr. Bize gehandelt hat. Da der Experimentator derzeit noch ungehinderten Zugang zu zwei grossen Schweizer Alpenseglerkolonien (Solothurn und Biel) hat, ist Gefahr im Verzug, denn es besteht Wiederholungsgefahr.

Herr Dr. Bize experimentiert seit mehreren Jahren in den genannten Alpenseglerkolonier. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Website und bitten besonderes Augenmerk zu richten z.B. auf die vorgenommenen Hungerversuche an 20tätigen Alpenseglernestlingen oder auf Untersuchungen zur Mortalität von expermientell mit Parasiten infizierten Alpenseglern (Veröffentlichungen 2005). In Anbetracht der im Juli 2006 vorgenommenen abstrusen Medikamentenversuche erscheint eine Überprüfung auch der zurückliegenden Aktivitäten von Herrn Dr. Bize möglicherweise erfolrderlich.

Ich habe ausser zahllosen anderen Zier- und Wildvögeln bislang fast 4'000 Mauersegler, auch Alpensegler, tierärztlich betreut, bin auf die Anatomie und Biologie von Mauerseglern spezialisiert und habe innovative Methoden zur Diagnostik und Therapie entwickelt. Derart unverantwortliche Experimente wie die des Herrn Dr. Bize sind mir in meiner langjährigen Tätigkeit noch nicht begegnet ».

Dem Schreiben von Dr. Haupt lag eine Kopie des Autopsieberichtes bei. Darin hiess es: „Je eine ca. 5mm lange und etwa 1 bis 2mm breite strichförmige subakute bis chronische Hautwunde dorsolateral an beiden Brustseiten mit linksseitigem dorsal in der Unterhaut befindlichem tablettenartigem, 5mm im Durchmesser und 2mm hohem, ockerfarbenen Fremdkörper von fester, bröckeliger Konsistenz ».
Den Tod des Tieres begründete das Labor mit einer „eitrig nekrotisierenden, ausschliesslich linksseitig auftretenden Pneumonie infolge einer Pilzinfektion, bei der es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um eine Aspergillose handelt. Als Eintrittspforten kommt sowohl eine aerogene wie auch eine aus dem linksseitigen Wundbereich fortgeleitete Infektion in Frage“.

Bericht in der „Solothurner Zeitung“

Angesichts des Schweigens der Behörden schaltete Frau Allemann die Presse ein. Am 20. April 2007 veröffentlichte die „Solothurner Zeitung“ einen Bericht, in dem zu lesen war, dass das KVA Solothurn die an den jungen Mauerseglern durchgeführten Tierversuche bewilligt hatte. Bei diesen Versuchen erhielten die Jungvögel Kortikosteron-Implantate, ein Hormonpräparat das Stress erzeugt. Der Versuch sollte zeigen, ob der natürliche Parasitenbefall von Mauerseglern durch Stress und die damit verbundene Schwächung des Immunsystems der Tiere verstärkt wird. Gegenüber der Journalistin rechtfertigte das KVA die Versuche wie folgt: « Mit Hilfe dieser Tests wollte man herausfinden, welche Folgen Stress auf die Entwicklung der Vögel hat ». Insofern seien die Tests absolut gerechtfertigt und sinvoll, zudem seien Art und Ausmass der gemachten Versuche nichts Aussergewöhnliches: « Rein Medizinisch gesehen, waren dies nicht sehr massive Eingriffe ».
Das KVA tut, als ob es sich über die Anzeige von Frau Allemann ebenfalls freut: « Wir werden in Zukunft noch genauer hinsehen, wenn wir Versuche genehmigen », sagt Kantonstierärztin Doris König, obwohl bereits jetzt immer genau geprüft werde, ob die geplanten Forschungsprojekte überhaupt nötig seien. «  Genehmigungen werden von uns nur sehr restriktiv vergeben ».
Dr. Bize, der für die Versuche verantwortliche Wissenschaftler, verwies auf das wissenschaftliche Interesse seiner Experimente und lehnte jegliche Verantwortung für den Tod der Tiere ab. Statt auf die chirurgischen Eingriffe sei dieserauf eine Überdosis Kortikosteron in den Tabletten – „entgegen den Angaben der Hersteller“ - zurückzuführen.

Die SLGV nimmt die Versuche Dr. Bizes zur Kenntnis

Am 12. April 2007 liess uns Frau Allemann ein Dossier zu den Versuchen Dr. Bizes zukommen. Am 24. April nahmen wir mit dem Mitarbeiter des KVA Kontakt auf, der die Versuche bewilligt hatte. Er spielte die Bedeutung der Klage Frau Allemanns herunter und verweigerte uns jegliche weiteren Aussagen. Da dieser Kanton über keine kantonale Kommission verfügt, welche den vom KVA bewilligten Versuch zur Kenntnis hätte nehmen können, kontaktierten wir die Nachbarkantone. Keiner wollte den Antrag Dr. Bizes, in dem dieser die chirurgischen Eingriffe beschrieb, gesehen haben.
Das KVA schien die Bewilligung der Versuche im Alleingang erteilt zu haben, obwohl ein solches Vorgehen dem Tierschutzgesetz widerspricht. Dieses schreibt vor, dass ein  Tierversuchsantrag einer von der Behörde unabhängigen kantonalen Kommission vorgelegt werden muss. Am 25. Mai 2007 baten wir das KVA bezüglich der Verwaltungsverfahren und des wissenschaftlichen Interesses der bewilligten Versuche um Informationen.

Am 12. Juni 2007 antwortete das KVA auf unser Schreiben und liess uns wissen, dass es uns nichts zu sagen habe. Auf ein Schreiben, das wir am 20. Juni 2007 an das BVET richteten, erhielten wir im September 2007 eine ähnliche Antwort. Über ein Jahr nach Aufnahme der Versuche durch Dr. Bize war die Verwaltung immer noch nicht gewillt, irgendwelche Erklärungen abzugeben, warum diese Tierversuche bewilligt wurden. Es wollte auch nicht gewährleisten, dass das Verwaltungsverfahren der geltenden Gesetzgebung entsprach.
Die Verwaltung war fest entschlossen, das Dossier herumliegen zu lassen, damit es in Vergessenheit geriet. Der Solothurner Staatsanwalt seinerseits verweigerte Frau Allemann den Status als Klägerin. Glücklicherweise wurde das Dossier von einem neu nominierten Richter übernommen. Im November 2007 beauftragten wir einen Rechtsanwalt damit, weiterhin Druck auf die Behörden auszuüben und dafür zu sorgen, dass auf die Klage von Frau Allemann eingegangen wurde.