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Im
Juli 2006 wurden in der Stadt Solothurn zwei junge beringte
Alpensegler aufgefunden, deren Verletzungen auf einen chirurgischen
Eingriff hinwiesen. Wenige Tage nachdem sie in Pflege genommen wurden,
starben die Vögel. « Tierquälerische Tierversuche mit Todesfolge an einer unbekannten Anzahl wildlebender Alpensegler (Apus melba) in den Brutkolonien Solothurn und Biel Am 26.07.06 und am 28.07.06 wurde in Solothurn je ein ca. 35tägiger, noch nicht flugfähiger Alpenseglernestling verletzt aufgefunden. Die Vögel trugen Ringe der Vogelwarte Sempach mit den Nummern F-52896 und F-52881. Sie wurden in den örtlichen Tierarztpraxen Dr. med. vet. K. Vögtli und Dr. med. vet. Peter von Roll abgegeben und von dort an unsere Kooperationspartnerin Frau Clarice Allemann überwiesen, die seit Jahren verletzte und verwaiste Alpen- und Mauersegler betreut. Beide Nestlinge wiesen glatte klaffende unvernähte Einschnitte von ca. 15 mm Länge und 6-8 mm Tiefe unter beiden Achseln auf. Sie waren panisch und zeigten hochgradig gestörtes Allgemeinbefinden. Der erste Nestling starb am 30.07.06, der zweite am 02.08.06 nach progressiver Verschlechterung des Allgemeinbefindens. Der
Nestling mit der Ringnummer F-52881 wurde an unsere Gesellschaft
zur Beurteilung und Erstellung eines Sektionsgutachtens übergeben.
Am 21.02.07 wurde der Vogel im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
in D-35396 Giessen einer Sektion unterzogen. In der linken Flanke des
Vogels, unweit einer der beiden symmetrischen Schnittwunden, wurde
ein tablettenförmiger Fremdkörper von 5x5x2 mm Grösse
gefunden. Aufgrund von Indizien und Zeugenaussagen besteht der begründete Verdacht, dass die vorgenommenen Tierversuche sowohl tierschutz- und naturschutzrechtlich Straftatbestände darstellen als auch unter medizinischen und pharmakologischen Gesichtspunkten dilettantisch und unsinnig sind. Auch und gerade deswegen besteht öffentliches Interesse daran, ob und wie Herr Dr. Bize seine tierquälerischen Experimente in einer Brutkolonie wildlebender Alpensegler offiziell mit dem Tierschutz- und Naturschutzgesetz in Einklang zu bringen und ihre wissenschaftliche Notwendigkeit zu beweisen vermag. Die widersprüchlichen und wenig schlüssigen bisherigen Stellungnahmen der im Vorfeld befragten Kantonsveterinäre tragen nicht dazu bei, die dubiosen Vorfälle zu erhellen. Sie verstärken vielmehr den Eindruck, dass es sich um nicht offiziell genehmigte, willkürliche Tierversuche des Herrn Dr. Bize gehandelt hat. Da der Experimentator derzeit noch ungehinderten Zugang zu zwei grossen Schweizer Alpenseglerkolonien (Solothurn und Biel) hat, ist Gefahr im Verzug, denn es besteht Wiederholungsgefahr. Herr Dr. Bize experimentiert seit mehreren Jahren in den genannten Alpenseglerkolonier. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Website und bitten besonderes Augenmerk zu richten z.B. auf die vorgenommenen Hungerversuche an 20tätigen Alpenseglernestlingen oder auf Untersuchungen zur Mortalität von expermientell mit Parasiten infizierten Alpenseglern (Veröffentlichungen 2005). In Anbetracht der im Juli 2006 vorgenommenen abstrusen Medikamentenversuche erscheint eine Überprüfung auch der zurückliegenden Aktivitäten von Herrn Dr. Bize möglicherweise erfolrderlich. Ich habe ausser zahllosen anderen Zier- und Wildvögeln bislang fast 4'000 Mauersegler, auch Alpensegler, tierärztlich betreut, bin auf die Anatomie und Biologie von Mauerseglern spezialisiert und habe innovative Methoden zur Diagnostik und Therapie entwickelt. Derart unverantwortliche Experimente wie die des Herrn Dr. Bize sind mir in meiner langjährigen Tätigkeit noch nicht begegnet ». Dem Schreiben von Dr. Haupt lag eine Kopie des Autopsieberichtes bei.
Darin hiess es: „Je eine ca. 5mm lange und etwa 1 bis 2mm breite
strichförmige subakute bis chronische Hautwunde dorsolateral an
beiden Brustseiten mit linksseitigem dorsal in der Unterhaut befindlichem
tablettenartigem, 5mm im Durchmesser und 2mm hohem, ockerfarbenen Fremdkörper
von fester, bröckeliger Konsistenz ». Bericht
in der „Solothurner
Zeitung“ Die SLGV nimmt die Versuche Dr. Bizes zur Kenntnis Am 12.
April 2007 liess uns Frau
Allemann ein Dossier zu den Versuchen Dr. Bizes zukommen. Am 24.
April nahmen wir mit dem Mitarbeiter des KVA Kontakt auf, der die Versuche
bewilligt hatte. Er spielte die Bedeutung der Klage Frau Allemanns herunter
und verweigerte uns jegliche weiteren Aussagen. Da dieser Kanton über keine kantonale Kommission verfügt,
welche den vom KVA bewilligten Versuch zur Kenntnis hätte nehmen
können, kontaktierten wir die Nachbarkantone. Keiner wollte den
Antrag Dr. Bizes, in dem dieser die chirurgischen Eingriffe beschrieb,
gesehen haben. Am 12. Juni 2007 antwortete das KVA auf unser Schreiben
und liess uns wissen, dass es uns nichts zu sagen habe. Auf ein Schreiben,
das wir am 20. Juni 2007 an das BVET richteten, erhielten
wir im September 2007 eine ähnliche Antwort. Über
ein Jahr nach Aufnahme der Versuche durch Dr. Bize war die Verwaltung
immer noch nicht gewillt, irgendwelche Erklärungen abzugeben, warum
diese Tierversuche bewilligt wurden. Es wollte auch nicht gewährleisten,
dass das Verwaltungsverfahren der geltenden Gesetzgebung entsprach. |
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