Tierversuche sogar an Vögeln der Roten Liste

Chronologie

 

2006

09.05.2006: Dr. Bize reicht beim kantonalen Veterinäramt Solothurn (KVA) einen ergänzenden Antrag für Tierversuche ein. Rund hundert Jungvögel sollen, mittels Einschnitt und bei vollem Bewusstsein, mit einem Implantat, einer Kortikosterontablette, versehen werden.
Bei diesen Eingriffen an Alpenseglern (apus melba) wird weder eine Anästhesie vorgenommen, noch werden Schmerzmittel verabreicht. Dr. Bize begnügt sich mit der Aussage: „Wie Beobachtungen gezeigt haben, ist die Implantierung von Kortikosteron für die Tiere in keiner Weise schmerzhaft. Somit ist bei diesem Vorgehen keine Anästhesie erforderlich.“

04.07.2006: Das KVA bewilligt diese Versuche mit Schweregrad 1 („leichte“ Belastung für das Tier), obwohl bei den Vögeln weder eine Anästhesie durchgeführt, noch Schmerzmittel verabreicht werden. Als einzige Auflage wird Dr. Bize aufgefordert, „innert sechs Monaten nach Ausstellung der Bewilligung“ die Weiterbildung zu absolvieren (Verordnung vom 12. Oktober 1998), die ihn zur Durchführung solcher Versuche befähigt.

06.07.2006: Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) bestätigt dem KVA mittels Fax, dass es auf einen Rekurs gegen die kantonale Bewilligung verzichtet. Dr. Bize kann mit seinen Versuchen sofort beginnen.

Mitte Juli 2006: Dr. Bize startet seine chirurgischen Eingriffe an jungen Alpenseglern.

26.07.2006: Ein erster verletzter Alpensegler wird zum Tierarzt gebracht. Zwei Tage später wird ein zweiter Vogel aufgefunden. Beide Tiere „befinden sich in einem Panikzustand“ und „einem sehr schlechten Gesamtzustand“. Sie werden Clarice Allemann von der Vogelstation Oeschenbach (BE) zur Pflege übergeben. Der erste Jungvogel stirbt am 30. Juli, der zweite am 2. August.

12.12.2006: Fünf Monate (!) nach Beginn seiner chirurgischen Eingriffe an 36 Vögeln absolviert Dr. Bize am 12. und 14. Dezember in Zürich die vom KVA verlangte Ausbildung (LTK Modul 2).

2007

30.01.2007: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erlaubt Dr. Bize, in den Kantonen Aargau, Bern, Freiburg, Solothurn und Waadt bis am 15. Februar 2008 Nestlinge von Waldkäuzen und Alpenseglern zu fangen und zu beringen.

10.02.2007: Dr. Bize erhält vom KVA das Formular C (jährlicher Zwischenbericht). Darauf hält er fest, dass vier von 36 operierten Tieren gestorben sind. Der Forscher beschuldigt das amerikanische Labor „Innovative Research of America“, ihn mit „zu hoch dosierten Implantaten“ versorgt zu haben. Diese hätten den Tieren das Leben gekostet. Er möchte seine Versuche im Sommer 2007 „an einer weniger grossen Anzahl Jungvögel erneut durchführen (...). Ich werde das Veterinäramt kontaktieren, bevor ich 2007 die ersten Implantationen vornehme, damit Ihr Amt meine Methoden genehmigen kann“.

12.03.2007: Dr. Christiane Haupt, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Mauersegler e.V., meldet sich schriftlich bei der Solothurner Staatsanwaltschaft. In ihrem Schreiben bezieht sie sich auf die Versuche von Dr. Bize an Alpenseglern, die den Vögeln das Leben gekostet haben. Dem Brief legt sie Fotos toter Vögel, sowie eine Kopie des Berichtes der Autopsie bei, die das Hessische Labor (D) am 21.02.2007 an einem toten Alpensegler vornahm. Im Bericht wird auf eine Verletzung hingewiesen, die durch ein Implantat hervorgerufen wurde. Der Tod sei durch „eine linksseitige eitrige Lungenentzündung infolge einer Pilzinfektion“ erfolgt. „Es handelt sich wahrscheinlich um eine Aspergillose. Die Infektion wurde durch die Luft oder die linksseitige Verletzung“ übertragen.

23.03.2007: Frau Allemann reicht bei der Solothurner Staatsanwaltschaft gegen Dr. Bize Strafanzeige wegen Tierquälerei und sinn- und zweckloser Tierversuche ein. Zudem hält sie fest: "Sollte eine Genehmigung für die Versuche vorliegen, die wörtlich Sinn, Zweck und Vorgehensweise der Versuche enthält und genau mit der tatsächlichen Vorgehensweise übereinstimmt, dann richtet sich die Anzeige auch gegen die Genehmigungsbehörden".

27.03.2007: Frau Allemann wendet sich mit einem Schreiben an das KVA und legt den Autopsiebericht des Hessischen Labors bei. Sie möchte wissen, ob die an den Alpenseglern durchgeführten Versuche legal sind und aus welchem Grund das KVA den Tierärzten verboten hat, ihr die verletzten Tiere anzuvertrauen.

12.04.2007: Die SLGV erhält die Strafanzeige von Frau Allemann gegen die Versuche von Dr. Bize und Kopien ihres fruchtlosen Briefwechsels mit dem KVA.

24.04.2007: Die SLGV nimmt mit dem KVA Kontakt auf, um Informationen über die besagten Versuche zu erhalten. Das KVA spielt die Anschuldigungen von Frau Allemann herunter und legt einen Artikel bei, der am 20.4.2007 in der „Solothurner Zeitung“ erschien. Darin wird von der Strafanzeige Frau Allemanns, sowie den Stellungnahmen des KVA, von Dr. Bize und der Schweizerischen Vogelwarte Sempach berichtet, welche diese Beschwerde anfechten.

24.04.2007: Das KVA registriert das Formular C von Dr. Bize. Dieses wird noch am gleichen Tag als regelkonform zertifiziert und an das BVET weitergeleitet. Obwohl vier von 36 operierten Vögel gestorben sind, werden die Versuche unter Schweregrad 2 eingestuft.

30.04.2007: Nachdem wir das Dossier geprüft, den Artikel in der „Solothurner Zeitung“ gelesen und einige Nachforschungen angestellt haben, nehmen wir erneut mit dem KVA Kontakt auf. Dieses verweist uns an den Pressesprecher der Solothurner Regierung. Aufgrund der ausweichenden und wenig glaubwürdigen Antworten zweifeln wir an der Rechtmässigkeit des Bewilligungsverfahrens, aufgrund dessen Dr. Bize seine Tierversuche durchführen konnte.

25.05.2007: In einem Schreiben an das KVA fordert die SLGV genauere Angaben zu den von Dr. Bize durchgeführten Versuchen an, sowie eine Bestätigung, dass dieses die gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungsverfahren eingehalten hat.

12.06.2007: Auf unser Schreiben vom 25.5.2007 antwortet das KVA nur lückenhaft. Es stellt sich heraus, dass die vom KVA erteilte Bewilligung dem Schweizerischen Tierschutzgesetz (TSchG) nicht entspricht. Dies gilt insbesondere für Artikel 18, gemäss dessen das KVA Tierversuchsgesuche zwingend einer unabhängigen kantonalen Kommission zur Begutachtung unterbreiten muss.

13.06.2007: Frau Allemann wendet sich auf elektronischem Weg an die SLGV und beklagt sich darüber, dass die Kantonspolizei Solothurn ihre Strafanzeige noch nicht bearbeitet hat. „Frau Haupt hat mehrfach versucht, den Staatsanwalt des Kantons Solothurn zu erreichen, um Informationen über das Vorgehen nach der Strafanzeige zu erhalten. Leider vergeblich. Es scheint, als ob wir gegen eine Mauer rennen würden.“

13.06.2007: Das KVA wird von der Solothurner Polizei zu den Versuchen von Dr. Bize befragt.

20.06.2007: Die SLGV wendet sich mit einem Schreiben an das BVET. Wir verlangen Informationen zur Bewilligung (für Tierversuche), die dieses Dr. Bize erteilt hat. Zudem möchten wir wissen, ob die Versuche von Dr. Bize von der Behörde oder einer kantonalen Kommission geprüft wurden.

17.08.2007: Nachdem die Solothurner Behörden ein interkantonales Rechtshilfeersuchen verlangt haben, wird Dr. Bize von der Polizei von Yverdon-les-Bains verhört.

25.09.2007: Das BVET beantwortet unser Schreiben. Es lehnt jegliche Verantwortung ab und verweigert zu den meisten Fragen eine Stellungnahme.

24.10.2007: Frau Allemann wendet sich telefonisch an die SLGV. Der Staatsanwalt des Kantons Solothurn hat ihr den Zugang zum Dossier verweigert und bestritten, dass sie Strafanzeige eingereicht hat. Noch am gleichen Tag ruft Frau Allemann zurück: das Dossier wird einem anderen Staatsanwalt des Kantons Solothurn übergeben.

21.11.2007: Wir beauftragen einen Solothurner Rechtsanwalt mit der Akte und sorgen auf diese Weise dafür, dass sie nicht in einer Schublade endet. Als Bevollmächtiger vertritt der Anwalt auch Frau Allemann und Dr. Haupt in der Strafuntersuchung.

31.12.2007: Die SLGV verlangt vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) Auskünfte zur Finanzierung die Dr. Bize für seine Versuche erhielt.

2008

11.01.2008: Der SNF bestätigt, dass der Nationale Forschungsrat Dr. Bizes Tierversuche an Alpenseglern vom 1.9.2005 bis am 31.8.2007 mit einem Betrag von CHF 61'000.-- unterstützte.

31.01.2008: In einem Gespräch mit dem KVA wird unserem Rechtsanwalt mündlich versichert, die Dr. Bize erteilten Bewilligungen seien aufgehoben und weitere Versuche mit Alpenseglern würden nicht bewilligt.

01.02.2008: Unser Rechtsanwalt teilt uns mit, dass gegen Dr. Bize und allfällige Mitbeteiligte eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tierquälerei eröffnet worden ist und demnächst mit einem Entscheid über die Anklageerhebung gerechnet werden kann.

06.02.2008: Das KVA teilt unserem Rechtsanwalt mit, 2007 habe Dr. Bize keine Versuche durchgeführt. „Die Berichte über die von Dr. Bize im Jahr 2006 durchgeführten Versuche hätten uns auch ohne Frau Allemanns Einschreiten Ende 2006 dazu bewogen, Herrn Bize ohne zusätzlichen Antrag keine weiteren Versuche durchführen zu lassen“, erklärt das KVA.
Dies steht im Widerspruch zum Formular C, in dem Dr. Bize dem KVA am 10.2.2007 mitteilte:
„Im Sommer 2007 werde ich diese Versuche an einer kleineren Anzahl Jungvögel (6-8 Jungvögel pro Gruppe) durchführen. Ich werde das Veterinäramt kontaktieren, bevor ich 2007 die ersten Implantationen vornehme, damit Ihr Amt meine Methoden genehmigen kann“.
Entgegen den Aussagen des KVA wurde ein Verbot der Versuche Dr. Bizes auch dann nicht in Betracht gezogen, als der Tod der Vögel bekannt war und öffentlich gemacht wurde. Eine Analyse der Polizeiberichte sowie der Berichte von Dr. Bize oder des KVA ergab, dass weder die Versuche kontrolliert, noch Untersuchungen eingeleitet worden waren, um die Todesursache der Tiere festzustellen. Das KVA begnügte sich vielmehr mit den wenig glaubwürdigen Erklärungen des Wissenschaftlers.

13.05.2008: Der Staatsanwalt des Kantons Solothurn teilt unserem Juristen mit, er werde „morgen“ seinen Beschluss fassen. Er habe ein Gutachten zur Notwendigkeit eingeholt, im Rahmen dieser Versuche eine Anästhesie durchzuführen.

02.06.2008: Ohne Neuigkeiten vom Solothurner Staatsanwalt schalten wir unser Dossier zu den Tierversuchen online und verbreiten eine Pressemitteilung.

03.06.2008: In den Solothurner Haushalten werden 80'000 Exemplare unserer Zeitschrift verteilt, in denen wir über die Versuche von Dr. Bize berichten.

05.06.2008: Wir wenden uns mit einem Schreiben an die 200 Nationalräte im Parlament. Die meisten von ihnen hatten im Dezember 2007 eine Initiative zur Einschränkung von Tierversuchen an Affen abgelehnt. Dies mit der Begründung, Tierversuche würden in der Schweiz nach strengen Kriterien durchgeführt und genau kontrolliert.
In unserem Schreiben weisen wir jedoch darauf hin, dass „in der Schweiz grausame und völlig absurde Tierversuche durchgeführt werden“.

16.06.2008: Dr. Bize schreibt uns, unsere Pressemitteilung sei „verleumderisch“, und drohte uns mit Schritten gegen unser willkürliches Vorgehen“.
Seine chirurgischen Eingriffe vergleicht er „mit dem Anbringen eines elektronischen Chips zur Identifizierung von Haustieren“. Der damit verbundene Schmerz könne mit „demjenigen bei einer subkutanen Injektion mit Hilfe einer grossen Nadel“ verglichen werden.
In unserer Pressemitteilung hatten wir auch publik gemacht, dass er von der Behörde des Kantons Solothurn die Bewilligung  erhalten hatte, seine Versuche an hundert Jungvögeln durchzuführen. Daraufhin erklärt er: „Diese Anschuldigung ist falsch und unbegründet.“ Unseren Hinweis, beim Alpensegler handle es sich um eine auf der Roten Liste aufgeführten Art, kontert er ebenfalls mit der Bemerkung: „Diese Anschuldigung ist falsch.“
Dr. Bize reicht bei der Schweizerischen Vogelwarte Sempach, dem SNF, dem Solothurner Staatsanwalt, dem kantonalen Veterinärdienst, dem BVET und dem Vorstand von „Nos oiseaux“ Kopien seines Schreibens ein.

24.06.2008: Antworten der SLGV an Dr. Bize mit Kopien an die in seinem Schreiben vom 16. Juni 2008 erwähnten Empfänger.

04.08.2008: Unser Rechtsanwalt teilt uns mit, Dr. Bize und das kantonale Veterinäramt hätten sich an den Solothurner Staatsanwalt gewandt. Auch die Tierversuchskommission des Kantons Zürich sei um ihre Meinung im Zusammenhang mit der Implantierung von Kortikosterontabletten ohne Anästhesie angefragt worden. Der Beschluss des Solothurner Staatsanwalts werde auf Oktober 2008 erwartet.

27.10.2008: Auf die Anfrage unseres Rechtanwalts erklärt der Solothurner Staatsanwalt, immer noch auf die Antwort der Zürcher Kommission zu warten. Unser Jurist weist ihn darauf hin, dass die Beschwerde vor über anderthalb Jahren eingereicht wurde. „Ein derart langsames Vorgehen ist nicht mehr akzeptabel. Dies umso mehr, da die Tatsachen nicht bestritten werden und im Dossier nur die Beurteilung der Kommission fehlt.“

30.10.2008: Wie unsere Recherchen ergeben, hat sich der Solothurner Staatsanwalt gar noch nicht an die Zürcher Kommission gewandt. Er gibt zu, „noch nicht die Zeit gehabt zu haben, die Fragen an die Zürcher Kommission korrekt zu formulieren“. Dies werde aber „in den nächsten Tagen“ geschehen.

17.12.2008 : Die Solothurner Staatsanwaltschaft befragt das BVET endlich über die einzuhaltenden Vorschriften. Vor allem werden Erklärungen vom BVET über einen möglichen Gesetzesverstoss im Rahmen der an Dr. Bize gegebenen Bewilligung verlangt.
Am selben Tag beauftragt die Staatsanwaltschaft die Zürcher Tierversuchskommission ein Gutachten über das Gesuch von Dr. Bize zu erstellen. Ein Fragenkatalog mit 19 Fragen wird der Kommission vorgelegt, der sich hauptsächlich auf die von Dr. Bize angewandte Methode und die Schmerzempfindlichkeit der Tiere bezieht.

2009

06.01.2009 : Die Schweizerische Vogelwart Sempach beantwortet ein Schreiben in welchem die Frage nach deren Beteiligung an den Versuchen von Dr. Bize aufgeworfen wird. Sempach erklärt, "man distanziere sich von jeglichen Tierversuchen die grausam, unsachmässig und nicht korrekt seien". Da Dr. Bize bestätigte, dass Experimente ähnlich der seinen von Sempach durchgeführt wurden, bedauern wir sehr, dass die Vogelwarte nicht klar zu den Vorwürfen Stellung nimmt.

18.02.2009 : Das BVET beantwortet das Schreiben vom 17. Dezember 2008 von der Solothurner Staatsanwaltschaft. Das BVET gibt zu, es dem KVA überlassen zu haben, das Gesuch von Dr. Bize einer kantonalen Tierversuchskommission vorzulegen oder nicht, obwohl dies gegen das Bundesrecht verstösst. ! Als Rechtfertigung erwähnt das BVET, dass das Vorlegen dieses Gesuchs unnötig gewesen sei, da schon frühere, ähnliche Gesuche von Dr. Bize von der Berner Tierversuchskommission positiv bewertet worden seien.
Die Antwort vom BVET ist hingegen falsch. Kein ähnliches Gesuch wurde je einer Kommission vorgelegt. Die früheren Experimente von Dr. Bize beinhalteten lediglich verschiedene Manipulationen und Blutabnahme an Vögel. Es ist deshalb skandalös, dass eine Bundesverwaltung fehlerhafte Informationen an eine Gerichtsbehörde gibt, einzig und allein um die eigene Verantwortung herabzuspielen.

29.04.2009 : Die Zürcher Tierversuchskommission übergibt ihr Gutachten, welches sie an zwei Sitzungen, am 24. Februar und am 31. März 2009, besprochen hat, an die kantonale Behörde. Die Kommission deklariert, dass das Gutachten nicht vollständig verfasst werden konnte, da sie nicht die Möglichkeit hatte, Dr. Bize für spezifische Informationen zu kontaktieren. Obwohl die Kommission erklärt, dass die Bewilligung nicht hätte gegeben werden dürfen, da die Versuche an einer geschützten Vogelart vorgesehen waren, erklärt sie aber auch, dass die den Vögel zugefügten Schmerzen als "geringfügig" angesehen werden können und dass die Methode für das Anbringen des Medikamentes die Beste war und den Vögel wäre "nicht unnötiger Schmerz zugefügt worden"!

06.05.2009 : Die Zürcher Kantonsbehörde übermittelt das Gutachten an die Solothurner Staatsanwaltschaft.

20.05.2009 : Die Solothurner Staatsanwaltschaft übergibt folgende Dokumente an unseren Anwalt: 1) Gutachten der Zürcher Tierversuchskommission; 2) Schriftwechsel zwischen der Staatsanwaltschaft und dem BVET vom 17. Dezember 2008 und vom 18. Februar 2009. Die Staatsanwaltschaft lässt uns bis am 13. Juni 2009 Zeit um Stellung zu nehmen.

27.05.2009 : Durch unseren Anwalt erhalten wir die Dokumente von der Solothurner Staatsanwaltschaft und haben Einsicht in das Gutachten der Zürcher Kommission. An Stelle eines faktisch motivierten Gutachtens, wie wir das erwartet haben, ist das vorliegende Dokument frei jeglicher wissenschaftlicher Argumente und lakonisch abgefasst.

01.06.2009 : Clarice Allemann übermittelt ihre Stellungnahme an unseren Anwalt.

11.06.2009 : Wir übermitteln unsere Stellungnahme an unseren Anwalt.

12.06.2009 : Unser Anwalt übermittelt die Stellungnahmen an die Solothurner Staatsanwaltschaft. Da die Zuwiderhandlungen und die Verstösse nun zugegeben waren, verlangt er eine Beschleunigung des Verfahrens, welches sich seit mehr als zwei Jahren dahinschleppt.

13.07.2009 : Unser Anwalt kontaktiert die Solothurner Staatsanwaltschaft, welche eine Entscheidung bis Mitte-August 2009 "verspricht".

24.08.2009 : Unser Anwalt kontaktiert erneut die Solothurner Staatsanwaltschaft damit diese gerichtliche Schritte gegen Dr. Bize wegen vorsätzlicher Tierquälerei einleitet, sowie wegen Differenzen zwischen der effektiven Ausführung und der Beschreibung der Experimente. Er verlangt auch Massnahmen gegen das KVA von Solothurn, da dieses unterlassen hatte, das Gesuch von Dr. Bize einer kantonalen Tierversuchskommission vorzulegen. Er erwähnt ebenfalls, dass die Staatsanwaltschaft bei der kantonalen Oberaufsicht angezeigt werden könne, falls es zu weiteren Verzögerungen käme.

27.08.2009 : Nach mehr als zweijähriger Verfahrensprozedur anerkennt die  Solothurner Staatsanwaltschaft die Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und weitet die Anklage wie folgt aus :
1)  gegen Dr. Bize, wegen "nicht bewilligtem Vorgehen" (Einschnitte und unter die Haut eingesetzte Tablette grösser als im Gesuch angegeben), wobei er "in Kauf nahm, dass den Tieren Schmerzen und Schäden zugefügt wurden, die für den verfolgten Zweck vermeidbar gewesen wären";
2) gegen das Kantonale Veterinäramt von Solothurn, wegen nicht Vorlegung des Gesuchs einer unabhängigen kantonalen Tierversuchskommission.

Die Angeklagten können bis am 14. September 2009 Einsicht in die Akten nehmen, wonach diese andas Gericht von Solothurn-Lebern weitergeleitet werden. 

01.11.2009 : Der SNF finanziert weitere Tierversuche von Dr Bize in Höhe von Fr. 375'000.- über einen Zeitplan von drei Jahren. Das Projet Nr. 124988 heisst "Importance of mitochondrial uncoupling and telomere dynamics in the free radical theory of ageing". Eine kurze Beschreibung kann man hier nachlesen : zu Hilfe ! 

12.03.2010 : Gerichtsverhandlung (Bericht) und Anhörung von Dr Bize und dem kantonalen Veterinäramt Solothurn.
Dr Bize anerkennt, verschieden dosierte Tabletten als die bewilligten verwendet, und in einigen Fällen zwei Einschnitte gemacht zu haben. Er habe das KVA nicht informiert, weil es ihm unwichtig erschien. Das Wichtige sei die Anzahl der Tiere und die Konsequenzen der Versuche. Er fügt hinzu, dass eine Verurteilung negative Auswirkungen auf seine Karriere haben würde.
Der Vertreter des KVA anerkennt, dass der Antrag von Dr Bize einer Tierversuchskommission hätte vorlegt werden müssen. Er habe dies nach Rücksprache mit dem BVET und in Übereinstimmung mit seiner Vorgesetzten aber nicht getan. Nicht er gehöre auf die Anklagebank, auch wenn er die Bewilligung unterschrieben habe. Hätte er gewusst, dass Dr Bize die Verfahrensanordnungen nicht einhalten würde, hätte er die Anfrage gründlicher untersucht und vielleicht keine Bewilligung erteilt. Er wäre nicht über den Tod mehrere Vögel informiert worden und er sei dafür nicht verantwortlich.

16.03.2010 : Das Gericht Solothurn-Lebern erklärt Dr Bize für schuldig, wider das Tierschutzgesetz gehandelt zu haben und verurteilt ihn zu einer Strafe von Fr. 1'000.-. Die Staatsanwaltschaft findet, dass genug eindeutige Beweise gegen Dr Bize vorliegen und dass er gegen die ihm gegebene Bewilligung gehandelt habe, was bei den Tieren vermeidbare Schmerzen ausgelöst habe. Dr Bize kann innert 10 Tagen Rekurs gegen seine Verurteilung einreichen.
Der Vertreter des KVA wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen, da er sich bei seiner Vorgesetzten und den Bundesbehörden nach der Richtigkeit des Bewilligungsverfahrens erkundigt habe.
Das KVA, welches das Disziplinarverfahren während den Ermittlungen eingestellt hatte, könnte die Behörden verklagen, da die Haftbarkeit einer Mitarbeiterin vom Gericht bestätigt wurde.

13.04.2010 : Das Gericht bestätigt, dass Dr Bize von einem Rekurs abgesehen hat. Seine Verurteilung ist demzufolge gültig.

10.09.2010: Wir wenden uns an den SNF und sprechen ihn auf die Finanzierung an, die er Dr. Bize am 1. November 2009 für seine neuen Versuche gewährte. Diese Finanzierung steht im Widerspruch zu den Bedingungen, die der SNF im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung insbesondere bei Gesetzesübertretungen durch einen Antragssteller erlässt.

14.09.2010: Der SNF teilt uns mit, er wolle auf unser Schreiben vom 10. September „mit der notwendigen Sorgfalt“ antworten. Er kündigt jedoch an, eine Frist zu benötigen, „um die Punkte zu prüfen“, auf die wir uns beziehen.

20.10.2010: Endlich antwortet der SNF. Er teilt mit, das Vergehen von Dr. Bize sei nicht schwerwiegend genug, um den Forscher vom Antragsstellungsverfahren auszuschliessen oder die gewährte Unterstützung zurückzufordern. Nach Ansicht des SNF ist Dr. Bize zudem „absolut bereit und in der Lage, die ethische und rechtliche Verantwortung für seine Forschung zu übernehmen“. Aus diesen Gründen sprach der SNF gegen Dr. Bize eine schriftliche Verwarnung „zweiten Niveaus der vom SNF angewandten Sanktionen (sic!)“ aus und drohte damit, „bei Rückfällen könnten strengere Sanktionen verhängt werden“.

29.10.2010: Wir unsererseits antworten, nicht überrascht zu sein, dass der SNF „keine bedeutende Sanktion gegenüber Dr. Bize verhängt hat. Die Anwendung der ethischen Grundsätze und Richtlinien der SAMW war stets zweifelhaft und es erstaunt uns nicht, nun die Bestätigung zu haben, dass es sich einzig um Alibiverfügungen handelt“. Wir bedauern insbesondere „die mildernden Umstände, die der SNF geltend macht, um das Verhalten von Dr. Bize zu evaluieren“. Dies stellt eine unglaubliche Botschaft an die wissenschaftliche Gemeinschaft dar. Ihr wird suggeriert, sie solle nach Belieben schalten und walten. Unabhängig von den Auswirkungen ihres Handelns werde der SNF ihre Projekte stets finanzieren.

Es scheint nun definitiv klar zu sein, dass einzig ein strategisches Interesse daran besteht, die ethischen Grundsätze und Richtlinien zu verbreiten. Diese vermitteln den Bewohnern und Steuerzahlern unseres Landes jedoch den Eindruck, die vom SNF unterstützte Praxis der Tierversuche entspreche strengen Kriterien und Richtlinien.
In Tat und Wahrheit können die Funktionsweise und Zusammensetzung des SNF die Finanzierung zweifelhafter und parteiischer Projekte nur fördern. Gemäss den vom SNF veröffentlichten Zahlen dienten im Jahr 2009 rund 70% der gewährten 77 Millionen Franken zur Finanzierung von Tierversuchen einzig und alleine dazu, die Löhne der Forscher zu finanzieren (CHF 53 Millionen). Das Hauptinteresse des SNF besteht darin, den unzähligen Forschern Arbeit zu vermitteln, deren einziges Ziel darin besteht, die Zahl der wissenschaftlichen Publikationen zu vermehren. Dies obwohl die meisten Forschungen schliesslich irgendwo in einer Schublade enden. Die unzähligen Leiden, die Tieren dabei auf unnötige Weise verursacht werden, scheinen niemanden zu interessieren.