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Ligue Suisse contre la Vivisection
Chemin des Arcs-en-Ciel 3
C.P. 148
1226 Thônex

Thônex, 20. Juni 2007

 

Von Dr. Bize in Solothurn und der übrigen Schweiz an Vögeln durchgeführte Versuche

 

Sehr geehrter Herr Fournier

Entschuldigen Sie, dass ich auf Ihr Schreiben vom 20. Juni 2007 nicht geantwortet habe. Dies aus einem einfachen Grund: Wir haben Ihren Brief gar nicht erhalten und auch in unserem Computersystem zur Verwaltung der Dossiers nicht gefunden. Sonst hätten Sie innerhalb einer einmonatigen Frist nach Eingang Ihres Schreibens von uns eine Antwort bekommen.

Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:

1. Für welche Kantone besitzt Dr. Bize eine Bewilligung, um solche Versuche durchzuführen?
Wie Sie bereits wissen, verfügte Dr. Bize im Kanton Solothurn über eine Bewilligung, um Tierversuche durchzuführen. Aufgrund des Datenschutzgesetzes können wir keine Auskünfte über Versuche erteilen, die in anderen Kantonen durchgeführt wurden.

2. Entspricht seine Ausbildung im Bereich der Tierversuche dem TSchG? Verfügt Dr. Bize beispielsweise über die notwendige Ausbildung, um chirurgische Eingriffe (Schnitte und Anbringen eines Kortikosteronimplantats) an Jungvögeln vorzunehmen?
Gemäss Art. 59, Abs. 1, TSchG überprüft die kantonale Behörde die Aus- und Weiterbildung von Versuchsleitern im Rahmen der Bewilligungsverfahren. Der Kanton entscheidet, ob eine Ausbildung ausreicht, ob ein Antragsteller dispensiert werden kann oder ob er eine zusätzliche Ausbildung absolvieren muss, bevor er Tierversuche durchführen darf.

3. Ist für die erwähnten chirurgischen Eingriffe eine kantonale Bewilligung erforderlich?
Es ist keine Bewilligung erforderlich.

4. Der Kanton Aargau hat den Kanton Basel mit der Betreuung von Dossiers zu Tierversuchen beauftragt. Werden die von Dr. Bize vorgenommenen Tierversuche somit überhaupt von einer zuständigen Behörde betreut? Falls dies zutrifft, kann Ihr Amt gewährleisten, dass die Versuche von Dr. Bize kontrolliert wurden?
Es ist sinnvoll, dass die Kantone zusammenarbeiten und eine gemeinsame Tierversuchskommission einsetzen. Als Mitglied der Genfer Kommission ist Ihnen bekannt, dass es sich bei den Kommissionsmitgliedern um Fachleute handelt (Art. 18, Abs. 2, TSchG) und diesen Kommissionen auch Vertreter von Tierschutzorganisationen angehören.
Für die Inspektion der Versuchstierhaltungen und die Kontrolle der Tierversuche sind die kantonale Behörde sowie die Tierversuchskommission zuständig. Organisation und Durchführung der Inspektionen obliegen den Kantonen. Ihre Frage bezüglich der Kontrolle der besagten Tierversuche kann nur der Kanton Solothurn beantworten. Da ein Verfahren im Gang ist, werden Sie sich jedoch gedulden müssen, bis Sie eine Antwort erhalten. 

5. Unter welchem Schweregrad werden die Versuche von Dr. Bize eingestuft? Entsprechen die bei Ihrem Amt eingereichten Vor- oder Schlussberichte den anfänglich von ihm beschriebenen Versuchen?
Da ein Verfahren im Gang ist, sind das BVET und der Kanton in diesem Punkt an das Berufsgeheimnis gebunden.

6. Führt Dr. Bize seine Forschungen in der Schweiz als „unabhängiger“ Wissenschaftler durch oder gehört er einem Forschungsteam an (Ein Kläger behauptet, er arbeite mit der Universität Lausanne oder der EPFL zusammen)?
Auch zu diesem Punkt können wir infolge des Datenschutzgesetzes und des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgeben.

 

Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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