Herunterladen des Originaldokuments Ligue Suisse contre la Vivisection Thônex, 20. Juni 2007
Von Dr. Bize in Solothurn und der übrigen Schweiz an Vögeln durchgeführte Versuche
Sehr geehrter Herr Fournier Entschuldigen Sie, dass ich auf Ihr Schreiben vom 20. Juni 2007 nicht geantwortet habe. Dies aus einem einfachen Grund: Wir haben Ihren Brief gar nicht erhalten und auch in unserem Computersystem zur Verwaltung der Dossiers nicht gefunden. Sonst hätten Sie innerhalb einer einmonatigen Frist nach Eingang Ihres Schreibens von uns eine Antwort bekommen. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: 1. Für welche Kantone besitzt Dr. Bize eine Bewilligung, um
solche Versuche durchzuführen? 2. Entspricht seine Ausbildung im Bereich
der Tierversuche dem TSchG? Verfügt Dr. Bize beispielsweise über die notwendige Ausbildung,
um chirurgische Eingriffe (Schnitte und Anbringen eines Kortikosteronimplantats)
an Jungvögeln vorzunehmen? 3. Ist für die erwähnten chirurgischen
Eingriffe eine kantonale Bewilligung erforderlich? 4. Der Kanton Aargau hat den Kanton Basel
mit der Betreuung von Dossiers zu Tierversuchen beauftragt. Werden
die von Dr. Bize vorgenommenen Tierversuche somit überhaupt von einer zuständigen Behörde
betreut? Falls dies zutrifft, kann Ihr Amt gewährleisten, dass
die Versuche von Dr. Bize kontrolliert wurden? 5. Unter welchem Schweregrad werden die
Versuche von Dr. Bize eingestuft? Entsprechen die bei Ihrem Amt eingereichten
Vor- oder Schlussberichte den anfänglich von ihm beschriebenen
Versuchen? 6. Führt Dr. Bize seine Forschungen in der Schweiz als „unabhängiger“ Wissenschaftler
durch oder gehört er einem Forschungsteam an (Ein Kläger
behauptet, er arbeite mit der Universität Lausanne oder der EPFL
zusammen)?
Bundesamt für Veterinärwesen BVET Schwarzenburgstrasse 155, 3097 Bern-Liebefeld |
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