Kleine
Einführung in das Staatsrecht
Die
Schweiz mit ihren rund 7,5 Millionen
Einwohnern ist ein kleiner Bundesstaat
mitten in Europa. Seit 1848 stellt
Bern die Hauptstadt dar.
Der Bundesstaat Schweiz umfasst 26
Kantone, deren rechtliches Bestehen
durch Artikel eins der Bundesverfassung
garantiert ist. Für die Gründung
oder Aufhebung eines Kantons ist
eine Verfassungsrevision erforderlich.
Die wichtigste Eigenschaft des Föderalismus
stellt die Aufteilung der Kompetenzen
dar: Als eigentliche Kleinstaaten
verfügen die Kantone über
eigene Kompetenzen. Sie
sind souverän und haben
das Recht, in gewissen Bereichen
(beispielsweise Erziehung und Steuern)
Gesetze zu erlassen, sofern diese
nicht der Bundesverfassung widersprechen.
Jeder
Kanton wählt seine Regierung den
kantonalen Gesetzen entsprechend. Auf
dieser Grundlage baut auch die kantonale
Politik auf. Alle
vier Jahre wählt jeder Kanton
in einer Volksabstimmung seine Vertreterinnen
und Vertreter ins Bundeshaus nach Bern.
Das Parlament (oder
die Bundesversammlung) stellt
die Legislative dar. Sie besteht
aus folgenden zwei Kammern:
• Volkskammer
oder Nationalrat.
Dieser zählt 200 Mitglieder, deren Sitze
der Bevölkerungszahl entsprechend vergeben
werden.
• Kantonskammer
oder Ständerat.
Dieser umfasst 46 Sitze.
Die
Abgeordneten der beiden Kammern werden
für vier Jahre gewählt. Für
die gleiche Dauer wählen diese
die sieben
Mitglieder (Minister) des Bundesrates,
der die Exekutive darstellt. Einer
der sieben Bundesräte wird turnusgemäss
zum Bundespräsidenten ernannt. |