Kleine
Einführung in das
Staatsrecht
Die Schweiz mit ihren rund 7,5 Millionen Einwohnern ist
ein kleiner Bundesstaat mitten in Europa. Seit 1848 stellt
Bern die Hauptstadt dar.
Der Bundesstaat Schweiz umfasst 26 Kantone, deren rechtliches
Bestehen durch Artikel eins der Bundesverfassung garantiert
ist. Für die Gründung oder Aufhebung eines Kantons
ist eine Verfassungsrevision erforderlich.
Die wichtigste Eigenschaft des Föderalismus stellt die
Aufteilung der Kompetenzen dar: Als eigentliche Kleinstaaten
verfügen die Kantone über eigene Kompetenzen. Sie
sind souverän und haben das Recht, in gewissen Bereichen
(beispielsweise Erziehung und Steuern) Gesetze zu erlassen,
sofern diese nicht der Bundesverfassung widersprechen.
Jeder Kanton
wählt seine Regierung den kantonalen Gesetzen
entsprechend. Auf dieser Grundlage baut auch die kantonale
Politik auf. Alle vier Jahre
wählt jeder Kanton in einer
Volksabstimmung seine Vertreterinnen und Vertreter ins Bundeshaus
nach Bern.
Das
Parlament (oder die Bundesversammlung) stellt die Legislative
dar. Sie besteht aus folgenden zwei Kammern:
• Volkskammer oder Nationalrat. Dieser zählt 200 Mitglieder,
deren Sitze der Bevölkerungszahl entsprechend vergeben
werden.
• Kantonskammer oder Ständerat. Dieser umfasst 46 Sitze.
Die Abgeordneten
der beiden Kammern werden für vier
Jahre gewählt. Für die gleiche Dauer wählen
diese die sieben Mitglieder
(Minister) des Bundesrates, der
die Exekutive darstellt. Einer der sieben Bundesräte
wird turnusgemäss zum Bundespräsidenten ernannt.
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