Einsatz der SLGV
Die SLGV beteiligt sich
regelmässig an verschiedenen nationalen
und internationalen Aktionen für den Tierschutz. Je nach
Bedarf arbeitet sie mit anderen Tierschutzverbänden zusammen.
Die SLGV ist Mitglied von Europäischen
Koalition zur Beendigung
von Tierversuchen (ECEAE)
Die SLGV und VETO
Die SLGV ist Mitglied
von VETO (Verband Tierschutz-Organisationen Schweiz). VETO
wurde 1985 gegründet und umfasst folgende
sechs Schweizer Tierschutzverbände:
• Animalfree
Research
• Ärztinnen und Ärzte für
Tierschutz in der Medizin
• SLGV
• Ocean
Care
• Protection,
Pressedienst für Tierschutzfragen
• Tierschutzbund
Zürich
VETO
verfolgt hauptsächlich politische Ziele und setzt
sich für die Lancierung von Volksinitiativen oder bei Abstimmungen
im Tierschutzbereich ein.
VETO
finanziert oder co-finanziert auch Kampagnen wie diejenige
des Labels Pelz Frei.
VETO
ist Beobachtermitglied von Eurogroup for animals .
Unterstützung
der Tierheime SPA in der Schweiz
Die SLGV unterstützt jedes Jahr rund zwanzig Schweizer
Tierheime mit monatlichen Beiträgen an Nahrung und Tierarztkosten
wie Sterilisationen oder punktuellen finanziellen Beiträgen.
Während einigen Jahren beteiligte sich die SLGV finanziell
an verschiedenen Tierschutzprojekten im Ausland. Dazu gehörten
insbesondere Kampagnen zur Kastration von Hunden und Katzen.
Leider erwies sich eine Überprüfung unserer Hilfe aus
der Ferne als schwierig. 2005 beschloss die SLGV deshalb, sich
nicht mehr finanziell an Projekten im Ausland zu beteiligen.
Einzige Ausnahme stellen die Aktionen gegen die Vivisektion dar.
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Interventionen der SLGV
beim Eidgenössischen Parlament
Wichtige Aktionen im Hintergrund
Tiermisshandlungen
werden durch schlechte Gesetze ermöglicht,
welche die Verantwortlichen nicht bestrafen. Die SLGV setzt sich
für entsprechende Gesetzesänderungen ein. Es handelt
sich dabei um eine lange und aufwändige Arbeit, die viel
Zeit und Mittel erfordert. Leider gibt es nicht genügend
Tierschutzverbände, die sich in der Schweiz für ein
solches Vorgehen stark machen. Dies infolge fehlender Mittel
oder wegen Zeitmangel. Zudem handelt es sich um eine Arbeit im
Hintergrund, die von der Öffentlichkeit wenig beachtet wird
und dem Image einer Marke deshalb nicht viel bringen kann.
Oftmals
werden Standaktionen nur durchgeführt, um in der Öffentlichkeit
auf sich aufmerksam zu machen. Man kann so den Eindruck erwecken,
eine aktive Organisation zu sein. Auch Medienpräsenz ohne
wirkliche Aussagen zieht die Aufmerksamkeit auf sich und lockt
die Sponsoren an. Eine bessere Finanzlage unserer Vereinigungen
bedeutet noch lange nicht, dass sich deswegen auch das Schicksal
der Tiere verbessert.
Es besteht somit
ein wirkliches Interesse, das Problem an der Wurzel zu packen.
Wir müssen die Politiker und
Behörden, die Gesetzesänderungen anregen können,
sensibilisieren und informieren.
Zahlreiche kantonale Tierschutzverbände engagieren sich
bereits auf lokaler Ebene. Sie kennen ihre kantonalen Behörden
und Politiker und haben genügend Einfluss, um Probleme im
Zusammenhang mit dem Tierschutz in ihrer Region zu lösen.
Die SLGV ist hauptsächlich auf der Ebene der Bundesbehörden,
des Parlaments und des Bundesrates aktiv.
Die Bundesbehörden sorgen
dafür,
dass die Gesetze durch die Kantone angewendet werden. So gewährleistet
das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) beispielsweise,
dass die Kantone (durch die kantonalen Veterinärsdienste
oder –ämter) das Tierschutzgesetz (TSchG) und die
Tierschutzverordnung (TSchV) sowie die verschiedenen damit verbundenen
Richtlinien anwenden.
Der
Bundesrat und das Parlament (oder Bundesversammlung) mit
seinen beiden Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat,
haben die Möglichkeit, neue Gesetze zu erarbeiten. Sie können
auch bestehende Gesetze ändern. Das Parlament hält
jedes Jahr vier dreiwöchige Sessionen ab (Frühlings-,
Sommer-, Herbst- und Wintersession). Während diesen Sessionen
tagen die beiden Kammern und der Bundesrat im Bundeshaus in Bern.
Weitere Informationen zum Parlamentsbetrieb
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Aktionen der
SLGV bei den Bundesbehörden
Die Bundesbehörden haben die Aufgabe, auf Vorstösse
einzugehen. Wir können auf verschiedene Arten intervenieren.
Wir können die verschiedenen Bundesorgane oder den Bundesrat
darauf hinweisen, dass Richtlinien, Gesetze
oder Verordnungen nicht angewendet werden oder den Tieren schaden.
Vor allem wenn uns Bewilligungen für Tierversuche missbräuchlich
erscheinen (in Bezug auf das Gesetz – sonst würden
wir jeden Tag Klage einreichen!), können wir gegen
Behörden Klage einreichen.
Schliesslich kann der Bundesrat eine Bundesbehörde damit
beauftragen, einen neuen Gesetzesentwurf auszuarbeiten oder die Änderung
eines bestehenden Gesetzes anzuregen. Für die SLGV geht
es darum, bei der Erarbeitung eines Projekts angehört zu
werden und dafür zu sorgen, dass ihre Stellungnahme berücksichtigt
wird.
Als sich beispielsweise die Tierschutzverordnung im Juli bis
November 2006 in der Vernehmlassung befand, überreichte
die SLGV der Behörde – in diesem Fall dem Bundesamt
für Veterinärwesen (BVET) – ein vollständiges
Dossier mit ihrer Stellungnahme insbesondere zu den Artikeln,
welche die Tierversuche betreffen.
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