Einsatz der SLGV
in der Schweiz und in Europa

Unterstützung der Tierheime SPA in der Schweiz

Interventionen der SLGV beim Eidgenössischen Parlament

Aktionen der SLGV beim Parlament und Bundesrat

Aktionen der SLGV bei den Bundesbehörden

 
 
Einsatz der SLGV

Die SLGV beteiligt sich regelmässig an verschiedenen nationalen und internationalen Aktionen für den Tierschutz. Je nach Bedarf arbeitet sie mit anderen Tierschutzverbänden zusammen.

Die SLGV und VETO

Die SLGV ist Mitglied von VETO (Verband Tierschutz-Organisationen Schweiz). VETO wurde 1985 gegründet und umfasst folgende sechs Schweizer Tierschutzverbände:
Animalfree Research
Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin
SLGV
Ocean Care
Protection, Pressedienst für Tierschutzfragen
Tierschutzbund Zürich

VETO verfolgt hauptsächlich politische Ziele und setzt sich für die Lancierung von Volksinitiativen oder bei Abstimmungen im Tierschutzbereich ein.

VETO finanziert oder co-finanziert auch Kampagnen wie diejenige des Labels Pelz Frei.

VETO ist Beobachtermitglied von Eurogroup for animals .
  

Unterstützung der Tierheime SPA in der Schweiz
Die SLGV unterstützt jedes Jahr rund zwanzig Schweizer Tierheime mit monatlichen Beiträgen an Nahrung und Tierarztkosten wie Sterilisationen oder punktuellen finanziellen Beiträgen.

Während einigen Jahren beteiligte sich die SLGV finanziell an verschiedenen Tierschutzprojekten im Ausland. Dazu gehörten insbesondere Kampagnen zur Kastration von Hunden und Katzen. Leider erwies sich eine Überprüfung unserer Hilfe aus der Ferne als schwierig. 2005 beschloss die SLGV deshalb, sich nicht mehr finanziell an Projekten im Ausland zu beteiligen. Einzige Ausnahme stellen die Aktionen gegen die Vivisektion dar.

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Interventionen der SLGV beim Eidgenössischen Parlament

Wichtige Aktionen im Hintergrund
Tiermisshandlungen werden durch schlechte Gesetze ermöglicht, welche die Verantwortlichen nicht bestrafen. Die SLGV setzt sich für entsprechende Gesetzesänderungen ein. Es handelt sich dabei um eine lange und aufwändige Arbeit, die viel Zeit und Mittel erfordert. Leider gibt es nicht genügend Tierschutzverbände, die sich in der Schweiz für ein solches Vorgehen stark machen. Dies infolge fehlender Mittel oder wegen Zeitmangel. Zudem handelt es sich um eine Arbeit im Hintergrund, die von der Öffentlichkeit wenig beachtet wird und dem Image einer Marke deshalb nicht viel bringen kann.
Oftmals werden Standaktionen nur durchgeführt, um in der Öffentlichkeit auf sich aufmerksam zu machen. Man kann so den Eindruck erwecken, eine aktive Organisation zu sein. Auch Medienpräsenz ohne wirkliche Aussagen zieht die Aufmerksamkeit auf sich und lockt die Sponsoren an. Eine bessere Finanzlage unserer Vereinigungen bedeutet noch lange nicht, dass sich deswegen auch das Schicksal der Tiere verbessert.

Es besteht somit ein wirkliches Interesse, das Problem an der Wurzel zu packen. Wir müssen die Politiker und Behörden, die Gesetzesänderungen anregen können, sensibilisieren und informieren.
Zahlreiche kantonale Tierschutzverbände engagieren sich bereits auf lokaler Ebene. Sie kennen ihre kantonalen Behörden und Politiker und haben genügend Einfluss, um Probleme im Zusammenhang mit dem Tierschutz in ihrer Region zu lösen.
Die SLGV ist hauptsächlich auf der Ebene der Bundesbehörden, des Parlaments und des Bundesrates aktiv.

Die Bundesbehörden sorgen dafür, dass die Gesetze durch die Kantone angewendet werden. So gewährleistet das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) beispielsweise, dass die Kantone (durch die kantonalen Veterinärsdienste oder –ämter) das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) sowie die verschiedenen damit verbundenen Richtlinien anwenden.

Der Bundesrat und das Parlament (oder Bundesversammlung) mit seinen beiden Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat, haben die Möglichkeit, neue Gesetze zu erarbeiten. Sie können auch bestehende Gesetze ändern. Das Parlament hält jedes Jahr vier dreiwöchige Sessionen ab (Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Wintersession). Während diesen Sessionen tagen die beiden Kammern und der Bundesrat im Bundeshaus in Bern.

Weitere Informationen zum Parlamentsbetrieb

Aktionen der SLGV beim Parlament und Bundesrat

Lobby
Wie viele andere Interessengruppen (Nutztierhalter, pharmazeutische Gesellschaften usw.) verfügt die SLGV seit 2001 via VETO über einen Lobbyisten im Parlament. Dieser wird von VETO dafür bezahlt, dass er auf Anfrage unsererseits Aktionen zugunsten der Tiere durchführt.

Rolle unseres Lobbyisten
Der Lobbyist hat Zutritt zu den Bundeskammern. Seine Aufgabe ist es, sich den Parlamentariern zu nähern und diese für die Dossiers im Tierbereich zu sensibilisieren. Zudem fordert er sie auf, entsprechende Aktionen zu organisieren.
Bei der Prüfung neuer oder der Änderung bereits bestehender Gesetze, welche die Tiere betreffen, kann er den Parlamentariern Informationen oder Dossiers weitergeben und zu Voten für die Tiere anregen.
Seine Aufgabe ist es schliesslich, uns über alle Vorstösse (Gesetze, Initiativen usw.) im Tierbereich zu informieren. Wir können so mit ihm beschliessen, welche Massnahmen zu ergreifen und welche Aktionen zu lancieren sind.

Parlamentarische Gruppe für Tierschutz
Innerhalb der beiden Räte haben sich die Parlamentarischen Gruppen gebildet. Darin schliessen sich die Parlamentarier ihren politischen Vorlieben gemäss an oder sie tun sich einem bestimmten Thema entsprechend zusammen. Die Gruppen prüfen insbesondere die Vorstösse, die bei den Bundeskammern eingereicht werden.

Die Parlamentarische Gruppe für Tierschutz wird seit 2006 von der ausgezeichneten grünen Politikerin Maya Graf geleitet, die Pia Hollenstein ersetzt. Obwohl die Gruppe allen offen steht, gehören ihr hauptsächlich Politiker aus dem grünen Lager, der SP und der SVP an.

Gewöhnlich trifft sich die Parlamentarische Gruppe im Rahmen jeder Session einmal. Ihr gehören auch einige Verbände insbesondere aus dem Tierschutzbereich an. Diese haben so die Möglichkeit, die gewählten Politiker direkt anzusprechen. Bei jeder Sitzung werden zudem Vorträge zu bestimmten Themen organisiert. Diese können von Vertretern der Tierschutzverbände oder den Parlamentariern gehalten werden, die sie unterstützen.
Die Revision der neuen Tierschutzverordnung beispielsweise regte in den Jahren 2006 und 2007 zu zahlreichen Debatten innerhalb der Gruppe an. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) verteidigte seine Vorlage und die Tierschutz- sowie die verschiedenen Landwirtschaftsverbände gaben ihre Stellungnahmen ab.

Liste der Organisationen, die sich regelmässig an der Parlamentarischen Gruppe für Tierschutz beteiligen:
Animalfree Research
Ärzte für Tierschutz
Ecopolitics
Fair-fish
Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST)
I.E.M.T
Kag-freiland
Oceancare
Schweizer Liga gegen Vivisektion (SLGV)
Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (STVT)
Schweizerischer Tierschutz (STS)
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Stiftung für Tierschutz Vier Pfoten
Tierschutzbund Zürich
Vétérinaires sans frontières Suisse
Vier Pfoten
Zürcher Tierschutz

Für das Gruppensekretariat und die Organisation der Sitzungen ist die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) zuständig.

Aktionen der SLGV bei den Bundesbehörden

Die Bundesbehörden haben die Aufgabe, auf Vorstösse einzugehen. Wir können auf verschiedene Arten intervenieren.
Wir können die verschiedenen Bundesorgane oder den Bundesrat darauf hinweisen, dass Richtlinien, Gesetze oder Verordnungen nicht angewendet werden oder den Tieren schaden.
Vor allem wenn uns Bewilligungen für Tierversuche missbräuchlich erscheinen (in Bezug auf das Gesetz – sonst würden wir jeden Tag Klage einreichen!), können wir gegen Behörden Klage einreichen.
Schliesslich kann der Bundesrat eine Bundesbehörde damit beauftragen, einen neuen Gesetzesentwurf auszuarbeiten oder die Änderung eines bestehenden Gesetzes anzuregen. Für die SLGV geht es darum, bei der Erarbeitung eines Projekts angehört zu werden und dafür zu sorgen, dass ihre Stellungnahme berücksichtigt wird.
Als sich beispielsweise die Tierschutzverordnung im Juli bis November 2006 in der Vernehmlassung befand, überreichte die SLGV der Behörde – in diesem Fall dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) – ein vollständiges Dossier mit ihrer Stellungnahme insbesondere zu den Artikeln, welche die Tierversuche betreffen.