Februar 2009 - Tierschutz in der Schweiz

Positive Aktionen im Jahr 2008

Man könnte den Eindruck haben, der Tierschutz komme in unserem Land nicht recht voran. Die wiederholten Akte der Grausamkeit, die Skandale im Zusammenhang mit schlechter Tierhaltung und Fälle, die auf ein schlampiges Vorgehen der Behörden bei der Gesetzgebung hinweisen, könnten das Gefühl nahe legen, die Tierschutzaktionen seien vergeblich und das Schicksal der Tiere interessiere insbesondere unsere politischen Vertreter in Bern nur mässig.

Die Realität ist aber vielschichtiger. In der Tat finden nur wenige Tierschutzaktionen öffentliche Beachtung. Die Aktion von SOS Chats (NE), bei der ein Verbot des Handels mit Katzenpelzen gefordert wurde, stiess auf ein starkes Medienecho. Über alle übrigen Vorstösse im Bereich des Tierschutzes berichteten die Medien aber nur am Rande oder überhaupt nicht.
Trotzdem wurden im letzten Jahr konkrete Aktionen zugunsten der Tiere vorgeschlagen, diskutiert und in gewissen Fällen von unserem Parlament auch akzeptiert.

Wichtige Vorstösse:

- Am 10. September 2008 nahm der Bundesrat die Motion (08.3432)1 des Zürcher Nationalrates Ruedi Aeschbacher (EVP) an. Dieser verlangte eine möglichst rasche Änderung der Gesetzesgrundlagen, „um den Handel mit Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei“ in der Schweiz zu verbieten.

- Der Genfer Nationalrat Luc Barthassat (CVP) verlangte in seiner Motion (07.3848) ein „Verbot des Handels mit Katzenfellen und deren Ausfuhr“. Diese wurde am 20. März 2008 durch den Ständerat (SR)2 und den Nationalrat verabschiedet und am 13. Februar 2008 vom Bundesrat angenommen. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) wurde am 18. September 2008 damit beauftragt, einen Gesetzestext vorzubereiten, der eine Änderung des bestehenden Tierschutzgesetzes zur Folge hat. Der neue Gesetzesartikel beinhaltet ein Verbot des Handels mit Hundefellen und deren Ausfuhr.

- Am 19. September 2008 nahm der Bundesrat die Motion (08.3356) der Nationalrätin Tiana Angelina Moser von der Grünliberalen Partei des Kantons Zürich (GLP) an. Diese hatte die Einführung einer „Deklarationspflicht für importiertes Kaninchenfleisch aus in der Schweiz nicht zulässiger Käfighaltung“ gefordert. Der Nationalrat nahm die Motion am 3. Oktober 2008 an. Der Hinweis „aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung“ ist beim Verkauf solcher Importeier bereits obligatorisch.

- Die am 23. März 2007 von der ehemaligen Zürcher Nationalrätin Barbara Marty Kälin (2008 leider nicht wiedergewählt) eingereichte parlamentarische Initiative (07.417) „Grenzkontrollen und Tiertransporte" verlangte insbesondere, dass „Tiere, die zur Schlachtung bestimmt sind, nicht lebend durch die Schweiz transportiert werden“. Die Initiative wurde am 2. November 2007 vom Nationalrat angenommen, am 21. Januar 2008 vom Ständerat abgelehnt und am 27. Juni 2008 vom Nationalrat erneut angenommen. Am 14. Oktober 2008 sprach sich auch der Ständerat für die Initiative aus. Am 25. Mai 2008 ersuchte der Kanton St. Gallen seinerseits die Bundesversammlung im Rahmen einer kantonalen Initiative, „die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz zu verbieten“.

Weitere Vorstösse sind in Bearbeitung. Es handelt sich dabei insbesondere um:

- Die am 26. Juli 2007 vom Schweizer Tierschutz STS eingereichte Volksinitiative (08.036) "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)". In seiner Botschaft vom 14. Mai 2008 (FF 2008 3883) lehnte der Bundesrat mit Pascal Couchepin als Wortführer die Initiative rundweg ab und weigerte sich sogar, einen Gegenvorschlag einzureichen. Der Nationalrat lehnte die Initiative am 23. Januar 2008 ab, möchte aber einen indirekten Gegenvorschlag einreichen. Die Stellungnahme des Ständerates steht noch aus. Alles scheint jedoch darauf hinzuweisen, dass noch einige Jahre vergehen werden, bis das Volk über die Initiative abstimmen kann.

- Die am 19. März 2008 eingereichte Motion (08.3154) des St. Galler Nationalrates Lukas Reimann (SVP). Dieser forderte den Bundesrat auf, „eine allgemeine Deklarationspflicht für Schächtfleisch vorzuschlagen“. Am 30. Mai 2008 rief der Bundesrat dazu auf, die Motion abzulehnen. Diese wird demnächst im Nationalrat behandelt.

- Die am 3. Oktober 2008 von der Zürcher Nationalrätin Tiana Angelina Moser (Grünliberale Partei GLP) eingereichte Motion (08.3675) „Pelzdeklarationspflicht“.
Am gleichen Tag reichte die Aargauer Nationalrätin Pascale Bruder (SP) eine Interpellation (08.3704) ein, welche für die „Pelzindustrie Transparenz und Deklaration“ forderte.

Leider wurden auch verschiedene Vorstösse zugunsten der Tiere abgelehnt:

- Am 24. Oktober 2008 lehnte der Nationalrat die von der AGSTG eingereichte Petition (08.2017) „Affenversuche abschaffen“ ab. Der Ständerat hatte die Petition bereits am 2. Oktober 2008 abgelehnt.
Die am 5. Oktober 2006 von der Nationalrätin Maya Graf (Grüne Baselland) eingereichte parlamentarische Initiative (06.464), die ein „Verbot von mittel- und schwerbelastenden Tierversuchen an Primaten forderte, wurde am 20. Dezember 2007 vom Nationalrat mit 103 gegen 68 Stimmen abgelehnt. Dies stellte eine grosse Enttäuschung dar. Bei der Abstimmung hatten sich zwei Lager ergeben – auf Befürworterseite standen die Grünen, die Grünliberalen der CVP-Fraktion, die EVP und die SP. Die FDP und die SVP stimmten dagegen. Einige ihrer Mitglieder enthielten sich der Stimme (7).

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Mit den gewählten Politikern durchgeführte Tierschutzaktionen

Um im Bundeshaus eine Aktion starten zu können, sind wir auf die Unterstützung eines gewählten Politikers oder einer Politikerin angewiesen. Nur sie haben Zugang zum Bundeshaus und können im Rat, dem sie angehören (National- oder Ständerat), einen Vorstoss einreichen. Den Tierschutzverbänden bieten sich dabei verschiedene Möglichkeiten.

Unterstützung durch einen Lobbyisten
Lobbyisten haben Zugang zum Bundeshaus. Ihre (meist entlöhnte) Arbeit besteht insbesondere darin, die Politiker anzusprechen und für Geschäfte zu sensibilisieren, die während den parlamentarischen Sitzungen eingereicht werden. Sie haben auch Zugang zu gewissen Informationen, die uns zu reagieren ermöglichen, bevor ein Geschäft behandelt wird.

Beteiligung an der Parlamentarischen Gruppe für Tierschutz
Innerhalb der beiden Räte haben sich die Parlamentarischen Gruppen gebildet. Darin schliessen sich die Parlamentarier ihren politischen Vorlieben gemäss an oder sie tun sich einem bestimmten Thema entsprechend zusammen. Die Gruppen prüfen insbesondere die Vorstösse, die bei den Bundeskammern eingereicht werden.

Die Parlamentarische Gruppe für Tierschutz wird seit 2006 von der ausgezeichneten grünen Politikerin Maya Graf geleitet.
Gewöhnlich trifft sich die Parlamentarische Gruppe im Rahmen jeder Session einmal. Ihr gehören auch einige Verbände insbesondere aus dem Tierschutzbereich an. Diese haben so die Möglichkeit, die gewählten Politiker direkt anzusprechen. Bei jeder Sitzung werden zudem Vorträge zu bestimmten Themen organisiert. Diese können von Vertretern der Tierschutzverbände oder den Parlamentariern gehalten werden, die sie unterstützen.

Ihre Hilfe ist wertvoll

Wir sind uns bewusst, dass diese Aktionen wenig „spektakulär“ erscheinen mögen. Die bestehende Gesetzgebung ermöglicht es uns aber, gegen Tiermisshandlungen vorzugehen. Deshalb ist die bei unseren Politikern geleistete Arbeit wertvoll. Sie kommt nur langsam voran, benötigt Geduld und führt nicht immer zum erhofften Ergebnis. Trotzdem lohnt sie sich.
Diese Arbeit erfordert auch finanzielle Mittel. Nicht nur eine Vertretung in Bern (Lobbying), sondern auch die Vorbereitung der Dossiers muss bezahlt werden.
Die landwirtschaftlichen Kreise, die Pharmaindustrie und andere Interessengruppen, die sich dafür einsetzen, dass der Tierschutz in der Schweiz nicht vorankommt, verfügen über die erforderlichen Mittel, um in National- und Ständerat auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Die Tierschutzverbände sind auf die Mitglieder angewiesen, um Aktionen finanzieren zu können. Ihre Unterstützung ist wertvoll!

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1 Um sich über die Aktionen der Parlamentarier zu informieren, können alle eingereichten Texte und die dazu gehörenden Berichte eingesehen werden. Möglich ist dies mit Hilfe einer Suche auf der Website des Parlaments unter www.parlament.ch. Dazu wird im Suchmenü links im Fenster die Nummer des in Klammern aufgeführten Vorstosses eingegeben, also beispielsweise „08.3704“. Die Website steht auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung.

2 Jeder Vorstoss wird von der zuständigen Kommission jedes Rates behandelt. Vorstösse im Tier- oder Tierschutzbereich werden meist von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates (WBK-NR) oder des Ständerates (WBK-SR) behandelt.

In der Legislaturperiode 2008-2011 besteht die WBK-NR aus folgenden 25 Mitgliedern des Nationalrates:
Aubert Josiane (Präsidentin), Füglistaller Lieni (Vizepräsident), Bruderer Pascale, Fehr Mario, Fiala Doris, Freysinger Oskar, Galladé Chantal, Gilli Yvonne, Glauser-Zufferey Alice, Graf Maya, Häberli-Koller Brigitte, Ineichen Otto, Kunz Josef, Mörgeli Christoph, Moser Tiana Angelina, Müri Felix, Neirynck Jacques, Noser Ruedi, Perrinjaquet Sylvie, Pfister Theophil, Prelicz-Huber Katharina, Riklin Kathy, Schenk Simon, Simoneschi-Cortesi Chiara und Steiert Jean-François.

Die WBK-SR besteht aus folgenden 13 Mitgliedern des Ständerates:
Bürgi Hermann (Präsident), Maissen Theo (Vizepräsident, Bieri Peter, Bischofberger Ivo, Burkhalter Didier, Fetz Anita, Gutzwiller Felix, Leumann Helen, Luginbühl Werner, Ory Gisèle, Savary Géraldine, Seydoux-Christe Anne und Stadler Hansruedi.