Viel Wirbel um nichts
Sind wirklich
226 Artikel erforderlich, um so viele kosmetische
Verschönerungsmassnahmen
und administrative Schwerfälligkeiten
festzuhalten? Nach einem ersten Verordnungsentwurf
im Juli 2006 und einer sechsmonatigen Vernehmlassung
wurde Ende 2007 eine Zusammenfassung der
Stellungnahmen und der Verhandlungen mit
den verschiedenen Parteien herausgegeben.
Der vom BVET verfasste und im April veröffentlichte
Schlusstext scheint der Realität in
keiner Weise Rechnung zu tragen.
Unerreichbares Ziel
Hauptziel der neuen Verordnung, die im September
2008 in Kraft treten wird, ist die Ausbildung
der Tierhalter. Im rund 80 Seiten umfassenden
Text wurden zahlreiche Massnahmen aufgelistet,
die gewährleisten, dass künftige
Tierhalter bis ins Detail wissen, wie sie
mit ihren Schützlingen umzugehen haben.
Als Tierschutzverband könnte man sich über
diese neuen Bestimmungen freuen. Tiere werden
nicht mehr länger als Gegenstand betrachtet.
Bei Hund, Kuh, Hase und allen übrigen
Vierbeinern sollte die Haltung demjenigen
vorbehalten bleiben, der sich bestmöglich
um ein Tier kümmert.
Eine bessere Tierhaltung
ist aber mit dieser Verordnung leider in
keiner Weise gewährleistet.
Es handelt sich vielmehr um einen grossen
Bluff. Keine Verwaltung verfügt über
die Mittel, um die neuen Vorschriften umzusetzen.
Mit grösster Wahrscheinlichkeit wird
kein Kanton die erforderlichen finanziellen
Mittel erteilen, damit die Verordnung angewandt
werden kann. Veterinärämter und
sonstige Dienststellen werden sich zu Büros
entwickeln, die Bescheinigungen erteilen.
Diese werden dazu dienen, die Anzahl Hasen
zu berechnen, die Frau X in ihrem Garten
halten darf, oder anzugeben, wie viele Hühner
Herr X kaufen kann. Wer nicht über eine
solche Hasenbewilligung verfügt, wird
aufpassen müssen. Ob die Verwaltung
wohl Strafverfahren oder die Beschlagnahmung
von Hasen vorsieht?
Die neue Verordnung schreibt auch zahlreiche
Kontrollen vor. Diese gelten für Hundezwinger,
Zuchtbetriebe, Bauernhöfe und Versuchstierzüchtereien.
Alle sind in der neuen Verordnung zahlenmässig
erfasst – einige müssen jährlich,
andere jedes zweite Jahr durchgeführt
werden. Auch diese Kontrollen werden wegen
der mangelnden Mittel der kantonalen Behörden
sehr pragmatisch gehandhabt und nur nach
Vereinbarung durchgeführt werden. Unangekündigte
Kontrollen werden damit ein Ende haben. Neu
werden Kontrollen auf Termin anstehen, die
am Fliessband vorgenommen werden.
Das BVET hätte es besser wissen müssen.
So gehen seit Jahren alle Kantone vor, welche
die von Bern geforderten offiziellen Kontrollen
durchführen müssen. Wenn Kantone
also eine Liste mit bestimmten landwirtschaftlichen
Betrieben erhalten, die Nutztiere halten,
werden diese einen Monat im Voraus über
das Datum und die genaue Uhrzeit der Kontrolle
informiert. Glauben die Verwaltung in Bern
und die kantonalen Veterinärämter
wirklich, auf diese Weise falsch gehaltene
Tiere zu entdecken? So etwas ist äusserst
zweifelhaft. Umso mehr angesichts der Tatsache,
dass Direktzahlungen an die Züchter
mit dem neuen Gesetz gesenkt werden können,
wenn Verstösse gegen den Tierschutz
festgestellt werden.
Die neue Verordnung stellt somit eine eigentliche
Karikatur der Irrwege einer bürokratischen
Verwaltung dar. Wir hätten Auflagen
mit einem weniger grossen administrativen
Aufwand bevorzugt, bei denen die Veterinärämter
vor Ort aufgetaucht wären, um die Haltebedingungen
von Tieren zu überprüfen. Dabei
denken wir natürlich an unangekündigte
Kontrollen. Die Behörden hätten
zudem die Möglichkeit erhalten sollen,
wirklich abschreckende Sanktionen vornehmen
zu können.
Verbesserung
für die Tiere
In ihrer Gesamtheit stellt die neue Verordnung
eine Enttäuschung dar. Trotzdem bringen
einige neue Bestimmungen Verbesserungen
für die Tiere. Diese betreffen in
erster Linie die Haltebedingungen. Endlich
wird berücksichtigt, dass Tiere soziale
Wesen sind. Mit wenigen Ausnahmen müssen
sie deshalb künftig in Gruppen gehalten
werden. Für einen Grossteil der im
Anhang des TSchV aufgeführten Arten
wurde zudem eine (etwas) grössere
Mindestfläche bei der Haltung vorgeschrieben.
Die Anbindehaltung wird ebenfalls strenger
gehandhabt. Obwohl sie sich in den meisten
Fällen in keiner Weise rechtfertigen
lässt, ist sie bei zahlreichen Tieren
leider immer noch möglich.
Tierversuche – Forscher
sind erfreut
Während der Vernehmlassung zur TSchV
machten die Wissenschaftler lange Gesichter.
Als im Parlament Ende 2005 über das
neue Tierschutzgesetz abgestimmt wurde, befürchteten
sie, ihre „Arbeit“ werde künftig
behindert. Inzwischen dürfen sie jedoch
ruhig aufatmen, können sie doch im Grossen
und Ganzen immer noch frei schalten und walten.
Die einzigen zwingenden Massnahmen betreffen
die Herstellung und Haltung transgener Tiere.
Die neuen Vorschriften sind aber schrecklich
konfus formuliert. Als einzige Neuerung werden
die Wissenschaftler und kantonalen Behörden
künftig eine Vielzahl von Formularen
und Rubriken ausfüllen müssen,
die in Bern so beliebt sind. Für die
Tiere, die an allen möglichen Folgen
der zahlreichen genetischen Veränderungen
leiden, sind hingegen nur geringe Verbesserungen
zu erwarten.
Positiv ist einzig die Tatsache, dass die
Forscher künftig für jegliche Verwendung
von Tieren Bewilligungen einholen müssen.
In der Schweiz werden rund 1/3 der Tiere
jährlich für Versuche mit Schweregrad
0 verwendet. Da die Tiere vor den Versuchen
getötet werden, müssen die Wissenschaftler
ihre Verwendung derzeit nicht unbedingt rechtfertigen.
In solchen Fällen geht es hauptsächlich
darum, Gewebe zu entnehmen oder die Tiere
von Studierenden sezieren zu lassen. Mit
wenigen Ausnahmen schreiben das neue Gesetz
und die entsprechende Verordnung vor, dass
für jegliches Verwenden von Tieren Bewilligungen
erforderlich sind. Somit sollte es möglich
sein, einen Teil der heute durchgeführten
Versuche zu verhindern und die Forscher künftig
dazu zwingen, auf bereits bestehende Gewebebanken
zurückzugreifen. Dank geeigneter Alternativmethoden
besteht zudem die Hoffnung, dass demnächst
keine Tiere mehr seziert werden.
Dies alles ist
jedoch ein schwacher Trost und ändert nichts an der Tatsache, dass
die neue Tierschutzverordnung für uns
eine grosse Enttäuschung darstellt. |