September 2007

Kein Geld aus öffentlichen Kassen für Tierversuche im Ausland

Wissenschaftler der Universitäten Genf und Lausanne wollten ihre Versuche in aller Ruhe jenseits der Grenze in den Labors des BioPARKS im französischen Archamps durchführen. Damit hatten sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Die von der Liga angezeigten Gelehrten mussten – zumindest vorderhand – an den häuslichen Herd zurückkehren.

Das Projekt einer Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern der Schweiz und Frankreichs wurde äusserst diskret in die Wege geleitet. Sogar die Waadtländer Presse hütete sich davor, von Tierversuchen zu sprechen. Stattdessen machte sie lieber poetische Anspielungen wie „Labor des Lebenden“. Die französischen Medien ihrerseits berichteten über den Bau des neuen Labors für Tierversuche, ohne dieses auf irgendeine Weise in Frage zu stellen.
Von unseren französischen Freunden des Refuge de l’espoir im benachbarten Arthaz alarmiert, entdeckten wir das eigentliche Ziel dieses Projekts. Aus Nachforschungen ging hervor, dass sich unsere Universitäten auf unerlaubte Weise an diesen Versuchen beteiligten. Wir wandten uns deshalb am 28. März und am 14. Mai 2007 mit einem Schreiben an den Genfer Staatsrat:

Betrifft: Tierversuche / Zusammenarbeit von Genfer Wissenschaftlern mit dem künftigen Institut BioPARK“

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Staatsräte

In ihrem Artikel vom 24. November wies die „Tribune de Genève“ darauf hin, dass der Präsident des Genfer Staatsrates an der Grundsteinlegung des BioPARKS im französischen Archamps mit dabei war.
Im gleichen Artikel wurden auch verschiedene Forschungsprojekte erwähnt, an denen fünfzehn Genfer und einige Lausanner Gelehrte beteiligt sind. Diese sollen demnächst in einem „Labor des Lebenden“ arbeiten, in dem sich die Wissenschaftler teilweise mit der Untersuchung neurodegenerativer Krankheiten befassen. 
Einige Tage später wies eine savoyische Zeitung in einem Artikel zum gleichen Thema darauf hin, dass diese Forscher lebende Tiere, insbesondere Primaten (Lemuren) und Nagetiere, verwendeten.

Seit der Veröffentlichung dieser Artikel erhielten wir verschiedene Anrufe besorgter Privatpersonen und Verbände aus Frankreich und der Schweiz. Diese waren darüber schockiert, dass in einem neuen Zentrum Versuche an Primaten und anderen Tieren durchgeführt werden können.
Nicht allzu erstaunt stellen wir einmal mehr fest, dass Projekte, bei denen lebende Tiere eingesetzt werden, auf Unterstützung stossen. Projekte zur Entwicklung neuer Alternativmodelle haben es in Ihrem Kanton hingegen nach wie vor schwer.

Da jedoch offensichtlich verschiedene Genfer Forschungsteams an diesen Versuchen beteiligt sind, bitten wir Sie im Rahmen der vom LIPAD(1) vorgegebenen Grenzen um folgende Informationen:

1. Werden Wissenschaftler der Universität oder des Universitätsspitals Genf tatsächlich an solchen Tierversuchen in Archamps teilnehmen?
Wenn ja, um welche Forschergruppen handelt es sich?

2. Welche Tierarten werden bei diesen Versuchen eingesetzt?

3. Welche Versuche werden an den Tieren durchgeführt und sind diese in der Schweiz erlaubt?

4. Welche Auswirkungen auf die Gesundheit der Tiere werden erwartet und unter welchem Schweregrad (gemäss BVET-Richtlinien) würden die Versuche eingestuft, wenn sie in der Schweiz durchgeführt würden?

5. Werden diese Forschungsprojekte mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF), der Universität oder einer anderen öffentlichen Finanzquelle finanziert?

In den beiden ersten Fällen müssten die Forschungsprojekte gemäss den Ethischen Grundsätzen und Richtlinien für Tierversucheder Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sowie der Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT) erfolgen. Dies stellt sogar eine Grundvoraussetzung dar, damit ein Projekt vom SNF finanziert wird. Die Richtlinien, die dem Schreiben beiliegen, gelten für alle Schweizer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Unter Punkt 5.2. heisst es:
„In der Schweiz tätige Forscher lehnen es ab, Tierversuche, die der Schweizerischen Tierschutzgesetzgebung widersprechen und nach den vorliegenden Ethischen Grundsätzen und Richtlinien nicht verantwortet werden können, im Ausland durchzuführen oder sich an deren Durchführung im Ausland zu beteiligen.“
Bezüglich der Finanzierung der im Ausland durchgeführten Tierversuche ist der SNF noch klarer. So bestätigte er uns in einem Schreiben vom 16. Januar 2007:
Der SNF kann keine im Ausland durchgeführten Projekte oder Subprojekte finanzieren, wenn diese gegen das Schweizer Gesetz verstossen (...).

6. Nehmen wir einmal an, es seien tatsächlich Wissenschaftler der Universität oder des Spitals einbezogen. Welche Mittel wurden dann eingesetzt, um zu gewährleisten, dass die erwähnten Projekte unserer Gesetzgebung entsprechen?

7. Entspricht die Haltung dieser Versuchstiere Schweizer Recht? Wenn ja, gibt es eine Vereinbarung, die es der kantonalen Behörde - beispielsweise dem BVET - erlauben würde, sich an Kontrollen der Tierhaltung zu beteiligen?
Wenn ja, wer wird solche Kontrollen vornehmen?

8. Stammen die verwendeten Tiere und insbesondere die Primaten aus anerkannten Züchtungen? Wenn ja, aus welchen?

Für uns ist es von grösster Wichtigkeit, Garantien zum Verlauf dieser Tierversuche zu erhalten. In der Tat haben wir von einem an der Universität arbeitenden Forscher erfahren, dass vor einigen Jahren ebenfalls ein Primatenversuch hätte durchgeführt werden sollen. Infolge der von den kantonalen Behörden festgelegten Bedingungen wurde dieser aufgegeben. Besonders inakzeptabel finden wir die Tatsache, dass die durch öffentliche Beiträge unterstützten Wissenschaftler wenige Kilometer zurücklegen, um der Schweizer Gesetzgebung ein Schnippchen zu schlagen.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und grüssen Sie herzlich“

In seinem "Point Presse" vom 27. Juni nahm der Staatsrat wie folgt Stellung:

„BioPark in Archamps – Antwort an die Schweizer Liga gegen Vivisektion“

In seiner Antwort an die Schweizer Liga gegen Vivisektion zu den Tierversuchen am Standort Archamps (BioPARK) macht der Staatsrat folgende Ergänzungen:
Der BioPARK in Archamps ist als Forschungszentrum im Dienste der französischen und Schweizer Universitäten angelegt, damit die wissenschaftlichen Kenntnisse und das technische Know-how in Bezug auf Tierversuche zentralisiert werden kann.
(...) Die Regierung weist darauf hin, dass sich kein Schweizer Forscher an Versuchen in Archamps beteiligt, auch wenn im Sommer 2006 entsprechende Kontakte aufgenommen wurden. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bemüht, ist der Staatsrat äusserst wachsam, wenn sich die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken als unerlässlich erweist.“

Erfreut stellen wir fest, dass die Forscher zur Ordnung angehalten wurden. Trotzdem ist dieses Dossier für uns nicht abgeschlossen. Der Grossteil der Tierversuche hätte Ende Jahr beginnen sollen. In seiner äusserst diplomatischen Antwort kündigte der Staatsrat im Juni keinesfalls den endgültigen Rückzug der Schweizer Wissenschaftler an. Er teilte nur mit, dass sich zu diesem Zeitpunkt keiner der Forscher am Projekt beteilige. Wir bleiben deshalb wachsam und werden die Aktivitäten in Archamps genau prüfen.

(1) „Loi sur l’information du public et l’accès aux documents“ (Gesetz zur öffentlichen Information und zum Zugang zu Unterlagen“) des Kantons Genf. Die kantonale Behörde ist aufgrund dieses Gesetzes verpflichtet, über die Aktivitäten seiner verschiedenen Institutionen zu informieren.

Die Versuche im BioPARK werden insbesondere an Mausmakis vorgenommen. Die aus Madagaskar stammenden kleinen Primaten gehören zu den Lemuren.