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September 2007 Kein Geld aus öffentlichen Kassen für Tierversuche im Ausland Wissenschaftler der Universitäten Genf
und Lausanne wollten ihre Versuche in aller Ruhe jenseits der Grenze
in den Labors des BioPARKS im französischen Archamps durchführen.
Damit hatten sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Das Projekt einer Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern
der Schweiz und Frankreichs wurde äusserst diskret in die Wege geleitet.
Sogar die Waadtländer Presse hütete sich davor, von Tierversuchen
zu sprechen. Stattdessen machte sie lieber poetische Anspielungen wie „Labor
des Lebenden“. Die französischen Medien ihrerseits berichteten über
den Bau des neuen Labors für Tierversuche, ohne dieses auf irgendeine
Weise in Frage zu stellen. „Betrifft: Tierversuche / Zusammenarbeit von Genfer Wissenschaftlern mit dem künftigen Institut BioPARK“ Sehr geehrter Herr Präsident, In ihrem Artikel vom 24. November wies die „Tribune
de Genève“ darauf hin, dass der Präsident des Genfer
Staatsrates an der Grundsteinlegung des BioPARKS im französischen
Archamps mit dabei war. Seit der Veröffentlichung dieser Artikel erhielten
wir verschiedene Anrufe besorgter Privatpersonen und Verbände aus
Frankreich und der Schweiz. Diese waren darüber schockiert, dass
in einem neuen Zentrum Versuche an Primaten und anderen Tieren durchgeführt
werden können. Da jedoch offensichtlich verschiedene Genfer Forschungsteams an diesen Versuchen beteiligt sind, bitten wir Sie im Rahmen der vom LIPAD(1) vorgegebenen Grenzen um folgende Informationen: 1. Werden Wissenschaftler der Universität oder
des Universitätsspitals Genf tatsächlich an solchen Tierversuchen
in Archamps teilnehmen? 2. Welche Tierarten werden bei diesen Versuchen eingesetzt? 3. Welche Versuche werden an den Tieren durchgeführt und sind diese in der Schweiz erlaubt? 4. Welche Auswirkungen auf die Gesundheit der Tiere werden erwartet und unter welchem Schweregrad (gemäss BVET-Richtlinien) würden die Versuche eingestuft, wenn sie in der Schweiz durchgeführt würden? 5. Werden diese Forschungsprojekte mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF), der Universität oder einer anderen öffentlichen Finanzquelle finanziert? In den beiden ersten Fällen müssten die
Forschungsprojekte gemäss den „Ethischen
Grundsätzen und Richtlinien für Tierversuche“ der
Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sowie
der Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT) erfolgen. Dies stellt sogar
eine Grundvoraussetzung dar, damit ein Projekt vom SNF finanziert wird.
Die Richtlinien, die dem Schreiben beiliegen, gelten für alle Schweizer
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Unter Punkt 5.2. heisst es: 6. Nehmen wir einmal an, es seien tatsächlich Wissenschaftler der Universität oder des Spitals einbezogen. Welche Mittel wurden dann eingesetzt, um zu gewährleisten, dass die erwähnten Projekte unserer Gesetzgebung entsprechen? 7. Entspricht die Haltung dieser Versuchstiere Schweizer
Recht? Wenn ja, gibt es eine Vereinbarung, die es der kantonalen Behörde
- beispielsweise dem BVET - erlauben würde, sich an Kontrollen der
Tierhaltung zu beteiligen? 8. Stammen die verwendeten Tiere und insbesondere die Primaten aus anerkannten Züchtungen? Wenn ja, aus welchen? Für uns ist es von grösster Wichtigkeit, Garantien zum Verlauf dieser Tierversuche zu erhalten. In der Tat haben wir von einem an der Universität arbeitenden Forscher erfahren, dass vor einigen Jahren ebenfalls ein Primatenversuch hätte durchgeführt werden sollen. Infolge der von den kantonalen Behörden festgelegten Bedingungen wurde dieser aufgegeben. Besonders inakzeptabel finden wir die Tatsache, dass die durch öffentliche Beiträge unterstützten Wissenschaftler wenige Kilometer zurücklegen, um der Schweizer Gesetzgebung ein Schnippchen zu schlagen. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und grüssen Sie herzlich“ In
seinem "Point
Presse" vom 27. Juni nahm der Staatsrat wie folgt Stellung: Erfreut stellen wir fest, dass die Forscher zur Ordnung angehalten wurden. Trotzdem ist dieses Dossier für uns nicht abgeschlossen. Der Grossteil der Tierversuche hätte Ende Jahr beginnen sollen. In seiner äusserst diplomatischen Antwort kündigte der Staatsrat im Juni keinesfalls den endgültigen Rückzug der Schweizer Wissenschaftler an. Er teilte nur mit, dass sich zu diesem Zeitpunkt keiner der Forscher am Projekt beteilige. Wir bleiben deshalb wachsam und werden die Aktivitäten in Archamps genau prüfen. (1) „Loi sur l’information du public et l’accès aux documents“ (Gesetz zur öffentlichen Information und zum Zugang zu Unterlagen“) des Kantons Genf. Die kantonale Behörde ist aufgrund dieses Gesetzes verpflichtet, über die Aktivitäten seiner verschiedenen Institutionen zu informieren. |
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