Mai 2011

LSCV – Liste der tierversuchsfreien Kosmetika

Im Jahr 2005 aktualisierte das Büro der Liga seine Liste der tierversuchsfreien Kosmetika. Dazu sandten wir Hunderte von Schreiben an die entsprechenden Hersteller. Wir legten einen Fragebogen bei und baten die Empfänger, uns diesen ausgefüllt zurückzusenden. Aufgrund der eingegangenen Resultate wurden rund zwanzig Marken in unsere neue Liste aufgenommen.

In einem unterzeichneten Dokument erklärten sich die Hersteller bereit, bei falschen Angaben rechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Sie bescheinigten, weder für Kosmetika, die unter ihrem Namen verkauft wird, noch für deren Inhaltsstoffe Tierversuche durchführen zu lassen. Die Zusammensetzung der Produkte, welche die entsprechenden Marken herstellen, darf keinerlei Substanzen enthalten, die in den letzten fünf Jahren an Tieren getestet wurde. Dies soll aber keineswegs bedeuten, dass die Verwendung von Substanzen, die vor mehr als fünf Jahren getestet wurden, akzeptabel ist. Vielmehr geht es darum, eine Kontrolle durchzuführen, die weiter zurückliegt als die Erklärungen der Hersteller.
Ab dem Jahr 2000 machte die Europäische Union verschiedene Datenbanken öffentlich zugänglich. Bei Nachforschungen zu Substanzen liess sich – sofern die Registrierung nicht zu lange zurücklag – deren Registrierungsdatum ermitteln. Gleichzeitig zeigte sich, ob Tierversuche durchgeführt worden waren. Leider wurde der Zugang zu verschiedenen Datenbanken in der Folge gesperrt. Dies verunmöglicht eine optimale Kontrolle der Kosmetika. Im Herbst 2010 wandten wir uns an verschiedene kantonale Chemiker und europäische Labors, welche sich auf die Analyse von Bestandteilen kosmetischer Produkte spezialisiert haben. Zu unserer grossen Überraschung war es nicht möglich, eine Analyse der Substanzen durchzuführen, die bei der Zusammensetzung kosmetischer Produkte eine Rolle spielen. Dies zeigte insbesondere, dass sich die Zusammensetzung von Kosmetika nicht wirklich kontrollieren lässt. Unsere Gesundheitsbehörden können sich also nur auf die Erklärungen der Hersteller berufen. Für die Konsumentinnen und Konsumenten stellt dies nicht gerade eine beruhigende Tatsache dar. Vor allem wurde aber auch klar, dass wir unter solchen Bedingungen nicht mehr wirklich gewährleisten können, dass eine auf unserer Liste enthaltene Kosmetikmarke auch tatsächlich auf Tierversuche verzichtet. 

Internationaler Standard HCS (Human Cosmetics Standard)
Mit dem Beitritt zur ECEAE beschlossen wir deshalb, das HCS-Label zu fördern und eine neue Liste herauszugeben. Diese enthält nur Marken, die den Bedingungen des Labels entsprechen. Demnächst werden wir bei den bestehenden Marken unserer Liste die erforderlichen Schritte in die Wege leiten, um sie über unsere neuen Bedingungen zu informieren. Betroffen dürften nur rund zehn Hersteller sein, da die zwanzig anderen aufgeführten Marken das HCS-Label bereits erworben haben.

Kriterien, um das HCS-Label zu erhalten

Das Label wurde 1998 von einer internationalen Koalition lanciert, der Tierschutzverbände aus verschiedenen Ländern der europäischen Union sowie die Vereinigten Staaten angehören. Es wird von der ECEAE verwaltet.

1. Ein Unternehmen darf gegenwärtig oder künftig weder Tierversuche durchführen, noch den Auftrag zu solchen Versuchen erteilen beziehungsweise sich daran beteiligen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob es sich um Präparate, Bestandteile oder Endprodukte handelt.

2. Ein Unternehmen darf weder Inhaltsstoffe, noch Kombinationen von Inhaltsstoffen, noch Produkte von Lieferanten oder Herstellern kaufen, zu deren Herstellung Tierversuche durchgeführt wurden. Er darf keinen dementsprechenden Auftrag erteilen oder sich an Tierversuchen beteiligen. Dies erfolgt ab einem Stichtag, welcher das Unternehmen festgelegt hat (ab welchem das Unternehmen auf der HCS-Liste aufgenommen werden kann).

3. Ein Unternehmen muss ein Kontrollsystem zur Lieferkette schaffen und schriftliche Garantien einholen, damit die Hersteller und Lieferanten den Kriterien des HCS nachhaltig entsprechen.