LSCV – Liste
der tierversuchsfreien Kosmetika
Im Jahr
2005 aktualisierte das Büro der Liga seine Liste
der tierversuchsfreien Kosmetika.
Dazu sandten wir Hunderte von Schreiben
an die entsprechenden Hersteller.
Wir legten einen Fragebogen bei
und baten die Empfänger, uns
diesen ausgefüllt zurückzusenden.
Aufgrund der eingegangenen Resultate
wurden rund zwanzig Marken in unsere
neue Liste aufgenommen.
In einem
unterzeichneten Dokument erklärten sich die Hersteller
bereit, bei falschen Angaben rechtliche
Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
Sie bescheinigten, weder für
Kosmetika, die unter ihrem Namen
verkauft wird, noch für deren
Inhaltsstoffe Tierversuche durchführen
zu lassen. Die Zusammensetzung
der Produkte, welche die entsprechenden
Marken herstellen, darf keinerlei
Substanzen enthalten, die in den
letzten fünf Jahren an Tieren
getestet wurde. Dies soll aber
keineswegs bedeuten, dass die Verwendung
von Substanzen, die vor mehr als
fünf Jahren getestet wurden,
akzeptabel ist. Vielmehr geht es
darum, eine Kontrolle durchzuführen,
die weiter zurückliegt als
die Erklärungen der Hersteller.
Ab dem Jahr 2000 machte die Europäische
Union verschiedene Datenbanken öffentlich
zugänglich. Bei Nachforschungen
zu Substanzen liess sich – sofern
die Registrierung nicht zu lange
zurücklag – deren Registrierungsdatum
ermitteln. Gleichzeitig zeigte
sich, ob Tierversuche durchgeführt
worden waren. Leider wurde der
Zugang zu verschiedenen Datenbanken
in der Folge gesperrt. Dies verunmöglicht
eine optimale Kontrolle der Kosmetika.
Im Herbst 2010 wandten wir uns
an verschiedene kantonale Chemiker
und europäische Labors, welche
sich auf die Analyse von Bestandteilen
kosmetischer Produkte spezialisiert
haben. Zu unserer grossen Überraschung
war es nicht möglich, eine
Analyse der Substanzen durchzuführen,
die bei der Zusammensetzung kosmetischer
Produkte eine Rolle spielen. Dies
zeigte insbesondere, dass sich
die Zusammensetzung von Kosmetika
nicht wirklich kontrollieren lässt.
Unsere Gesundheitsbehörden
können sich also nur auf die
Erklärungen der Hersteller
berufen. Für die Konsumentinnen
und Konsumenten stellt dies nicht
gerade eine beruhigende Tatsache
dar. Vor allem wurde aber auch
klar, dass wir unter solchen Bedingungen
nicht mehr wirklich gewährleisten
können, dass eine auf unserer
Liste enthaltene Kosmetikmarke
auch tatsächlich auf Tierversuche
verzichtet.
Internationaler Standard
HCS (Human Cosmetics Standard)
Mit dem Beitritt zur ECEAE beschlossen
wir deshalb, das HCS-Label zu fördern
und eine neue Liste herauszugeben.
Diese enthält nur Marken,
die den Bedingungen des Labels
entsprechen. Demnächst werden
wir bei den bestehenden Marken
unserer Liste die erforderlichen
Schritte in die Wege leiten, um
sie über unsere neuen Bedingungen
zu informieren. Betroffen dürften
nur rund zehn Hersteller sein,
da die zwanzig anderen aufgeführten
Marken das HCS-Label bereits erworben
haben. |