Chronologischer Überblick
zur Motion „Kein Handel
mit
Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei“
Am 13. Juni 2008 reichte der Zürcher
Nationalrat Ruedi Aeschbacher seine
Motion „Kein
Handel mit Produkten aus kanadischer
Robbenschlächterei“ (08.3432) ein.
Wegen der Verbreitung von neuen
Bildern zum Abschlachten dieser Tiere
sorgte das Thema für Polemiken.
Dem Text ist insbesondere Folgendes
zu vernehmen: „Jahr
für Jahr werden vor Kanadas
Küsten zwischen 200 000 und
300 000 junge Sattelrobben abgeschlachtet,
oft mit grausamsten Methoden. Kanadas
Regierung hat für dieses Jahr
die Jagdquote auf 270 000 Jungtiere
festgesetzt und dem internationalen
Druck insofern nachgegeben, dass
die Robben "humaner" getötet
werden müssten: Die mit Keulen
oder grossen Hacken erschlagenen
oder bewusstlos geschlagenen Robben
müssen neu auf dem Eis durch
Aufschneiden der Schlagadern ausgeblutet
werden. So soll verhindert werden,
dass die Tiere - wie bisher - oft
noch lebend gehäutet werden.
Aber nicht einmal diese Vorschrift
wird konsequent eingehalten, kontrolliert
und durchgesetzt.“
Die Motion wird am 10. September
2008 vom Bundesrat und am 3. Oktober
2008 vom Nationalrat verabschiedet.
Anschliessend wird sie dem Ständerat
zur Bewilligung vorgelegt. (Jeder
Antrag, den einer der beiden Räte
einreicht, ist von beiden Kammern
zu bewilligen).
Die
Kommission für Wissenschaft,
Kultur und Bildung des Ständerates
(WBK-SR) prüft die Motion
Ende 2008. Sie behauptet zwar, „die
bei der Robbenjagd angewandten
grausamen Methoden zu verurteilen“, lehnt
die Motion jedoch ab. Dies begründet
sie damit, der Antrag stütze „sich
teilweise auf ungenaue Argumente
und verkennt die bestehende Rechtslage“. Die
Kommission geht davon aus, dass
diese Jagd „die Lebensgrundlage
gewisser Bewohner der Polarregionen“ darstellt
und „für die Artenregulierung
notwendig ist“. Somit
sei ein Verbot „nicht
vertretbar“. Aus diesen
Gründen möchte die Kommission
den Handel „strengen
Regeln bezüglich Tierschutz
unterstellen“. Sie lehnt
den Vorstoss ab, reicht aber am
30. März 2009 eine neue Motion
(09.3355) mit dem Titel „Regulierung
des Handels mit Produkten aus der
Robbenjagd“ ein. Diese beauftragt
den Bundesrat, „die
Rechtsgrundlagen so zu ändern,
dass Einfuhr und Durchfuhr von
Robbenprodukten sowie Handel damit
und deren Verarbeitung in der Schweiz
untersagt sind, soweit die Produkte
nicht aus einer Jagd stammen, die
staatlich bewilligt und kontrolliert
wird sowie nachweislich unter Einhaltung
der massgeblichen Tierschutzstandards
erfolgt ist.“
Am 20. Mai 2009 begrüsst der
Bundesrat „die
von der Motion vorgeschlagene Ausrichtung“, die „eine
pragmatischere Regelung fordert“ als
die Motion 08.3432 von Nationalrat
Ruedi Aeschbacher. Der Bundesrat
erklärt, „das globale
Handelsverbot für Robbenprodukte,
das derzeit im Rahmen der Europäischen
Union (EU) geprüft wird, ist
innerhalb der WTO umstritten“.
Am 17.
Juli 2009 verabschiedet das europäische Parlament
eine Regelung, welche den Import
von Robbenprodukten in der EU verbietet.
Als einzige Ausnahme gelten die
Produkte der traditionellen Jagd,
welche die Inuit- und indigenen
Gemeinschaften zum Lebensunterhalt
betreiben. Die WBK-SR zieht ihre
Motion (09.3355) zurück und
reicht am 27. August 2009 eine
neue (09.3739) mit dem Titel „Regulierung
des Handels mit Produkten aus der
Robbenjagd“ ein. Die neue
Motion übernimmt den Inhalt
der vorherigen, fügt aber
eine Bestimmung hinzu. Diese sieht
vor, dass die bilateralen Abkommen
mit der EU zu berücksichtigen
sind. Am 24. September 2009 verabschiedet
der Ständerat die Motion und übergibt
sie dem Nationalrat.
Die WBK-NR lehnt die Motion am
5. November 2009 einstimmig ab.
In ihren Erwägungen erachtet
die Kommission das Reglement des
europäischen Parlaments als
angemessen und unterstützt
die erlassenen Bestimmungen. Sie
ist der Ansicht, die Schweizer
Gesetzgebung müsse in dieselbe
Richtung zielen wie diejenige der
EU. Dies nicht nur, um den Robbenschutz
zu gewährleisten, sondern
um zu verhindern, dass die Schweiz
aufgrund ihrer geografischen Lage
zu einer Drehscheibe für den
Handel von Robbenprodukten in Europa
wird. Aus diesen Gründen reicht
die WBK-NR eine neue Motion (09.3979)
mit dem Titel „Keine Einführung
von Robbenprodukten“ ein.
Sie beauftragt den Bundesrat damit,
die gesetzlichen Grundlagen gemäss
der neuen Gesetzgebung zu ändern,
die von der EU verabschiedet wurde.
Am 13.
Januar 2010 schlägt
der Bundesrat vor, die Motion 09.3979
der WBK-NR mit der Begründung
abzulehnen, die von der EU verabschiedete
Gesetzgebung habe dazu geführt,
dass Kanada (2. November 2009)
und Norwegen (5. November 2009)
bei der WTO eine Klage eingereicht
hätten.
Der Bundesrat erklärt sich
hingegen bereit, die Motion 09.3739
der WBK-SR anzunehmen, die „dazu
beitragen wird, das angestrebte
Ziel einer respektvollen Robbenjagd
mittels Massnahmen zu erreichen,
die den internationalen Handel
weniger beeinträchtigen“.
Nach erbärmlichen Interventionen
von Bundesrätin Doris Leuthard
und Theo Maissen als Präsidenten
der WBK-SR, die damit drohen, Kanada
und Norwegen könnten bei der
WTO eine allfällige Klage
gegen die Schweiz einreichen, lehnt
der Ständerat die Motion 09.3979
der WBK-NR mit 19 gegen 16 Stimmen
ab. |