Oktober 2010

Unterstützung der Petition „Keine Einfuhr von
Robbenprodukten in die Schweiz“

Diese Petition wurde lanciert, nachdem der Ständerat am 20. September 2010 die vom Nationalrat unter dem Titel „Keine Einführung von Robbenprodukten“ eingereichte Motion (09.3979) abgelehnt hatte.
Seit Juli 2009 verbietet die Europäische Union den Import von Robbenprodukten. Als Ausnahme gelten einzig die Produkte der traditionellen Jagd, welche die Inuit- und indigenen Gemeinschaften zum Lebensunterhalt betreiben. Mit der Unterstützung des Bundesrates lehnt ein Teil unseres Parlaments auch weiterhin das Verbot solcher Produkte ab. Begründet wird dies mit einer allfälligen Klage, die Kanada und Norwegen bei der Welthandelsorganisation (WTO) gegen die Schweiz einreichen könnten.
Die Bilder des Massenmassakers an Robben sind schockierend genug, um ein Verbot zu unterstützen, das demjenigen entspricht, welches unsere europäischen Nachbarn bereits erlassen haben. Diese scheinen die wilden Gebärden der Regierungen Kanadas und Norwegens nicht zu fürchten. Mit unseren Unterschriften beweisen wir dem Parlament, dass wir entschlossen sind, dem düsteren Handel ein Ende zu bereiten.

Chaotischer Parcours der parlamentarischen Aktionen

Der Weg, den diese Aktion zum Verbot des Handels von Robbenprodukten nahm, ist recht charakteristisch für Aktionen, die im Parlament lanciert werden. Man darf keineswegs in Eile sein und muss sich jederzeit darauf gefasst machen, sich in den Abgründen der Eigeninteressen unserer Abgeordneten zu verlieren. Dazu kommt, dass zwischen National- und Ständerat eine ausgeprägte Kluft besteht. Die Ständeratsmitglieder bezeichnen die Volkskammer (Nationalrat), der 200 Parlamentarier angehören, regelmässig als „chaotisch“ oder „hektisch“. In der Tat sind die 46 Parlamentarier an ihren Sessionen strebsamer. Sie tragen eine Krawatte, verhandeln höflich und lehnen – oftmals in professorenhaftem Ton - eine grosse Anzahl der vom Nationalrat vorgeschlagenen Geschäfte ab.
Die unten geschilderte Art, wie eine Motion zum Schutz der Tiere vor einem widerlichen Massaker während über zwei Jahren behandelt wurde, ist somit sehr typisch. In der Folge ist es äusserst wichtig, Politikerinnen und Politiker zu unterstützen, die über ein minimales Bewusstsein verfügen und empathiefähig sind. Solche Leute sind in allen politischen Parteien anzutreffen. Nehmen Sie sich also, bevor Sie für einen Kandidaten stimmen, genügend Zeit, um seine Abstimmungsresultate bezüglich Tierschutzthemen zu konsultieren. Diese sind im Allgemeinen öffentlich und können in der Datenbank des Parlaments eingesehen werden (www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx).

Chronologischer Überblick zur Motion „Kein Handel mit
Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei“


Am 13. Juni 2008 reichte der Zürcher Nationalrat Ruedi Aeschbacher seine Motion „Kein Handel mit Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei“ (08.3432) ein. Wegen der Verbreitung  von neuen Bildern zum Abschlachten dieser Tiere sorgte das Thema für Polemiken. Dem Text ist insbesondere Folgendes zu vernehmen: „Jahr für Jahr werden vor Kanadas Küsten zwischen 200 000 und 300 000 junge Sattelrobben abgeschlachtet, oft mit grausamsten Methoden. Kanadas Regierung hat für dieses Jahr die Jagdquote auf 270 000 Jungtiere festgesetzt und dem internationalen Druck insofern nachgegeben, dass die Robben "humaner" getötet werden müssten: Die mit Keulen oder grossen Hacken erschlagenen oder bewusstlos geschlagenen Robben müssen neu auf dem Eis durch Aufschneiden der Schlagadern ausgeblutet werden. So soll verhindert werden, dass die Tiere - wie bisher - oft noch lebend gehäutet werden. Aber nicht einmal diese Vorschrift wird konsequent eingehalten, kontrolliert und durchgesetzt.“
Die Motion wird am 10. September 2008 vom Bundesrat und am 3. Oktober 2008 vom Nationalrat verabschiedet. Anschliessend wird sie dem Ständerat zur Bewilligung vorgelegt. (Jeder Antrag, den einer der beiden Räte einreicht, ist von beiden Kammern zu bewilligen).

Die Kommission für Wissenschaft, Kultur und Bildung des Ständerates (WBK-SR) prüft die Motion Ende 2008. Sie behauptet zwar, „die bei der Robbenjagd angewandten grausamen Methoden zu verurteilen“, lehnt die Motion jedoch ab. Dies begründet sie damit, der Antrag stütze „sich teilweise auf ungenaue Argumente und verkennt die bestehende Rechtslage“. Die Kommission geht davon aus, dass diese Jagd „die Lebensgrundlage gewisser Bewohner der Polarregionen“ darstellt und „für die Artenregulierung notwendig ist“. Somit sei ein Verbot „nicht vertretbar“. Aus diesen Gründen möchte die Kommission den Handel „strengen Regeln bezüglich Tierschutz unterstellen“. Sie lehnt den Vorstoss ab, reicht aber am 30. März 2009 eine neue Motion (09.3355) mit dem Titel „Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd“ ein. Diese beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass Einfuhr und Durchfuhr von Robbenprodukten sowie Handel damit und deren Verarbeitung in der Schweiz untersagt sind, soweit die Produkte nicht aus einer Jagd stammen, die staatlich bewilligt und kontrolliert wird sowie nachweislich unter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards erfolgt ist.“
Am 20. Mai 2009 begrüsst der Bundesrat die von der Motion vorgeschlagene Ausrichtung“, die „eine pragmatischere Regelung fordert“ als die Motion 08.3432 von Nationalrat Ruedi Aeschbacher. Der Bundesrat erklärt, „das globale Handelsverbot für Robbenprodukte, das derzeit im Rahmen der Europäischen Union (EU) geprüft wird, ist innerhalb der WTO umstritten“.

Am 17. Juli 2009 verabschiedet das europäische Parlament eine Regelung, welche den Import von Robbenprodukten in der EU verbietet. Als einzige Ausnahme gelten die Produkte der traditionellen Jagd, welche die Inuit- und indigenen Gemeinschaften zum Lebensunterhalt betreiben. Die WBK-SR zieht ihre Motion (09.3355) zurück und reicht am 27. August 2009 eine neue (09.3739) mit dem Titel „Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd“ ein. Die neue Motion übernimmt den Inhalt der vorherigen, fügt aber eine Bestimmung hinzu. Diese sieht vor, dass die bilateralen Abkommen mit der EU zu berücksichtigen sind. Am 24. September 2009 verabschiedet der Ständerat die Motion und übergibt sie dem Nationalrat.
Die WBK-NR lehnt die Motion am 5. November 2009 einstimmig ab. In ihren Erwägungen erachtet die Kommission das Reglement des europäischen Parlaments als angemessen und unterstützt die erlassenen Bestimmungen. Sie ist der Ansicht, die Schweizer Gesetzgebung müsse in dieselbe Richtung zielen wie diejenige der EU. Dies nicht nur, um den Robbenschutz zu gewährleisten, sondern um zu verhindern, dass die Schweiz aufgrund ihrer geografischen Lage zu einer Drehscheibe für den Handel von Robbenprodukten in Europa wird. Aus diesen Gründen reicht die WBK-NR eine neue Motion (09.3979) mit dem Titel „Keine Einführung von Robbenprodukten“ ein. Sie beauftragt den Bundesrat damit, die gesetzlichen Grundlagen gemäss der neuen Gesetzgebung zu ändern, die von der EU verabschiedet wurde.

Am 13. Januar 2010 schlägt der Bundesrat vor, die Motion 09.3979 der WBK-NR mit der Begründung abzulehnen, die von der EU verabschiedete Gesetzgebung habe dazu geführt, dass Kanada (2. November 2009) und Norwegen (5. November 2009) bei der WTO eine Klage eingereicht hätten.
Der Bundesrat erklärt sich hingegen bereit, die Motion 09.3739 der WBK-SR anzunehmen, die „dazu beitragen wird, das angestrebte Ziel einer respektvollen Robbenjagd mittels Massnahmen zu erreichen, die den internationalen Handel weniger beeinträchtigen“.
Nach erbärmlichen Interventionen von Bundesrätin Doris Leuthard und Theo Maissen als Präsidenten der WBK-SR, die damit drohen, Kanada und Norwegen könnten bei der WTO eine allfällige Klage gegen die Schweiz einreichen, lehnt der Ständerat die Motion 09.3979 der WBK-NR mit 19 gegen 16 Stimmen ab.