"Stoppt
die Affenversuche an der Universität
Freiburg"
Wie Sie wissen,
reichte eine Delegation der SLGV, ATRA
und AGSTG am 16. September 2009 beim
Freiburger Grossen Rat die 19'116 Unterschriften
der Petition „Stoppt
die Affenversuche an der Universität
Freiburg“ ein. In einer schriftlichen Erklärung an die Petitionskommission
des Grossen Rates forderten wir die Einstellung
der an der Universität vorgenommenen
Tierversuche. Wir zeigten auf, dass stattdessen
besser ein Forschungspool für Ersatzmethoden
geschaffen würde. Normalerweise
entscheidet eine solche Kommission innert
fünf Monaten darüber, was mit
einer Petition geschieht. In diesem Fall
liess das Gremium am 4. Dezember 2009
verlauten, „angesichts des äusserst
komplexen Themas könnte die Prüfung
etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die
Mitglieder der Kommission werden das
Intervall nutzen, um den vorgelegten
Fall genauer zu studieren.“
Die
Kommission behandelte unsere Petition
schliesslich an ihrer Sitzung vom
3. Februar 2010. In ihrem Protokoll
ist zu lesen: „Die Unterzeichnenden
bitten den Grossen Rat, dafür zu
sorgen, dass die Universität Freiburg
die medizinische Forschung an Affen,
aber auch an allen anderen Tieren definitiv
aufgibt.“ Die Kommission „hält
den Antrag, sämtliche Tierversuche
zu verbieten, für unverhältnismässig
und fordert den Grossen Rat einstimmig
auf, die Petition in ihrem jetzigen Wortlaut
nicht gutzuheissen.“ Weiter heisst
es: „Die Kommission ist zwar der
Ansicht, dass die Petitionäre auf
ein bestehendes ethisches Problem hinweisen,
die Kommission aber nicht über genügend
Informationen verfügt, um festzustellen,
ob allfällige Massnahmen gerechtfertigt
sind.“ Die Mitglieder der Kommission
möchten anlässlich ihrer parlamentarischen
Märzsession 2010 ein Postulat zuhanden
des Staatsrates einreichen. Darin fordern
sie:
-eine genaue Stellungnahme des Staatsrates
zu Tierversuchen
-eine ethische Analyse der Verwendung
von grossen Affen bei Tierversuchen
-die Prüfung der allfälligen
Bildung eines nationalen Kompetenzzentrums
für Tierversuche
Das
Postulat beruht auf folgender Entwicklung (Auszüge):
„Am 16. September 2009 erhielten
wir eine Petition. Darin wurden die Kantonsbehörden
aufgefordert, der Universität Freiburg
nicht mehr die Erlaubnis zu erteilen,
Affenversuche vorzunehmen oder sich finanziell
daran zu beteiligen. Allgemeiner gesehen
wird auch eine Förderung und Entwicklung
von ethischeren Methoden in der medizinischen
Forschung gefordert. Die Petition wurde
am 12. Oktober 2009 geprüft. Anschliessend
baten wir den Staatsrat, zu folgenden
Fragen Stellung zu nehmen:
-Wie stellt sich der Staatsrat zu den
ausgesprochenen Vorwürfen und den
geforderten Massnahmen?
-Welcher Anteil der Versuche gehört
zur Grundlagenforschung der Universität
Freiburg und welcher entspricht der Überprüfung
/ Wiederholung von Versuchen, die bereits
anderswo durchgeführt wurden?
-Gemäss den Petitionären kann
es vorkommen, dass sich Personen, die
Organen angehören, welche über
die Zulässigkeit von Tierversuchen
zu befinden haben, ebenfalls an gewissen
Versuchen beteiligen. Halten sich solche
Leute aus Gründen der Befangenheit
in derartigen Fällen zurück?
Wird diese Zurückhaltung im Rahmen
von Versuchen in den Protokollen festgehalten?
-Inwiefern sollten die kürzlich
getroffenen Bundesgerichtsentscheide
zur Zulässigkeit von Affenversuchen
die entsprechenden kantonalen Behörden
dazu anregen, ihre Vorgehensweisen zu ändern?
-Wie stellt sich der Staatsrat zum offensichtlichen
Widerspruch zwischen den humanistischen
Werten, welche die Universität Freiburg
vertritt, und der Weiterführung
von Tierversuchen mit Affen an derselben
Universität?
An
einer Sitzung vom 3. Februar 2010 prüfte
die Kommission die Antworten auf diese
verschiedenen Fragen. Dabei zeigte
sich insbesondere Folgendes:
- Die kantonalen Statistiken zur Verwendung
von Tieren stimmten nicht mit denjenigen
des Bundes überein.
- Die Versuche entsprachen dem Belastungsgrad
2 (mittlere Belastung). Trotzdem wurden
von 12 oder 13 verwendeten Affen deren
5 getötet.
- Der beratende Veterinär, der für
die Gewährleistung der gesundheitlichen
Betreuung zuständig ist, sieht die
Affen höchstens zweimal pro Jahr.
- Die Kommission zur Überwachung
von Tierversuchen ist unvollständig.
Bei
den Kommissionsmitgliedern kamen also
Zweifel auf. Man war einhellig der
Ansicht, das Thema erfordere eine breitere öffentliche
Debatte, als es die Arbeit in der Kommission
zulasse.
Wir schlugen dem Grossen Rat deshalb
vor, die Petition abzulehnen, da diese
vom aktuellen Kenntnisstand aus gesehen
zu früh erfolgt. Zudem waren wir
der Ansicht, die Petitionäre seien
erst über den weiteren Verlauf zu
informieren, wenn die Antwort auf das
Postulat vorliege. An seiner Sitzung
vom 17. März 2010 hiess der Grosse
Rat unseren Vorschlag mit 79 gegen 4
Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.“
Kommentare der SLGV
Die Lancierung einer Petition kann dazu
dienen, verschiedene Ziele zu verfolgen.
Sie kann beispielsweise eingesetzt
werden, um Forderungen zu stellen.
In anderen Fällen, in denen die
Lage von vornherein bereits klar zu
sein scheint, kann sie das bescheidenere
Ziel anstreben, ein Mindestmass an
Reflexionen auszulösen. Dies ermöglicht
es, das Terrain für andere ähnliche
Aktionen vorzubereiten. Genau dieses
Ziel strebten wir im Falle der Petition
an, die wir bei den Freiburger Behörden
einreichten. In dem stark landwirtschaftlich
geprägten Kanton berichtet die
Presse regelmässig über die
schlechte Haltung zahlreicher Nutztiere.
Der Tierschutz stellt keine wirkliche
Priorität dar und die Verbände,
die sich diesbezüglich engagieren,
müssen den Geldern für solche
Aktionen richtiggehend hinterher rennen.
Bei einem so heiklen Thema wie den
Tierversuchen, von denen die meisten
Leute glauben, sie seien notwendig,
um einen medizinischen Fortschritt
zu ermöglichen, erstaunt die Einstufung
unserer Petition in keiner Weise.
Positiv überrascht waren wir hingegen
von der Grundlagenarbeit, welche die
Petitionskommission leistete, und insbesondere
der Nachhaltigkeit ihrer Fragestellungen.
Wir danken den Mitgliedern dieser Kommission
ganz herzlich für ihre Bemühungen
und das „Mindestmass an Reflexionen“,
das sie bei der Regierung und den Abgeordneten
des Grossen Rates ausgelöst haben.
Im Rahmen ihrer Arbeit haben sie auch
gezeigt, in welch geringem Masse die
Behörden die Versuche kontrollieren
und betreuen. Sie haben deutlich gemacht,
dass die Vorgehensweisen nicht den bewusst
schön gefärbten Beschreibungen
der Wissenschaftler entsprechen,
Das
Postulat selber ist nicht sehr interessant
und die Antworten des Staatsrates stehen
von vornherein fest. Unser Interesse
gilt deshalb den Antworten des Staatsrates
auf die Fragen vom 12. Oktober 2009.
Da uns diese nicht mitgeteilt wurden,
werden wir eine Kopie beantragen und
in der nächsten Ausgabe unserer
Zeitung darüber berichten. Die Fragen
beruhten teilweise auf unserem Argumentarium,
das wir am 16. September 2009 als Unterstützung
zu unserer Petition einreichten. So sind
die Versuche, welche diese Universität
durchführt,
im Vergleich zu denjenigen anderer Institutionen,
die mit bedeutend mehr Mitteln auf die
gleiche Weise vorgehen, in keinerlei
Hinsicht relevant. Wir fragten: „Möchte
die Freiburger Universität mit den
Forschungsschwerpunkten von Zürich
oder denjenigen vom Genferseegebiet konkurrenzieren?
Was gewinnt sie, wenn sie die Tierversuche
beibehält, abgesehen davon, dass
sie einige Verantwortliche zufrieden
stellt, die von solchen Vorgehensweisen
leben?“
Klare Worte benutzte der Bundesrat am
16. April 2010 im Rahmen seiner Medienkonferenz,
die er zur Lancierung der acht neuen
Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS)
erteilte. Diese waren aus einem Wettbewerb
hervorgegangen, den der Schweizerische
Nationalfonds zur Förderung der
wissenschaftlichen Forschung (SNF) im
Jahr 2008 lanciert hatte.
Sämtliche Forschungsschwerpunkte
befinden sich an den Universitäten
und Technischen Hochschulen in Bern,
Genf, Lausanne und Zürich. Die jährliche
Finanzierung wird bis 2013 rund dreissig
Millionen Franken betragen. In diesem
Zusammenhang machten sich die Medien über
die Universität Freiburg lustig.
Sie liessen verlauten, die Hochschule
entspreche nicht den festgelegten Kriterien,
habe aber im Vergleich zu den bisher
eingereichten Anträgen „Fortschritte“ erzielt.
Mit der entsprechenden Förderung
sei sie möglicherweise „das
nächste Mal auf dem richtigen Weg“.
Statt anderen
Institutionen hinterher zu rennen,
schlagen wir lieber Folgendes vor: « wenn es ein Fachgebiet
gibt in dem sich die Freiburger Universität
hervorheben könnte, so wäre
es auf dem Gebiet der Entwicklung tierversuchsfreier
Methoden. Viele Forscher wären bereit,
sich mit diesem Gebiet zu beschäftigen,
und warten nur darauf, dass eine Institution
ihnen ein dynamisches Umfeld bietet.
Die Universität könnte innert
kürzester Frist zu einem Forschungsschwerpunkt
par excellence werden. Ein Engagement
in diesem Sinn wäre auch konform
mit der langen humanistischen Tradition
der Universität und würde zu
der Qualität des an der medizinischen
Fakultät vermittelten Lehrstoffes
beitragen ».
Hoffentlich verleiht die schallende Ohrfeige,
die der SNF den Freiburger Abgeordneten
erteilte, unseren Forderungen Nachhaltigkeit.
Links:
19.
September 2009 - Aktionstag
und Demonstration für die
Abschaffung aller Tierversuche
16
september 2009 - Übergabe
der Petition„Stoppt die
Affenversuche an der Universität
Freiburg“
11 Mai 2009 - Start der Petition von
AG STG, ATRA und SLGV |