Juli 2010

Neues BIO-Logo für die EU

Seit dem 1. Juli 2010 ist die Verwendung des Logos „Biologische Landwirtschaft“ für alle in Europa im Voraus abgepackten biologischen Nahrungsmittel obligatorisch. Zurückzuführen ist dies auf die neue Regelung im Zusammenhang mit dem Label, die im europäischen Raum am 1. Januar 2009 in Kraft trat. Sie zielt darauf ab, die verschiedenen Normen zu vereinheitlichen, welche den Anbau biologischer Produkte im Rahmen der EU betrifft.

Die Verwendung des Logos gewährleistet, dass das Produkt die von der EU vorgegebenen Bedingungen für die biologische Ernährung erfüllt. Dazu gehört insbesondere die Tatsache, dass mindestens 95% der im labelisierten Produkt enthaltenen Zutaten biologischer Herkunft sind. Für Produkte aus der Fischerei und Jagd sowie Kosmetika oder Textilien gilt das Label hingegen nicht.

Gewisse Länder wie Deutschland und Frankreich widersetzten sich der neuen Regelung. Sie begründeten dies damit, es würden weniger strenge Normen eingeführt als diejenigen, die derzeit in ihrem Lande gelten. Die Einwände betrafen insbesondere die Bedingungen, welche für die Zucht von Nutztieren gelten, sowie die Tatsache, dass das Vorhandensein von GVO in der Grössenordnung von 0,9% toleriert wird. Unter gewissen Bedingungen ist zudem die Verwendung von Antibiotika und phytosanitären Produkten möglich. Aus diesen Gründen möchten zahlreiche Produzenten nebst dem EU-Logo weiterhin auch ihr eigenes verwenden.

Die Lage in der Schweiz

Unter den Biolabels stellt die Knospe weiterhin die am stärksten verbreitete und bekannteste Auszeichnung dar. Das Label wurde 1981 geschaffen und ist im Besitze von Bio Schweiz. Antreffen ist es in zwei Formen:
Die Knospe „Bio Schweiz“ gewährleistet, dass mindestens 90% der Rohstoffe aus der Schweiz stammen.
Die „Bio“-Knospe wird hingegen verliehen, wenn über 10% der Rohstoffe importiert werden (bei gleichen Herstellungsbedingungen).

Das Label gewährleistet, dass die Hersteller auf ihrem gesamten Betrieb biologische Landwirtschaft betreiben. Es schliesst gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Pestizide und chemischen Synthesedünger sowie Zusätze aus, die als überflüssig erachtet werden (Aromen und Farbstoffe). In der Schweiz ist die Organisation bio.inspecta für die Zertifizierung der Produkte zuständig.