Neues BIO-Logo
für die EU
Seit dem 1.
Juli 2010 ist die Verwendung des Logos „Biologische Landwirtschaft“ für
alle in Europa im Voraus abgepackten
biologischen Nahrungsmittel obligatorisch.
Zurückzuführen ist dies auf
die neue Regelung im Zusammenhang mit
dem Label, die im europäischen Raum
am 1. Januar 2009 in Kraft trat. Sie
zielt darauf ab, die verschiedenen Normen
zu vereinheitlichen, welche den Anbau
biologischer Produkte im Rahmen der EU
betrifft.
Die Verwendung
des Logos gewährleistet,
dass das Produkt die von der EU vorgegebenen
Bedingungen für die biologische
Ernährung erfüllt. Dazu gehört
insbesondere die Tatsache, dass mindestens
95% der im labelisierten Produkt enthaltenen
Zutaten biologischer Herkunft sind. Für
Produkte aus der Fischerei und Jagd sowie
Kosmetika oder Textilien gilt das Label
hingegen nicht.
Gewisse Länder wie Deutschland
und Frankreich widersetzten sich der
neuen Regelung. Sie begründeten
dies damit, es würden weniger strenge
Normen eingeführt als diejenigen,
die derzeit in ihrem Lande gelten. Die
Einwände betrafen insbesondere die
Bedingungen, welche für die Zucht
von Nutztieren gelten, sowie die Tatsache,
dass das Vorhandensein von GVO in der
Grössenordnung von 0,9% toleriert
wird. Unter gewissen Bedingungen ist
zudem die Verwendung von Antibiotika
und phytosanitären Produkten möglich.
Aus diesen Gründen möchten
zahlreiche Produzenten nebst dem EU-Logo
weiterhin auch ihr eigenes verwenden.
Die Lage in der Schweiz
Unter den Biolabels stellt die Knospe
weiterhin die am stärksten verbreitete
und bekannteste Auszeichnung dar. Das
Label wurde 1981 geschaffen und ist
im Besitze von Bio Schweiz. Antreffen
ist es in zwei Formen:
Die Knospe „Bio Schweiz“ gewährleistet,
dass mindestens 90% der Rohstoffe aus
der Schweiz stammen.
Die „Bio“-Knospe wird hingegen
verliehen, wenn über 10% der Rohstoffe
importiert werden (bei gleichen Herstellungsbedingungen).
Das Label
gewährleistet, dass die
Hersteller auf ihrem gesamten Betrieb
biologische Landwirtschaft betreiben.
Es schliesst gentechnisch veränderte
Organismen (GVO), Pestizide und chemischen
Synthesedünger sowie Zusätze
aus, die als überflüssig erachtet
werden (Aromen und Farbstoffe). In der
Schweiz ist die Organisation bio.inspecta
für die Zertifizierung der Produkte
zuständig. |