Voll gestopft mit Pestiziden
Einmal mehr
haben Analysen der Kantonschemiker
ergeben, dass die meisten getesteten
Produkte zu hohe Pestizidwerte aufweisen.
Die Erzeugnisse stammten grösstenteils
aus den grossen Gemüseplantagen
Südeuropas. Das Gesetz schreibt
zwar für jedes Pestizid einen Höchstwert
vor. Es lässt aber Produkte zu,
die mehrere Pestizide aufweisen. In einer
einzigen Gemüsesorte oder einer
Zitrusfrucht können bis zu acht
verschiedene Pestizide vorkommen. Somit
stellt sich die Frage, wie es die Produzenten überhaupt
schaffen, die vorgeschriebenen Normen
zu überschreiten. Wollen sie allenfalls
neue mutierte Gemüsesorten kreieren?
Fraglich ist auch, wie sie uns trotz
dieser Anhäufung chemischer Substanzen
immer noch dazu bringen, ihr Gemüse
zu essen. Dabei publizieren die Kantonschemiker
auf ihrer Website seit Jahren die Resultate
von Analysen, die an Lebensmitteln vorgenommen
wurden. Diese regen einem dazu an, ernsthaft über
den Verzehr solcher Nahrungsmittel nachzudenken.
Fachleute einer Meinung
Trotz der hohen Pestizidwerte wird kein
Produkt für die Gesundheit als „gefährlich“ erachtet.
Die Fachleute stellen vielmehr beruhigend
fest: „Man müsste drei Kilo
Salat pro Tag essen.“ oder „Schädlich
wären erst fünf Kilo Peperoni.“ Dabei
vergessen sie aber – möglicherweise
absichtlich – dass die Menge
der aufgenommenen chemischen Substanzen
nicht von einem Produkt, sondern von
einer ganzen Menge stammt. Es geht
also nicht darum, dass „drei
Kilo Salat pro Tag“ unserer Gesundheit
schaden würden. Zum Obst am Morgen
kommen das Müesli, der Fruchtsaft
und die Nahrungsmittel, die wir den
ganzen Tag über und am Abend verzehren.
Sie alle beinhalten hohe Dosen an Pestiziden,
Fungiziden und Herbiziden, die allesamt
unsere Gesundheit gefährden.
Leichter Optimismus angesagt
Zumindest etwas Erfreuliches lässt
sich den Testresultaten allerdings entnehmen.
Unter dem Biolabel vertriebene Produkte
sind tatsächlich frei von chemischen
Stoffen. Wer bewusst einkauft, schont
also nicht nur die Erde, sondern auch
seinen eigenen Organismus. Angesichts
der ständig zunehmenden Krebsfälle
in den letzten Jahren ist diese Tatsache
nicht zu vernachlässigen.
Anlass zur Freude bietet auch die im
Rahmen der Tests festgestellte (recht) „gute
Qualität“ von Schweizer Produkten
aus dem „herkömmlichen“ Anbau
(mit chemischen Produkten, aber in beschränkten
Mengen). Dies wiederum wirft einige Fragen
zur Landwirtschaftspolitik des Bundesrates
auf. Mit Handelsabkommen und anderen
wirtschaftlichen Einschränkungen
wird langfristig die Aufhebung einheimischer
Kulturen angestrebt. Diese sind nicht
wettbewerbsfähig. Im Rahmen der
Revision der Tierschutzverordnung waren
vom Volkswirtschaftsdepartement diesbezüglich
klare Töne zu vernehmen. Auf die
Frage, warum den Rinderzüchtern
für die Aufhebung der elektrischen
Jochs (1) in den Ställen eine 20-jährige Übergangszeit
gewährt werde, liess man verlauten: „Ganz
einfach, angesichts der Tatsache, dass
jährlich 3% aller Landwirtschaftsbetriebe
ihre Arbeit auf „natürliche“ Weise
einstellen, werden in zwanzig Jahren
keine Kühe mehr in dieser Form gehalten.“
Bevor
es zu spät ist
Trotz dem Zynismus unserer Behörden
tun wir (Konsumentinnen und Konsumenten)
gut daran, über den Erhalt unserer „Ernährungssouveranität“ nachzudenken.
Es wäre traurig, wenn wir uns eines
Tages nur noch von Salaten und anderen
landwirtschaftlichen Produkten ernähren
könnten, die Unmengen chemischer
Substanzen aufweisen. Dies aus dem alleinigen
Grund, dass die graue Materie für
die öffentlichen Finanzen viel lohnenswerter
ist als die Landwirtschaft. Hormonfleisch
und gentechnisch veränderte Organismen
klopfen schon jetzt an unsere Türen
und die von uns unterzeichneten Handelsabkommen
werden uns schliesslich veranlassen,
diese zu öffnen. Ohne eigene Landwirtschaft
und Tiere aus kontrollierter Haltung
werden wir essen müssen, was uns
vorgesetzt wird. Bezahlen werden wir
mit unserer eigenen Gesundheit.
Die Pharmaunternehmen stehen schon in
den Startlöchern und reiben sich
die Hände.
(1) Mit
einem elektrischen Joch werden die angebundenen
Rinder daran gehindert, sich bewegen
zu können.
Elektroschocks sorgen dafür, dass
diese ihre Schlafstätte nicht mit
Kot verunreinigen. Kaum zu glauben – in
den Betrieben mit dem Label „Bio
Suisse“ wurde
dieses Verfahren erst 2002 verboten.
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