LSCV – Liste
der tierversuchsfreien Kosmetika
Im Jahr 2005 aktualisierte
das Büro der Liga seine Liste
der tierversuchsfreien Kosmetika. Dazu sandten wir Hunderte von
Schreiben an die entsprechenden Hersteller. Wir legten einen
Fragebogen bei und baten die Empfänger, uns diesen ausgefüllt
zurückzusenden. Aufgrund der eingegangenen Resultate wurden
rund zwanzig Marken in unsere neue Liste aufgenommen.
In einem unterzeichneten
Dokument erklärten sich die Hersteller
bereit, bei falschen Angaben rechtliche Konsequenzen in Kauf
zu nehmen. Sie bescheinigten, weder für Kosmetika, die unter
ihrem Namen verkauft wird, noch für deren Inhaltsstoffe
Tierversuche durchführen zu lassen. Die Zusammensetzung
der Produkte, welche die entsprechenden Marken herstellen, darf
keinerlei Substanzen enthalten, die in den letzten fünf
Jahren an Tieren getestet wurde. Dies soll aber keineswegs bedeuten,
dass die Verwendung von Substanzen, die vor mehr als fünf
Jahren getestet wurden, akzeptabel ist. Vielmehr geht es darum,
eine Kontrolle durchzuführen, die weiter zurückliegt
als die Erklärungen der Hersteller.
Ab dem Jahr 2000 machte die Europäische Union verschiedene
Datenbanken öffentlich zugänglich. Bei Nachforschungen
zu Substanzen liess sich – sofern die Registrierung nicht
zu lange zurücklag – deren Registrierungsdatum ermitteln.
Gleichzeitig zeigte sich, ob Tierversuche durchgeführt worden
waren. Leider wurde der Zugang zu verschiedenen Datenbanken in
der Folge gesperrt. Dies verunmöglicht eine optimale Kontrolle
der Kosmetika. Im Herbst 2010 wandten wir uns an verschiedene
kantonale Chemiker und europäische Labors, welche sich auf
die Analyse von Bestandteilen kosmetischer Produkte spezialisiert
haben. Zu unserer grossen Überraschung war es nicht möglich,
eine Analyse der Substanzen durchzuführen, die bei der Zusammensetzung
kosmetischer Produkte eine Rolle spielen. Dies zeigte insbesondere,
dass sich die Zusammensetzung von Kosmetika nicht wirklich kontrollieren
lässt. Unsere Gesundheitsbehörden können sich
also nur auf die Erklärungen der Hersteller berufen. Für
die Konsumentinnen und Konsumenten stellt dies nicht gerade eine
beruhigende Tatsache dar. Vor allem wurde aber auch klar, dass
wir unter solchen Bedingungen nicht mehr wirklich gewährleisten
können, dass eine auf unserer Liste enthaltene Kosmetikmarke
auch tatsächlich auf Tierversuche verzichtet.
Internationaler Standard HCS (Human Cosmetics Standard)
Mit dem Beitritt zur ECEAE beschlossen wir deshalb, das HCS-Label
zu fördern und eine neue Liste herauszugeben. Diese enthält
nur Marken, die den Bedingungen des Labels entsprechen.
Kriterien, um das HCS-Label zu erhalten
Das
Label wurde 1998 von einer internationalen Koalition lanciert,
der Tierschutzverbände aus verschiedenen Ländern
der europäischen Union sowie die Vereinigten Staaten angehören.
Es wird von der ECEAE verwaltet.
1.
Ein Unternehmen darf gegenwärtig oder künftig weder
Tierversuche durchführen, noch den Auftrag zu solchen Versuchen
erteilen beziehungsweise sich daran beteiligen. Dies erfolgt
unabhängig davon, ob es sich um Präparate, Bestandteile
oder Endprodukte handelt.
2.
Ein Unternehmen darf weder Inhaltsstoffe, noch Kombinationen
von Inhaltsstoffen, noch Produkte von Lieferanten oder Herstellern
kaufen, zu deren Herstellung Tierversuche durchgeführt
wurden. Er darf keinen dementsprechenden Auftrag erteilen oder
sich an Tierversuchen beteiligen. Dies erfolgt ab einem Stichtag,
welcher das Unternehmen festgelegt hat (ab welchem das Unternehmen
auf der HCS-Liste aufgenommen werden kann).
3. Ein Unternehmen muss ein Kontrollsystem zur Lieferkette schaffen
und schriftliche Garantien einholen, damit die Hersteller und
Lieferanten den Kriterien des HCS nachhaltig entsprechen.
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